Programm eJuNi - elektronische Justiz Niedersachsen
Mit eJuNi soll eine zukunftsfähige Justizarbeitswelt geschaffen werden - eine, die den Herausforderungen unserer Zeit und gleichzeitig den Anforderungen der Justiz gewachsen ist. Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung nimmt die Justiz den Innovationsschub der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft auf. Gleichzeitig soll eJuNi für eine menschliche, authentische und reflektierte Zukunft stehen. Es soll eine Arbeitsumgebung geschaffen werden, die die Kommunikation erleichtert und die Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeiter wirksam bei ihrer Arbeit unterstützt.
Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) mit den Gerichten (eJustice-Gesetz; BGBl. I 2013, S. 3786) wurden die rechtlichen Voraussetzungen zur Eröffnung des ERV für sog. professionelle Einreicher geschaffen, also insbesondere für Rechtsanwälte sowie Behörden. Das Gesetz sieht in zwei Stufen zunächst die Einführung des fakultativen ERV, also die auf Seiten der Einreicher freiwillige sichere elektronische Kommunikation, und frühestens zwei Jahre später die Einführung des obligatorischen ERV, also die verpflichtende Kommunikation, vor. In Niedersachsen wurde der fakultative elektronische Rechtsverkehr flächendeckend (bis auf Grundbuchsachen) zum 01.01.2018 eröffnet. Alle Gerichte und Staatsanwaltschaften können mit der vorhandenen Software elektronische Nachrichten empfangen.
Ein flächendeckender elektronischer Rechtsverkehr kann nur dann einen vernünftigen und wirtschaftlichen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Justiz leisten, wenn auch die Gerichtsakten selbst elektronisch geführt werden. Aus dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 05.07.2017 ergibt sich daher die konsequente Verpflichtung zur Einführung der elektronischen Akte in den Rechtssachen bis zum 31.12.2025. Auf dieser Grundlage wird in den kommenden Jahren die elektronische Akte in allen niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingeführt werden.
Zur aufgaben- und kostenteilenden Bewältigung der Herausforderungen bei der flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte haben sich die Länder Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen zum zusammengeschlossen.
e² steht für ergonomisch-elektronisch
Ziel des e²-Verbundes ist es, gemeinsam eine elektronische Arbeitsumgebung für die Gerichte und ihre Bediensteten zu schaffen, die nicht nur funktional ist, sondern mit ihrer besonderen ergonomischen Ausrichtung den Mehrwert elektronischer Sachbearbeitung erkennen lässt und in die Praxis trägt.
Dabei haben sich die Länder die Aufgaben aufgeteilt. Entwickelt werden folgende Produkte:
- e²T - eine moderne Textverarbeitung,
- e²A - die ergonomische elektronische Akte,
- e²P - ein innovatives Posteingangs- und -ausgangsmanagement,
- e²S - ein Saalanzeige- und -managementsystem.
Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte ist eine sehr komplexe und vielschichtige Aufgabe. Nachdem die Eröffnung des fakultativen elektronischen Rechtsverkehrs im Wesentlichen zum 01.01.2018 umgesetzt worden ist, wird bis zum 31.12.2025 die bisher überwiegend papiergebundene Arbeitsweise schrittweise durch eine rechtsverbindliche elektronische Arbeitsweise ersetzt. Dieses Vorhaben kann nur ein Erfolg werden, wenn alle Beschäftigten von Beginn an dem Entwicklungsprozess beteiligt werden. Sie spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Innovationen in ihren Arbeitsalltag zu integrieren und zu nutzen.
Um das Gesamtziel zu erreichen und auf dem Weg dahin eintretende Änderungen und Einflüsse berücksichtigen zu können, ist eJuNi in mehrere Phasen unterteilt worden. Jede Phase hat unterschiedliche Ziele, die jeweils vor Beginn in einer Fortschreibung der initialen Programmdefinition festgelegt werden. Seit Januar 2025 befindet sich das Programm eJuNi in der zehnten Phase, die im Dezember 2025 endet.
Nachdem in der neunten Programmphase (2024) die Fachgerichtsbarkeiten sowie die Zivilsachen in allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vollständig auf die eAkte umgestellt wurden, ist das Hauptziel der zehnten Programmphase die Einführung der eAkte in allen verbleibenden amtsgerichtlichen Sachgebieten sowie in Straf- und Bußgeldsachen bei den Staatsanwaltschaften und allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Die Umsetzung der Ziele der zehnten Programmphase erfordert weiterhin eine enge Verzahnung von Programm-Management mit dem verbundseitigen e²-Landesintegrationskoordinator, dem Zentralen IT-Betrieb Niedersächsische Justiz, der Fortbildungskoordinierungsstelle FOKUS und den eingesetzten Fachtestteams. Gleichzeitig ist der Austausch mit den Mittelbehörden und den Stufenvertretungen zur Ausgestaltung und Umsetzung von Pilotierungs- und Rolloutgeschehen unter Wahrung von Mitbestimmungsrechten zu koordinieren und zu steuern.
Auftraggeberin für das Programm ist Frau Ministerin Dr. Kathrin Wahlmann. Die Auftraggeberin verantwortet die Zielsetzung sowie alle strategischen Entscheidungen zur Definition, Planung und Realisierung des Programms. Grundsätzliche Änderungen in der Zielsetzung, Struktur und der Vorgehensweise des Programms werden von der Auftraggeberin schriftlich bestätigt.
Dem eJuNi-Lenkungskreis gehören aus dem Niedersächsischen Justizministerium die Abteilungsleitungen I und IV sowie die Referatsleitungen der Abteilung I (ohne Ref. 105) und die Gleichstellungsbeauftragte an. Darüber hinaus sind jeweils ein Vertreter/eine Vertreterin des Hauptpersonalrates, des Hauptrichterrats der ordentlichen Gerichtsbarkeit, des Hauptstaatsanwaltsrates und stellvertretend für alle Fachgerichtsbarkeiten ein Vertreter/eine Vertreterin des Richterrats der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie der Leiter des zentralen IT-Betriebes Niedersächsische Justiz beteiligt. Der eJuNi-Lenkungskreis übernimmt die Koordination der Programm-Durchführung. Dazu werden dem Lenkungskreis regelmäßig die wesentlichen Ergebnisse berichtet und ggf. von ihm Maßnahmen zur Steuerung, insb. zur Herbeiführung von Entscheidungen des Auftraggebers beschlossen.
Der Programm-Manager, Oberstaatsanwalt Lange, vertritt das Programm gegenüber der Auftraggeberin und innerhalb der Justiz. Sein Verantwortungsbereich erstreckt sich insbesondere auf die Gesamtplanung und Durchführung des Programms.
Das Programm-Management-Team (PMT) besteht aus Birte Hoffmann, Dr. Dominik Thalmann und Simon Ulrich. Das Team unterstützt den Programm-Manager bei der Steuerung des Programms, insbesondere bei der Planung, Koordinierung und Durchführung des Veränderungsmanagements und der justizinternen Kommunikation.