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Die verschiedenen Gerichtsverfahren

Ein Gerichtsverfahren unterliegt genauen Regeln und Vorschriften, die gesetzlich festgelegt sind. Sie stehen in den einzelnen Prozessordnungen. In allen Gerichtsbarkeiten sind nicht nur Berufsrichterinnen und Berufsrichter, sondern auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig. Diese helfen in allen Instanzen bei der Urteilsfindung und sind dabei gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern.

Der Zivilprozess

In einem Zivilprozess werden alle privatrechtlichen Konflikte behandelt. Das sind z. B. Streite, bei denen es um Miet- oder Kaufverträge geht. Die Zivilprozessordnung regelt den Ablauf eines Zivilprozesses. Mehr als 1.000 Paragrafen beschreiben, wie Gerichtsverfahren, Mahnverfahren oder Zwangsvollst mehr

Freiwillige Gerichtsbarkeit

Die freiwillige Gerichtsbarkeit ist eine Aufgabe des Amtsgerichts , mithilfe derer die Rechte der Bürger geschützt werden. Sie geht über Entscheidungen privatrechtlicher Streitigkeiten hinaus und dient vorwiegend der Feststellung und dem Schutz privater Rechtsverhältnisse. mehr

Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht

Für das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten gilt eine besondere Prozessordnung, die Verwaltungsgerichtsordnung mehr

Das Verfahren vor dem Finanzgericht

Für das Verfahren vor den Finanzgerichten gilt eine besondere Prozessordnung, die Finanzgerichtsordnung mehr

Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht gilt eine besondere Prozessordnung, das Arbeitsgerichtsgesetz. mehr

Das Verfahren vor dem Sozialgericht

Für das Verfahren vor dem Sozialgericht gilt eine besondere Prozessordnung, das Sozialgerichtsgesetz. mehr

Der Strafprozess

In einem Strafprozess soll die Schuld oder Nichtschuld der bzw. des Angeklagten festgestellt und ein gerechtes Urteil gefällt werden. Für den Verfahrensablauf gelten strenge Vorschriften, die sich in der Strafprozessordnung und dem Gerichtsverfassungsgesetz finden. mehr

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