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Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) entstand in den 1980er Jahren zunächst als Modellversuch zur Konfliktschlichtung zwischen Tätern und Opfern von Straftaten. Sowohl Tätern als auch Opfern wird dabei die Gelegenheit geboten, Konflikte, die entweder zu der Straftat geführt haben oder durch diese erst begründet wurden, zufriedenstellend beizulegen. Das Verfahren wird stets von einem unparteiischen Dritten begleitet. Schadenswiedergutmachung und Konfliktausgleich gehören zu den wesentlichen Elementen eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Den Kernbereich bildet die Auseinandersetzung zwischen Täter und Opfer im Rahmen einer persönlichen und unter Umständen auch wiederholten Begegnung. Die unmittelbare Gegenüberstellung im Gespräch hilft den Beteiligten, die Straftat aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Darüber hinaus wird eine beiderseitige Aufarbeitung der emotionalen Probleme ermöglicht. Im Idealfall führt dies auch zu einer dauerhaften Versöhnung zwischen den Beteiligten. Der Täter soll außerdem für die beim Opfer hervorgerufenen Folgen seiner Straftat sensibilisiert werden. Die daraus resultierende persönliche Betroffenheit des Täters soll ihn nicht zuletzt von der Begehung weiterer Straftaten abhalten.

Für die Strafrechtspflege bedeutet der Täter-Opfer-Ausgleich eine neue Form des Umgangs mit Kriminalität, da dieses Konzept nicht vorrangig das am Täter orientierte Strafbedürfnis in den Vordergrund stellt. Vielmehr sichert es den Beteiligten mehr Autonomie zu. Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann von den Tatbeteiligten, von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder von dem Gericht angeregt werden. Die Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs sind in jedem Stadium des Verfahrens zu prüfen.

Für den Täter-Opfer-Ausgleich sind vor allem Fälle der mittleren Kriminalität angemessen. In einzelnen Fällen können auch Taten aus dem Bereich der schweren Kriminalität oder der Kleinkriminalität in Betracht kommen. Besonders geeignet ist der Täter-Opfer-Ausgleich bei der Aufarbeitung von Gewaltstraftaten sowie Vermögens- und Eigentumsdelikten.

In Niedersachsen wird die „Mediation in Strafsachen“ durch die Einrichtung und Unterhaltung justizieller Konfliktschlichtungsstellen staatlich unterstützt. Darüber hinaus wird in einigen Städten und Gemeinden ein Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14-21 Jahren von der Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe) angeboten.

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein fachlicher Schwerpunktbereich des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen (AJSD). Mit der Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs werden als Konfliktschlichter ausgebildete Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter betraut.

Weiterführende Informationen sowie Übersichten mit Ansprechpartnern werden auch unter www.ajsd.niedersachsen.de angeboten.

Darüber hinaus werden derzeit die folgenden freien Konfliktschlichtungsstellen staatlich gefördert, soweit diese ebenfalls einen Täter-Opfer-Ausgleich durchführen:

Waage Hannover e. V.
Verein für Konfliktschlichtung und Wiedergutmachung

Friesenstraße 14, 30161 Hannover
Tel.: 0511 700 521 40
Fax.: 0511 700 521 41
E-Mail: info@waage-hannover.de

Konfliktschlichtung e. V.

Kaiserstraße 7, 26122 Oldenburg
Tel. 0441/27293
Fax 0441/3503227
E-Mail: info@konfliktschlichtung.de

Volkshochschule Emden e. V.
Mediationsbüro/Täter-Opfer-Ausgleich

An der Berufsschule 3, 26721 Emden
Tel. 04921/9155-0
Fax 04921/9155-94
E-Mail: mediationsbuero@vhs-emden.de

SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste in Lingen e. V.

Lindenstraße-. 13, 49808 Lingen
Tel. 0591/91246-0
Fax 0591/91246-23
E-Mail: skm@skm-lingen.de

Präventionsrat im Harlingerland e. V.

Isumser Straße 1 - 3, 26409 Wittmund
Tel. 04462/911-0
Fax 04462/911150
E-Mail: toa@praeventionsrat-harlingerland.de


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