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Mehr Sicherheit für die niedersächsische Justiz

Die Sicherheit an den niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften sind der Landesregierung mit der Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann ein wichtiges Anliegen. Den Rahmen hierfür gibt der „Aktionsplan Sicherheit für Gerichte und Staatsanwaltschaften“ vor. Hierdurch soll die Sicherheit in den Gebäuden und in den Verhandlungen verbessert werden.

Auf dem Weg zu mehr Sicherheit in niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften wurden und werden unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt:

Mehr Einlasskontrollen

Mit den in den Jahren 2019 und 2020 eingestellten 53 zusätzlichen Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister können, hochgerechnet auf ein ganzes Jahr, an über 4.000 zusätzlichen Tagen sogenannte anlassunabhängige Vollkontrollen durchgeführt werden. Das bedeutet, dass an einem solchen Tag jede Besucherin und jeder Besucher eines Gerichts kontrolliert wird, selbst wenn keine Verhandlung stattfindet, für die eine besondere Sicherung erforderlich ist. In einem solchen Fall finden ohnehin Vollkontrollen statt.

Die Zahl der Tage, an denen Vollkontrollen in den Gerichten durchgeführt worden sind, konnte mit dem zusätzlichen Personal deutlich erhöht werden. Im Jahr 2018 wurden noch 3.649 Vollkontrollen durchgeführt. Im Jahr 2023 waren es bereits 9.342 Vollkontrollen, was dem 2,5-fachen der Anzahl der Vollkontrollen in 2018 entspricht.

Einsatzteam Niedersachsen und Regionale Sicherheitsteams

Im Jahr 2019 feierte das Einsatzteam Niedersachsen (ETN) sein 40jähriges Bestehen. Das ETN kann mit seinen speziell ausgebildeten Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern bei hochsicherheitsrelevanten Prozessen niedersachsenweit angefordert werden (z.B. bei „Terror-Prozessen“ oder Verfahren im Bereich der Clan-Kriminalität).

Daneben gibt es seit 2019 aber auch regionale Sicherheitsteams (RST), die in kleinen, professionellen Einheiten formiert wurden und vor allem dafür sorgen, dass niemand mit Waffen oder gefährlichen Gegenständen in die Gerichte kommt. Als flexible mobile RST sorgen sie auch dafür, dass auch in kleinen, ländlichen Dienststellen mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger besteht.

Die Einrichtung der neuen Teams wurde 2022 im Rahmen eines Evaluationsprojekts untersucht. Das eindeutige Ergebnis: Die RST sind ein echter Gewinn für die Justiz, auf die die Gerichte nicht mehr verzichten möchten.

Neues Berufsbild

Das Berufsbild der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister hat sich in Niedersachsen zur „Justizsicherheitsfachkraft“ gewandelt. Zu diesem Zweck wurde die Dienstordnung geändert und die Struktur der Ausbildung reformiert. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt aktuell auf dem Sicherheits- und Ordnungsdienst und auf der Vorführung und Bewachung von Angeklagten. Dementsprechend wurden auch die Ausbildungsinhalte angepasst. Diese reichen aktuell von der waffenlosen Selbstverteidigung über Waffenkunde bis zur Einweisung in das richtige Verhalten im Falle einer Geiselnahme.

Um diesem neuen Fokus Rechnung zu tragen, werden jetzt auch weitere Anforderungen an Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger gestellt: Wer die Ausbildung durchlaufen möchte, muss seine körperliche Leistungsfähigkeit künftig durch Vorlage des Deutschen Sportabzeichens.

Mehr Sicherheitstechnik

In den vergangenen Jahren ist viel Geld für neue Sicherheitstechnik investiert worden. Ab 2024 ist der Haushaltsmittelansatz für neue Sicherheitstechnik von jährlich 750.000,- EUR auf 1,1 Mio. EUR erhöht worden. Von dem Geld werden zum Beispiel Gepäckscanner, Detektoren, Handsonden, Schließfächer und mobile Durchsuchungskabinen beschafft.

Mehr bauliche Sicherheit, insbesondere im Eingangsbereich der Gerichte

Technik ist das eine, Baumaßnahmen sind das andere. Allein 2022 und 2023 hat das Niedersächsische Justizministerium weitere Baumaßnahmen mit einem Sicherheitsbezug mit einer Summe von fast 6,3 Mio. Euro beauftragt. Überwiegend handelt es sich dabei um die Neugestaltung von Eingangsbereichen unter Sicherheitsaspekten und die Ertüchtigung oder Schaffung von Vorführzellen. 2023 konnten die Baumaßnahmen bei den Amtsgerichten Bad Iburg und Wolfsburg, beim Arbeitsgericht Braunschweig und beim Justizzentrum Braunschweig abgeschlossen werden.

Stiller Alarm

In fast allen Gerichten und Staatsanwaltschaften sind Vorrichtungen für einen Personennotruf eingerichtet worden. Mit diesen können die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister zu Hilfe geholt werden, bevor es überhaupt zu einem Übergriff auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Besucherinnen und Besucher kommt. Zudem wurden viele Dienststellen mit „Amok-Alarmen“ ausgerüstet, um bei einer Gefahrenlage sowohl Beschäftigte als auch Besucherinnen und Besucher der Dienststellen schnell warnen zu können. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften profitieren somit sowohl von besserer Technik als auch dem Zuwachs an Personal im Sicherheitsbereich.

Örtliche Sicherheitskonzepte

Alle Gerichte und Staatsanwaltschaften erarbeiten aktuell örtliche Sicherheitskonzepte, sofern sie nicht schon über solche verfügen. Diesen Prozess unterstützt das Niedersächsische Justizministerium mit einem Leitfaden und Musterkonzepten für örtliche Sicherheitskonzepte, die Praktikerinnen und Praktiker zusammen mit Experten erstellt haben. Ziel der örtlichen Sicherheitskonzepte ist es, den einzelnen Dienststellen Hilfestellungen für gefährliche Situationen (z. B. Gewaltakte, Versammlungen mit Aggressionspotential) zu bieten. Zudem bekommen Angehörige der niedersächsischen Justiz durch sie mehr Handlungssicherheit, etwa bei konfliktreichen Situationen, bedrohlichen Anrufen oder dem Eingang verdächtiger Postsendungen.

Mobiler Alarm für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst

Nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten innerhalb eines Gerichtsgebäudes: Gerade Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sind oftmals im Außendienst anzutreffen. Diese besonders gefährdeten Berufsgruppen werden nun besser geschützt:

Die Justiz in Niedersachsen hatte diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „im Außendienst“ im Rahmen eines Projekts mit mobilen Alarmgeräten ausgestattet, welche eine unbemerkte Alarmierung der Polizei ermöglichen. Damit soll dem zunehmend aggressiven Klima begegnet werden, dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilweise ausgesetzt sind. Das Projekt ist 2023 erfolgreich abgeschlossen worden. Das „mobile Alarmierungs- und Rettungsrufsystem mittels Koordinatenortung“ (MARK) ist aktuell flächendeckend ausgerollt worden und gehört zur Ausstattung der Beschäftigten im Außendienst. Bestenfalls kann so Hilfe angefordert werden, bevor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überhaupt in Bedrängnis geraten.

Umstellung auf einen landesweit einheitlichen Digitalfunk

Ein verlässliches Funksystem für den Justizwachtmeisterdienst ist für die Absicherung großer, sicherheitsrelevanter Verfahren mittlerweile unerlässlich. Mit der Schaffung eines einheitlichen, nichtöffentlichen „Digitalfunkstandard Justiz Niedersachsen“ wird der Justizwachtmeisterdienst hier zukunftssicher aufgestellt.

Die Netzkomponenten befinden sich vollständig im Eigentum des Landes. Eine Verschlüsselung des Digitalfunks sorgt für zusätzliche Informationssicherheit.

Wachtmeister an der Eingangskontrolle überprüft einen Rucksack   Bildrechte: www.wyrwa-foto.de
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