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Berufe im Justizvollzug

Juristinnen und Juristen, die in der Regel die Befähigung zum Richteramt haben, nehmen als Beamtinnen und Beamte in der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz in den Anstaltsleitungen Aufgaben der Behördenleitung, stellvertretenden Behördenleitung oder als Justiziar wahr. Sie werden von A 13 bis A 16 NBesO besoldet.
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Diplom-Verwaltungswirtinnen und Diplom-Verwaltungswirte (FH) sind als Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz in den Justizvollzugseinrichtungen eingesetzt. Sie leiten Vollzugsabteilungen und wirken eigenverantwortlich an der Betreuung, Behandlung und Sicherung der Gefangenen in Justizvollzugsanstalten mit. Das Einsatzfeld dieser Laufbahn erstreckt sich auch auf die Leitung der kaufmännisch ausgerichteten Fachbereiche Finanzen und Versorgung, Arbeit sowie des Fachbereiches Personal und Organisation. Auf der Ebene des mittleren Managements übernimmt diese Laufbahngruppe Führungsaufgaben. Einstellungsvoraussetzung ist die Hochschul- oder Fachhochschulreife. Die Beamtinnen und Beamten werden von A 9 bis A 13 NBesO besoldet.
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Justizvollzugsfachwirtinnen und Justizvollzugsfachwirte gehören der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz an und stellen die größte Gruppe der Beschäftigten im Justizvollzug dar. Sie versorgen, betreuen und sichern die Gefangenen in den verschiedenen Justizvollzugseinrichtungen in ganz Niedersachsen. Einstellungsvoraussetzungen sind ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung bzw. ein gleich- oder höherwertiger Schulabschluss oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Sie werden von A 7 bis A 9 mit Amtszulage NBesO besoldet.
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Die Beamtinnen und Beamten der Fachrichtung Technische Dienste leiten die Produktions- und Ausbildungsbetriebe der niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen. Sie gehören der Laufbahngruppe 1.2. Einstiegsamt an und sind für die Anleitung und Ausbildung der Gefangenen in diesen Betrieben verantwortlich. Einstellungsvoraussetzung ist die Meisterprüfung eines Handwerks nach der Handwerksordnung oder in einem Ausbildungsberuf der Landwirtschaft oder in einem technischen Beruf sowie der Nachweis einer einjährigen beruflichen Tätigkeit. Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist die Ableistung einer einjährigen hauptberuflichen Tätigkeit im Justizvollzug. Sie werden von A 7 bis A 9 mit Amtszulage NBesO besoldet.
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Psychologinnen und Psychologen arbeiten im Justizvollzug als Beamtinnen und Beamte in der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste. Zu Ihren Tätigkeitsfeldern gehören die Diagnostik sowie Betreuung / Beratung und Behandlung der Gefangenen. Daneben wirken Psychologinnen und Psychologen in der Aus- und Fortbildung der Bediensteten und an organisationspsychologischen Fragenstellungen mit. Nach ausreichender Berufserfahrung und persönlicher Eignung können auch Leitungsaufgaben bis hin zur Anstaltsleitung übernommen werden. Damit bietet der Justizvollzug diesen Fachdiensten ein breites Arbeits- und Entwicklungsfeld zwischen sozialer Hilfe und sozialer Kontrolle. Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist die Ableistung einer beruflichen Tätigkeit im Justizvollzug für die Dauer von 3 Jahren in einem befristeten Beschäftigtenverhältnis. Diese Berufsgruppe wird im Beamtenverhältnis von A 13 bis A 16 NBesO besoldet.
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Die Anstaltsärztinnen und Anstaltsärzte sind für die medizinische Betreuung und Behandlung der Inhaftierten und für die arbeits- und betriebsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen in den Justizvollzugsanstalten zuständig. Sie gehören der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste an und werden von A 13 bis A 16 NBesO besoldet.
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Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sind im Justizvollzug als Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste tätig. Sie haben die Aufgabe, Gefangene bei der Bearbeitung ihrer persönlichen und sozialen Angelegenheiten zu unterstützen. Bei Berufserfahrung und Eignung können Führungsaufgaben, wie die Leitung einer Vollzugsabteilung, übernommen werden. Einstellungsvoraussetzung ist ein Fachhochschulabschluss oder gleichwertiger Studienabschluss im Bereich Sozialarbeit und/ oder Sozialpädagogik oder Sozialwesen mit staatlicher Anerkennung. Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist die Ableistung einer beruflichen Tätigkeit im Justizvollzug für die Dauer von 2 Jahren in einem befristeten Beschäftigtenverhältnis. Diese Berufsgruppe wird im Beamtenverhältnis von A 9 bis A 13 NBesO besoldet.
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Lehrerinnen und Lehrer im Justizvollzug gehören als Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Bildung an. Sie entwickeln und koordinieren als Bildungsbeauftragte die vielfältigen schulischen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Gefangene. Zudem unterrichten und betreuen sie Gefangene in diesen Maßnahmen. Als Sportlehrerinnen und Sportlehrer organisieren sie das Sportangebot in den Justizvollzugseinrichtungen. Einstellungsvoraussetzung ist der Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Realschulen, für Sonderpädagogik, an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen durch Studium und Vorbereitungsdienst. diese Berufsgruppe wird im Beamtenverhältnis mit A 13 NBesO besoldet.
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Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bildungsinstituts des niedersächsischen Justizvollzuges

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