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Halbzeitbilanz Justiz

Ein starker Rechtsstaat braucht eine starke Justiz – diesen Leitgedanken hat die Landesregierung in den letzten zweieinhalb Jahren erfolgreich umgesetzt:

  • Die Landesregierung hat viel für eine angemessene personelle Ausstattung der Justiz erreicht. Die aktuell teils hoch belasteten Staatsanwaltschaften hat sie massiv verstärkt. Allein mit dem Haushalt 2025 wurden auf Vorschlag der Landesregierung 55 neue Stellen bei den Staatsanwaltschaften geschaffen. Zudem hat das Justizministerium erstmals einen groß angelegten internen Belastungsausgleich über alle Bereiche der Justiz hinweg organisiert. Dadurch konnten die Staatsanwaltschaften 2024 und 2025 personell weiter gestärkt werden. Insgesamt stehen so 2025 mehr als hundert Kräfte mehr zur Verfügung als noch 2023. Auch die ordentliche Gerichtsbarkeit profitiert 2025 von deutlichen Stellenzuwächsen um fast 40 Stellen im Haushalt und zahlreichen zusätzlichen Stellen aus weniger belasteten Bereichen der Justiz, vor allem zur Stärkung der Strafjustiz und der Betreuungsgerichte.

  • Die Landesregierung ist auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung der Gerichte und Staatsanwaltschaften entscheidend vorangekommen. Dank der erheblichen Investitionen und des großen Einsatzes aller Beteiligten wird es nun gelingen, die Einführung der elektronischen Akte in allen Bereichen bis zum 31.12.2025 abzuschließen. Alle Fachgerichtsbarkeiten und die Zivilgerichte arbeiten bereits heute voll digital. Für alle weiteren Rechtsgebiete einschließlich des Strafrechts sind die Planungen zur Einführung der elektronischen Akte abgeschlossen –und werden nun konsequent umgesetzt.
    Durch die Umstellung auf das digitale Arbeiten, wird flexibles, familienfreundliches Arbeiten in der Justiz noch einfacher.

    Von der Digitalisierung profitieren aber besonders auch die rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger. Verfahren werden schneller und übersichtlicher, weil die Akten immer und überall verfügbar sind. Zudem schafft die digitale Aktenführung die Grundlage für die Nutzung moderner Unterstützungsmittel wie KI-Assistenten und automatisierte Übersetzungshilfen. Niedersachsen ist dabei in vielen Bereichen deutschlandweit führend.

  • Die Digitalisierung bietet einmalige Chancen, den Zugang zur Justiz zu vereinfachen. Die Landesregierung nutzt diese konsequent. Alle niedersächsischen Gerichte sind heute mit Anlagen für Videoverhandlungen ausgestattet. Zusätzlich wird in Niedersachsen an mehreren Gerichten die digitale Rechtsantragsstelle pilotiert, über die künftig Klagen und Anträge digital eingebracht werden können. Ein System zur digitalen Buchung von Terminen, um zum Beispiel erbrechtliche Angelegenheiten zu regeln, steht kurz vor der Einführung. Der InfoService der Justiz bietet per Telefon und E-Mail schnelle Hilfe bei allgemeinen Fragen zur Justiz.

  • In Bezug auf die Implementierung von Künstlicher Intelligenz (KI) in die Justiz gehört Niedersachsen zu den bundesweiten Vorreitern. Im Jahr 2023 hat die Landesregierung damit begonnen, eine Massenverfahrensassistenz mithilfe von KI (MAKI) zu entwickeln und zu testen. Seit Ende 2024 kommt das System am Oberlandesgericht Braunschweig, an den Landgerichten Hildesheim und Osnabrück sowie am Amtsgericht Hannover zum Einsatz. Neben weiterer KI-Projekte entwickelt die Landesregierung seit dem Jahr 2024 mit EMIL einen Chatbot zur Aufbereitung der Erkenntnismittel in Asylverfahren, um weitere Beschleunigungspotentiale zu heben, gleichzeitig aber auch die Qualität der Aufbereitung zu verbessern, z.B. indem Sprachbarrieren bei der Recherche in ausländischen Quellen überwunden werden.

    Im Bereich des Justizvollzugs erprobt die Landesregierung derzeit ein KI-Projekt zur Suizidprävention und Verbesserung der Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten. Mittels Videoüberwachung von Gefangenen sollen kritische Situationen im Vollzug (Gewalt- und/oder Suizidhandlungen) frühzeitig erkannt und dem Vollzugspersonal gemeldet/angezeigt werden. Damit soll auf lange Sicht die Sicherheit in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten nachhaltig verbessert werden.

  • Eine große Herausforderung für die Justiz ist aktuell die hohe Zahl an Asylverfahren. Niedersachsen hat dazu die Leitung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Asylprozess übernommen. Diese hat wichtige Vorschläge erarbeitet, wie der Rechtsschutz im Asylrecht im europäischen Rahmen möglichst effektiv ausgestaltet werden kann. Zudem hat Niedersachsen zwei Initiativen im Bundesrat eingebracht, um Asylverfahren durch mehr Leitentscheidungen schneller und effektiver zu machen.

    Innerhalb Niedersachsens hat die Landesregierung Asylverfahren von Menschen aus bestimmten Herkunftsländern an einzelnen Verwaltungsgerichten konzentriert. Diese Spezialisierung trägt Früchte. Die Verfahrenslaufzeiten von durchschnittlich 28,2 Monaten zu Beginn der Legislaturperiode konnten auf zuletzt noch 16,4 Monate nahezu halbiert werden. Ziel ist es, noch schneller zu werden. Dafür wurden in den letzten beiden Jahren die personellen Voraussetzungen geschaffen. Mit dem Haushalt 2024 wurden 15 zusätzliche Richterstellen an den Verwaltungsgerichten geschaffen. 22 befristete Stellen wurden verlängert. Zusätzlich wurde eine kontinuierliche Nachbesetzung aller, auch der befristeten Stellen, sichergestellt.

  • Die Landesregierung geht entschlossen gegen alle Erscheinungsformen der Kriminalität vor.

    Die Landesregierung hat die Bekämpfung von Straftaten im Internet deutlich gestärkt. Die niedersachsenweit zuständige Zentralstelle zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet bei der Staatsanwaltschaft Göttingen wurde um drei Staatsanwälte, drei Kräfte im mittleren Dienst und einen IT-Experten verstärkt. Das von dort betriebene Portal www.hassanzeigen.de ermöglicht nun auch die Stellung digitaler Strafanträge. Im Verlauf des Jahres 2025 werden zudem die Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Opfer von Hass und Hetze im Netz deutlich ausgebaut.

    Die Strukturen zur Bekämpfung von Kinderpornographie werden aktuell optimiert. Künftig werden drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften diese Taten in der Fläche verfolgen. Organisierte Kriminalität in diesem Bereich wird von einer Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft Hannover bekämpft, die zuletzt 2024 um eine R2- und zwei R1-Stellen sowie um drei neue Stellen für die mittlere Beschäftigungsebene erweitert wurde. Darüber hinaus wurde eine neue Beschäftigungsmöglichkeit für einen IT-Spezialisten geschaffen.

    Die bestehenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften Cybercrime bei den Staatsanwaltschaften Verden und Osnabrück wurden mit eigenen IT-Experten verstärkt. Ab 2026 werden die Aktivitäten der bisherigen Schwerpunktstaatsanwaltschaften Cybercrime dann in einer landesweiten Zentralstelle gebündelt, die direkt der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg angegliedert wird.

    Die seit Dezember 2022 landesweit zuständige Zentralstelle zur Bekämpfung von Geldautomatensprengungen bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück wurde personell verstärkt. Die Fallzahlen in diesem Bereich sind in Niedersachsen auch aufgrund der hervorragenden Arbeit dieser Zentralstelle zuletzt deutlich zurückgegangen.

  • Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat 2024 unter dem Vorsitz Niedersachsens wegweisende Entscheidungen getroffen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Wehrhafter Rechtsstaat“ hat maßgeblich dazu beigetragen, die Grundgesetzreform zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts anzustoßen.

    Niedersachsen hat darüber hinaus zahlreiche wichtige Beschlüsse der Justizministerkonferenz herbeigeführt. Darunter waren Beschlüsse zum Schutz vor Kriminalität im Internet und zur Einziehung von Erträgen aus Straftaten. Bereits 2023 ist die Konferenz einem Antrag Niedersachsens gefolgt, der die gesetzliche Anerkennung der Mitmutterschaft lesbischer Ehepaare fordert, wenn diese gemeinsam ein Kind bekommen. Auf ihrer Frühjahrskonferenz 2024 haben die Justizministerinnen und Justizminister auf Initiative von Niedersachsen, Bremen, Berlin und Hessen einen Beschluss zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung gefasst und dem Bund insgesamt 50 Empfehlungen zur Verbesserung der Vermögensabschöpfung unterbreitet.

  • Der Bundesrat hat Anfang 2025 auf Initiative Niedersachsens die Bundesregierung aufgefordert, erhebliche verbale und nonverbale sexuelle Belästigungen unter Strafe zu stellen. Bislang sind nur solche sexuellen Belästigungen strafbar, die mit einer körperlichen Berührung verbunden sind.

  • Um den Menschen in Niedersachsen die Arbeit der Justiz näherzubringen, hat die Landesregierung im Jahr 2024 erstmals die „Woche der Gerechtigkeit“ ausgerufen. Mit mehr als 55 Veranstaltungen zahlreicher Gerichte, Justizvollzugsanstalten und weiterer Justizbehörden war diese Woche der Gerechtigkeit niedersachsenweit ein großer Erfolg. In der ersten Septemberwoche des Jahres 2025 wird sie erneut stattfinden. Erstmals sollen dann auch Kommunen, externe Behörden und andere Akteurinnen und Akteure die Gelegenheit haben, sich an der Aktionswoche mit eigenen Veranstaltungen zu beteiligen.

    Die Landesregierung hat die Ausbildungsbedingungen für Juristinnen und Juristen in Niedersachsen deutlich verbessert. Die Einführung eines integrierten Bachelors im Jurastudium wird endlich umgesetzt; dies eröffnet neue berufliche Perspektiven insbesondere für Studierende, die kein erstes Staatsexamen abschließen. Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung ermöglicht Niedersachsen nun für Rechtsreferendarinnen und -referendare, das Rechtsreferendariat in Teilzeit abzulegen. Zudem wurde die Ausbildungsbeihilfe für Referendarinnen und Referendare deutlich angehoben. Die Vorarbeiten für das elektronische Examen sind in vollem Gange; ab 2026 können die ersten Examensklausuren am Laptop geschrieben werden. Schon ab dem Jahr 2025 erhalten Referendarinnen und Referendare erstmals flächendeckend dienstliche Laptops. In Kooperation mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen und dem Deutschen Forum für Kriminalprävention ist es gelungen, einen neuen Masterstudiengang Kriminologie und Kriminalprävention zu schaffen, einen in dieser Form bundesweit einzigartigen berufsbegleitenden Masterstudiengang. Diesen Studiengang fördert das Land Niedersachsen zudem jährlich mit je zwei Teilstipendien.
    Für eine Neugestaltung der Justizfachwirtausbildung hat das Justizministerium Arbeitsgruppen eingerichtet, die praxisgerechte Vorschläge entwickeln werden.

  • Bei der Besoldung gab es über die allgemeinen Tarifsteigerungen hinaus erhebliche Verbesserungen. Im Bereich der Serviceeinheiten konnte die Besoldung für die verbeamteten Beschäftigten durch ein zentrales Hebungsmodell deutlich verbessert werden. Im Justizvollzug und im Justizwachtmeisterdienst wurden die Bekleidungskostenzuschüsse deutlich erhöht. Außerdem konnten durch Stellenhebungen 116 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten geschaffen werden. Im Justizvollzug können mit 75 Stellenhebungen insgesamt 96 Beförderungen ermöglicht werden (60 Beförderungen in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt und 36 Beförderungen in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt). Im Justizwachtmeisterdienst können mit 41 Hebungen insgesamt 53 Beförderungen realisiert werden.

    Im Bereich des Justizvollzugs wurde die Vollzugszulage deutlich angehoben; eine massive Erhöhung der Zulage für die Werkmeisterinnen und Werkmeister im Justizvollzug wird 2025 folgen.

  • Im Justizvollzug lässt die Landesregierung mit dem Projekt JuV#Peb erstmals den tatsächlichen Personalbedarf in allen Bereichen objektiv ermitteln. Dazu findet aktuell eine umfassende Organisationsuntersuchung in allen niedersächsischen Justizvollzugsanstalten statt. Die Landesregierung erfüllt so eine langjährige Forderung der Interessenvertretungen der Vollzugsbediensteten.

    Die Landesregierung arbeitet gleichzeitig intensiv an der Modernisierung des Justizvollzugs. Aktuell wird in der JVA Hannover erstmals eine suchttherapeutische Abteilung für Gefangene mit der Doppeldiagnose einer Suchterkrankung und einer psychischen Erkrankung aufgebaut. Der offene Vollzug wird inhaltlich neu konzeptioniert und gestärkt, einschließlich einer Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen. Der Entwurf eines zeitgemäßen Abschiebungshaftvollzugsgesetzes wird in der ersten Jahreshälfte 2025 abgeschlossen.

    Auch baulich geht es voran. Mit der Sanierung des Grauen Hauses der JVA Wolfenbüttel ist es gelungen, im Bestand ein modernes Justizvollzugsgebäude zu realisieren. In Lingen werden zeitnah ca. 15 neue moderne Haftplätze geschaffen werden. Die hierfür notwendigen Mittel wurden im Haushalt 2025 bereitgestellt.

  • Der Ambulante Justizsozialdienst ist die zentrale Anlaufstelle in den Bereichen Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe sowie Täter-Opfer-Ausgleich. Dem gemeinsamen Anliegen der Landesregierung und des Ambulanten Justizsozialdienstes folgend, im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes den Menschen in den Mittelpunkt sozialarbeiterischen Handelns zu stellen, hat der Ambulante Justizsozialdienst zunächst sein Leitbild überarbeitet; eine Überarbeitung der Qualitätsstandards ist bereits fortgeschritten.

  • Um auch künftig bestmöglich Jugendkriminalität zu verhüten und zu bekämpfen, werden die seit dem Jahr 2019 an verschiedenen Standorten eingerichteten Häuser des Jugendrechts umfassend evaluiert. Die Häuser des Jugendrechts wurden eingerichtet, um die Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Jugendgerichtshilfe und freien Trägern künftig noch enger zu gestalten. Die Evaluierung wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2025 abgeschlossen sein.

  • Allen Formen des Antisemitismus hat die Landesregierung entschlossen den Kampf angesagt. Das Justizministerium hat dafür Sorge getragen, dass bei Straftaten mit antisemitischen Hintergründen grundsätzlich keine Einstellung aus Opportunitätsgründen mehr erfolgt. Die Kampagne „Niedersachsen gegen Antisemitismus“ wird von der Landesregierung finanziell und organisatorisch unterstützt.

  • Um Opfer von Straftaten schnell und niederschwellig zu unterstützen, wurde das Angebot der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen weiter ausgebaut. So wurde u.a. in Lingen eine Zweigstelle des Opferhilfebüros Osnabrück eröffnet. Der Landesregierung ist es außerdem gelungen, im Bundesrat erfolgreich eine Gesetzesinitiative zum besseren Schutz kindlicher Zeuginnen und Zeugen einzubringen. Damit werden Vernehmungen per Videoübertragung einfacher – das ist für die kindlichen Zeuginnen und Zeugen weitaus weniger belastend als eine Vernehmung im Gerichtssaal.

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ
Gemeinsame Halbzeitbilanz der Landesregierung

Niedersachsen zukunftsfest und solidarisch gestalten – Bilanz und Ausblick

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