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Das Verfahren vor dem Finanzgericht

Für das Verfahren vor den Finanzgerichten gilt eine besondere Prozessordnung, die Finanzgerichtsordnung.

Es gibt zwei Gerichtsebenen:

  • Finanzgerichte

  • Bundesfinanzhof.

Vorverfahren und Fristen

In einigen Streitfällen gibt es zuerst ein Vorverfahren, das Einspruchsverfahren. Hierbei wird der Streit vor dem eigentlichen Verfahren durch das Finanzamt geprüft. Es kann sein, dass bereits dadurch eine Lösung gefunden wird. Dann muss es nicht zu einem Verfahren vor dem Finanzgericht kommen.

Für die Einleitung des Vorverfahrens und die eventuell anschließende Klage gibt es bestimmte Fristen, die eingehalten werden müssen. Die Behörden sind verpflichtet, über die einzuhaltenden Fristen und erforderlichen Förmlichkeiten schriftlich zu informieren.

Die Klage

Das Verfahren beginnt mit einer Klage. Vor dem Finanzgericht klagen die Beteiligten nicht gegen eine andere Privatperson, sondern in der Regel gegen ein Finanzamt.

Amtsermittlung

Das Finanzgericht muss den Sachverhalt überprüfen. Dabei muss das Gericht auch Umständen nachgehen, die die Klägerin oder der Kläger nicht vorbringen konnte, weil sie nichts von ihnen wusste. Dies ist eine wesentliche Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger.

Die mündliche Verhandlung

Die mündliche Verhandlung wird schriftlich vorbereitet. In der Verhandlung selbst tragen die Beteiligten alle Argumente für die eigene Position oder gegen die der anderen Seite vor.

Beweisaufnahme und Urteil

Die Beteiligten haben ihre Argumente in der mündlichen Verhandlung vorgetragen. Es kann aber sein, dass die vorgetragenen Tatsachenbehauptungen in entscheidenden Punkten nicht übereinstimmen oder das Gericht Zweifel hat. Dann führt das Gericht eine Beweisaufnahme durch.

Hat sich das Gericht alle Seiten angehört, die erforderlichen Beweise gesammelt und kommt es nicht zu einer Einigung, fällt das Gericht ein Urteil.

Revision

Ist ein Beteiligter mit dem Urteil unzufrieden, kann eine Revision vor dem Bundesfinanzhof möglich sein. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.


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