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Künstliche Intelligenz und Automation in der Justiz

Die Justiz sieht sich heute mit der Herausforderung konfrontiert, immer komplexere Verfahren mit begrenzten Ressourcen zu bewältigen. Digitale Werkzeuge können dabei viel leisten, vor allem bei wiederkehrenden Aufgaben, bei denen keine juristische Sorgfalt ersetzt werden soll. KI unterstützt beim Strukturieren großer Informationsmengen, beim Auffinden relevanter Inhalte und bei der schnellen Vorbereitung von Arbeitsschritten.

Das Ziel ist es, Entlastung zu schaffen und Abläufe so zu gestalten, dass Fachwissen besser eingesetzt werden kann. Die hier vorgestellten KI-Tools zeigen, wie moderne Technologie den Alltag in Gerichten und Behörden sinnvoll ergänzen kann: verständlich, sicher und immer mit Blick auf die besonderen Anforderungen des Rechtsbereichs.

LLMoin

Das Niedersächsische Justizministerium erprobt derzeit LLMoin. LLMoin ist ein Chatbot für die Landesverwaltung, um Texte zu generieren, Zusammenfassungen zu erstellen oder auf Wissensdatenbanken mithilfe natürlicher Sprache zuzugreifen.

MAKI

Im Jahr 2023 hat Niedersachsen begonnen, mit Landesmitteln das Tool MAKI (Massenverfahrensassistenz mithilfe von KI) zu entwickeln und zu testen. Es soll insbesondere in Massenverfahren die Gerichte entlasten. Seit Ende 2024 ist das System am Amtsgericht Hannover, Landgericht Hildesheim und Osnabrück und Oberlandesgericht Braunschweig im Echteinsatz und kann von ausgewählten Richterinnen und Richtern genutzt werden. Zur Verfügung steht unter anderem eine in die e-Akte integrierte Chat-Funktion, mit der Informationen aus den Akten extrahiert und zusammengefasst werden können. Darüber hinaus kann das System wiederkehrende Inhaltsdaten aus den Akten zusammenstellen, anhand dieser Informationen die Akten kategorisieren bzw. gruppieren und passende Entscheidungsmuster vorschlagen. Mit MAKI steht der Justiz eine hochmoderne Arbeitsplatzumgebung zur Verfügung.

Für die Fortführung des Projekts konnte Niedersachsen im Jahr 2024 Bundesmittel einwerben. Seit 2025 hat auch eine Projektgruppe am Sozialgericht Hildesheim Zugriff auf MAKI und wirkt an der Weiterentwicklung mit. Darüber hinaus werden Einsatzbereiche für die Staatsanwaltschaften evaluiert. Die Länder Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben sich auf Grundlage eines Letter of Intend (LOI) dem Vorhaben angeschlossen und unterstützten das Projekt mit Personal und Haushaltsmitteln. MAKI wird mit einer Forschungskooperation mit der Uni Göttingen entwickelt. Den aktuellen Anschlussbericht können Sie unter www.reusz.de abrufen.

TabeA

Das Projekt TabeA (Tatbestandsassistent für Asylverfahren) wurde Ende 2024 gestartet. Es dient der Beschleunigung von asylgerichtlichen Verfahren und unterstützt die Verwaltungsgerichte bei der Erstellung von Tatbeständen in Asylverfahren. TabeA wird derzeit an den Verwaltungsgerichten Braunschweig, Göttingen, Hannover und Osnabrück erprobt. Auch dieses Projekt wird mit Bundesmitteln finanziert.

EMIL

Seit 2024 entwickelt Niedersachsen mit EMIL (ErkenntnisMItteLassistent) einen Chatbot zur Aufbereitung der Erkenntnismittel in Asylverfahren, um weitere Beschleunigungspotentiale, gleichzeitig aber auch die Qualität der Aufbereitung zu heben, z.B. indem Sprachbarrieren bei der Recherche in ausländischen Quellen überwunden werden. Erkenntnismittel sind dabei Informationen zu den Herkunftsländern der Person, die Asyl beantragt. Die KI unterstützt die Gerichte dabei, aus den umfangreichen, mehrsprachigen Erkenntnismitteln (ca. 1,5 Mio. Dokumente) die relevanten Passagen zu extrahieren, Dokumente zusammenzufassen und zu übersetzen. Ein erster Prototyp des Assistenten wurde in Niedersachsen an den Verwaltungsgerichten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und dem OVG Lüneburg, aber auch in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Sachsen, sowie am Bundesverwaltungsgericht und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), getestet und soll zukünftig auch mit persönlichen oder behördeninternen Wissensdatenbanken verknüpft werden können. Nach dem Einwerben von Bundesmitteln hat sich das Projekt neu ausgerichtet. Seit Oktober 2025 hat die Projektgruppe Zugriff auf EMIL, der Anfang 2026 produktiv gesetzt werden soll.

Einsatz einer KI-gestützten Wissensdatenbank für den „INFOService“

Seit 2023 nutzen die Mitarbeitenden des INFOService Niedersächsische Justiz am Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck KI-Funktionen, um intelligent in einer Wissensdatenbank zu recherchieren. Diese intern abgerufenen Datenbankinformationen werden nicht in automatisierte externe Antworten übersetzt, sondern analog kommuniziert (per E-Mail oder über die kostenlose Hotline).

ALeKS - Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen

Mit dem Anonymisierungstool ALeKS (Anonymisierungs- und Leitsatzerstellungs-Kit zur smarten Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen) steht in Niedersachsen ein Anonymisierungstool zur Verfügung, das in einigen Rechtsgebieten bereits mit einer Genauigkeit von 97 % personenbezogene Informationen durch Synonyme ersetzt. Derzeit wird der flächendeckende Betrieb des Tools vorbereitet. Der Zentrale Betrieb Niedersächsische Justiz (ZIB) hat das System bereits produktiv gesetzt, das unter anderem an dem Oberlandesgericht Celle getestet.

INDATA - Analyse eingehenden Schriftguts

Niedersachsen arbeitet gemeinsam mit den Ländern Bayern und Rheinland-Pfalz im mit Bundesmitteln geförderten Projekt INDATA (Automatisierte Aktenbearbeitung mit Hilfe von intelligenter Textanalysesoftware) an der Entwicklung und Einführung einer KI, die eine moderne Eingangsverarbeitung an den Gerichten und Staatsanwaltschaften ermöglicht. Umfasst sind die Funktionen, eingehendes Schriftgut automatisiert sinnhaft zu benennen, mehrseitige Eingänge, die sich aus Schriftsatz und Anlagen zusammensetzen, aufzutrennen sowie sämtliche zu erfassende Informationen wie Kläger, Beklagter, Adressen etc. zu extrahieren und den Fachverfahren zur Weiterverarbeitung zu übergeben, um die Serviceeinheiten zu entlasten und eine schnellere Verfahrenserledigung zu ermöglichen. In Jahr 2025 wurde eine Software beschafft, sie im Jahr 2026 in Niedersachsen pilotiert wird. Zunächst werden die Module für die Zivilgerichte, Familiensachen, Vollstreckungssachen und Straf- und Ordnungswidrigkeitssachen nachtrainiert, wodurch die Erkennungsgenauigkeit von ca. 80 Prozent auf über 99 Prozent steigt. Weitere Module sollen dann folgen.

DocCo

Das Tool DocCo (Document Compare) wird seit 2023 gemeinsam mit Baden-Württemberg entwickelt und vergleicht hoch performant Dokumente oder Freitexteingaben miteinander. Insbesondere an den Gerichten ist das Tool nachgefragt, um den schnellen Vergleich zwischen zwei komplexen und sehr langen Schriftsätzen oder Verträgen in ähnlichen Verfahren zu ermöglichen. Das Tool wird bereits an einzelnen Arbeitsplätzen genutzt. Die Voraussetzungen für einen Flächeneinsatz sollen im Jahr 2026 geschaffen werden.

Übersetzung

Die Niedersächsische Justiz nutzt aktuell als Übersetzungstool DeepL Advanced, steht aber auch im Austausch mit dem Niedersächsischen Finanzministerium, das zusammen mit der Universität Oldenburg das Übersetzungstool INDA entwickelt hat. Eine Nachnutzung des Tools wird geprüft.

Virtual Reality – CourtnAI

Zur Verbesserung der Aus- und Fortbildungsangebote, aber auch zur Gewinnung von Nachwuchskräften, entwickelt Niedersachsen seit 2024 innerhalb des Projekts P53 (Virtuelle Realitäten) des Programms Digitale Verwaltung Niedersachsen (DVN) ein Tool zum Soft Skill-Training für (zunächst nur) Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Referendarinnen und Referendare, genannt CourtnAI. Anfang 2025 bestand bereits die Möglichkeit, Zeugenvernehmungen zu üben und hierbei auf verschiedene Charaktere zu treffen (z.B. einem zornigen, emotionalen oder gesprächigen Zeugen). Außerdem steht eine Feedbackfunktion bereit, die eine Rückmeldung zu dem Verlauf der Vernehmung und der Fragetechnik gibt. So können vermittelte Inhalte nach Fortbildungsveranstaltungen gefestigt und verstetigt werden. Inzwischen wurde die Anwendung auf die Mediation, den Ablauf einer ganzen Gerichtsverhandlung und die mündliche Prüfung im 2. Staatsexamen erweitert. Neben der Erstellung weiterer Lernstrecken und -szenarien steht aktuell auch die Erweiterung der Einsatzbereiche auf Führungskräfte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie Protokollkräfte im Fokus. Aktuell konzentriert sich die Pilotierung auf Fortbildungsveranstaltungen und die Referendarsausbildung. Das Projekt hat im Jahr 2025 den Digital Justice Award gewonnen.



Von links: Brigitte Zypries, Bundesjustizministerin a.D.; Laura Hannawald, Richterin am Amtsgericht Hannover; Franziska Mehlhase, Senior Programmmanagerin (Wegweiser)   Bildrechte: Wegweiser Media & Conferences GmbH / Simone M. Neumann
Von links: Brigitte Zypries, Bundesjustizministerin a.D.; Laura Hannawald, Richterin am Amtsgericht Hannover; Franziska Mehlhase, Senior Programmmanagerin (Wegweiser)

KI zur Suizid- und Gewaltprävention

Das Justizministerium führt derzeit zusammen mit dem FZI Forschungszentrum Informatik ein Forschungsprojekt zur Suizidprävention und Verbesserung der Sicherheit in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten durch. Mittels Videoüberwachung von Gefangenen sollen kritische Situationen (Gewalt- und/oder Suizidhandlungen) im Vollzug durch eine KI frühzeitig erkannt und dem Vollzugspersonal gemeldet/angezeigt werden.

Rechtlich ist der Einsatz von KI zur Abwehr einer Gefahr für das Leben der oder des Gefangenen gem. 81a NJVollzG zulässig.

ALeKS - Anonymisierungs- & Leitsatzerstellungs-Kit

 

EMIL - Erkenntnismittelassistent für Asylverfahren mithilfe von KI

 

MAKI - Massenverfahrensassistenz mithilfe von KI

 

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