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Erster Corona-Fall bei einem Gefangenen im niedersächsischen Justizvollzug

Ein „Freigänger“ der JVA Delmenhorst ist betroffen


Bei einem Gefangenen der Justizvollzugsanstalt Vechta, Abteilung Delmenhorst (offener Vollzug) ist am Dienstag, 12. Mai 2020, eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt worden. Der Gefangene ist ein sog. Freigänger und geht einer Erwerbstätigkeit außerhalb der JVA nach. Er war zuvor am 8. Mai 2020 von seinem Arbeitgeber darüber informiert worden, dass ein Arbeitskollege labordiagnostisch bestätigt an COVID-19 erkrankt sei. Die JVA hatte ihn nach seiner Rückkehr in die Abteilung Delmenhorst vorsorglich sogleich isoliert untergebracht.

In der JVA Vechta, Abteilung Delmenhorst sind aktuell zwölf Gefangene in drei Wohngruppen untergebracht; acht Bedienstete arbeiten dort gegenwärtig. Die Testungen der anderen elf Gefangenen sowie der Bediensteten wurden am 13. Mai 2020 durchgeführt, die Ergebnisse stehen noch aus. Bis dahin bleiben die Gefangenen auf Anordnung des Gesundheitsamts in Quarantäne in ihren Hafträumen, die Bediensteten in häuslicher Quarantäne. Zudem wurden dem Gesundheitsamt alle weiteren Kontaktpersonen des infizierten Gefangenen mitgeteilt. Die Grundversorgung der Gefangenen erfolgt durch Beamte aus der JVA Vechta, die dabei die notwendigen Hygienemaßnahmen beachten. Alle Gefangenen und Bediensteten sind wohlauf und zeigen keine einschlägigen Symptome.

Hinweis: Das Niedersächsische Justizministerium berichtet auf seiner Internetseite regelmäßig über aktuelle Fragen und Entwicklungen im Justizvollzug im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Sofern Sie in den kommenden Tagen ergänzende Fragen zu dieser Mitteilung haben, bietet es sich an, zuvor einen Blick auf diese Seite zu werfen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.05.2020

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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