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Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in der Justiz

Fragen und Antworten zu Gerichten, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten und Justizprüfungsamt


GERICHTE UND STAATSANWALTSCHAFTEN

Welchen Einschränkungen unterliegen die Besucherinnen und Besucher eines Gerichts?

Für den Zutritt zu Justizbehörden gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen.
Im Falle regionaler Infektionsgeschehen können die Gerichtsleitungen Hygienemaßnahmen anordnen.
Es wird deshalb empfohlen, vorsorglich eine Schutzmaske mitzuführen.


Muss man im Gerichtssaal einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

Im Rahmen der Verhandlungen entscheiden die Vorsitzenden, ob Schutzmasken getragen werden müssen.

Wo finde ich weitere Informationen?

Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Internetseite des betroffenen Gerichts. Die Informationen zu Einschränkungen und organisatorischen Besonderheiten werden dort nach und nach eingestellt und laufend aktualisiert. Sofern keine Möglichkeit zu einem Internetzugang besteht, kann dort auch telefonisch nachgefragt werden.

Werden Gerichtsverhandlung künftig auch digital durchgeführt?

Diese Möglichkeit gibt es bereits seit längerer Zeit in Niedersachsen. Im Rahmen eines Pilotprojekts werden zum Beispiel Videoverhandlungen bei dem Landgericht Hannover seit 2018 erprobt, dies gilt übrigens auch für die Anhörungen von Strafgefangenen im Rahmen von Strafvollstreckungsverfahren.

Seit 2019 steht der Service „Multifunktionseinheit“ zur Verfügung, den bereits etliche Gerichte abgerufen haben. Dabei handelt es sich um eine Präsentations- und Videokonferenzlösung für Sitzungssäle oder Besprechungsräume. Mehrere Gerichte haben zudem ergänzend sog. „Round-Table-Kameras“ angeschafft.

Diese Systeme werden vielfach in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten eingesetzt. Aber auch andere Gerichte setzen die Videotechnik vermehrt ein. Alle Standorte sind mittlerweile hierfür ausgestattet.

JUSTIZVOLLZUG

Wie sind Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen vorbereitet?

Es existiert ein dreiphasiger Aktionsplan zur Pandemievorsorge, der in Zusammenarbeit mit dem Landesgesundheitsamt erarbeitet wurde. Zudem werden den Justizvollzugseinrichtungen jeweils kurzfristig konkrete Anweisungen und Empfehlungen, die an den Erreger SARS-CoV-2 und die aktuelle Phase der Pandemie angepasst sind, vom Justizministerium übermittelt.

Werden neue Gefangene noch aufgenommen?

Ja, neue Gefangene werden grundsätzlich auch weiterhin aufgenommen. Um die Einbringung des Erregers in die Anstalten zu verhindern, werden neue Gefangene in den ersten 14 Tagen in einem von den anderen Gefangenen abgetrennten Bereich weitgehend isoliert untergebracht. Alle neu aufgenommenen Personen werden zudem innerhalb weniger Tage mittels Rachenabstrich auf eine Corona-Erkrankung untersucht und erst nach Ablauf der 14 Tage und negativem Testergebnis in andere Bereiche der Anstalt verlegt.

Die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen wird vom 3. Januar 2022 bis 31. März 2022 zurückgestellt. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaften während dieser Zeit bei Ersatzfreiheitsstrafen nicht zum Strafantritt laden. Laufende Vollstreckungsmaßnahmen sind aber nicht berührt. Ersatzfreiheitsstrafen treten an die Stelle gerichtlich verhängter, aber nicht bezahlter Geldstrafen. Auch in den zurückliegenden Monaten hat es immer wieder kurzzeitig Vollstreckungsaufschübe gegeben, die allerdings sämtlich nachgeholt worden sind.

Grund für die aktuelle Zurückstellung: Die deutliche Verschärfung der pandemischen Lage, insbesondere durch die massive Verbreitung der hoch ansteckenden Virusvariante Omikron, birgt ein hohes Risiko, dass das SARS-CoV-2-Virus in die niedersächsischen Justizvollzugsanstalten eingetragen wird. Diesem Risiko soll mit der Maßnahme durch Entlastung der Aufnahmestationen begegnet werden.

Zurückstellung bedeutet nicht Straferlass: die aufgeschobenen Vollstreckungen werden zeitnah nachgeholt. In Ausnahmefällen, in denen den Strafvollstreckungsbehörden aus spezialpräventiven Gründen eine Vollstreckung für geboten halten, werden Ersatzfreiheitsstrafen gleichwohl vollstreckt.

Ab dem 1. April 2022 wird die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafen schrittweise wieder aufgenommen. Zunächst wird dabei zum Strafantritt bei Ersatzfreiheitsstrafen von 40 Tagessätzen und mehr geladen werden.


Können Gefangene Besuch erhalten?

Besuche sind grundsätzlich möglich. Generell gilt: Alle Besucher müssen mindestens 3G-Bedingungen erfüllen und durchgängig eine FFP2-Maske tragen. Mindestabstände müssen eingehalten werden und möglicherweise stehen Besuchszeiten nur verkürzt zur Verfügung. Der Empfang von Besuch hängt jedoch vom Infektionsgeschehen sowie von den individuellen Gegebenheiten in den Einrichtungen vor Ort ab. Sofern Sie einer oder einem Gefangenen einen Besuch abstatten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der Einrichtung vor Ort. Darüber hinaus werden Trennscheiben eingesetzt. Besuche ohne solche Abtrennungen sind nur möglich, wenn

- Gefangene die 2G-Voraussetzung erfüllen,

- Besucher (ab 12 Jahren) die 2G Plus-Voraussetzungen erfüllen und

- dauerhaft eine FFP2-Maske getragen wird.

Die Gefangenen verfügen im Übrigen über die Möglichkeit, mit ihren Angehörigen oder anderen ihnen nahestehenden Personen aus ihrem Haftraum zu telefonieren. Auch gibt es die Möglichkeit der Video-Telefonie, vgl. dazu auch die Pressemitteilung vom 17.04.2020.

Können die Inhaftierten arbeiten?

Ja, lediglich vereinzelt mussten bis Ende Mai 2020 Arbeitsbetriebe in Justizvollzugsanstalten (zeit- oder teilweise) geschlossen werden. Für diese Fälle hatte das Justizministerium mit den Justizvollzugsanstalten das Folgende vereinbart: Gefangene, die aufgrund der COVID-19-Pandemie wegen der Schließungen von Betrieben oder Bildungsmaßnahmen keine Vergütung erhalten haben, bekamen eine „Entschädigung“ für ihren Lohnausfall.

Können Gefangene aktuell Sport machen?

Gruppensportangebote wie Handball oder Fußball werden aktuell nicht angeboten. Überwiegend können die Gefangenen aber an kontaktlosen Sportangeboten (z.B. Ausdauersport oder Kraftsport) teilnehmen.

Gibt es Gottesdienste?

Ja, der Besuch von Gottesdiensten oder religiösen Veranstaltungen anderer Glaubensgemeinschaften ist fast überall - wenn auch in kleineren Gruppen unter Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen - möglich.

Wie können sich die Gefangenen über die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie informieren?

Das ist über Fernsehen und Zeitungen möglich. Einen Internetzugang gibt es - mit Ausnahme in den Abteilungen für Sicherungsverwahrte - nicht. Selbstverständlich werden Gefangene auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizvollzuges laufend über die aktuelle Lage informiert.

Welche Schritte werden unternommen, sobald eine infizierte Person registriert wird?

Infizierte Gefangene und Gefangene mit begründetem Infektionsverdacht werden umgehend in Quarantänebereichen isoliert und dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt gemeldet. Das weitere Vorgehen wird zwischen Justizvollzugsanstalt und Gesundheitsamt eng abgesprochen.

Die erforderlichen Schutzmaßnahmen für Bedienstete und Mitgefangene werden, wie durch das Robert-Koch-Institut empfohlen, durchgeführt.

Welche Auswirkungen hat dies auf den Haftalltag?

Im Fall der Isolierung von Gefangenen ist eine Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen nicht mehr möglich. Die oder der Gefangene verbleibt in ihrem oder seinem Haftraum und wird dort durch das Vollzugspersonal versorgt.

Dies schließt die medizinische Versorgung ein. Sofern notwendig erfolgt eine Verbringung in das Justizvollzugskrankenhaus oder, bei bedrohlicher Erkrankung, in ein externes Krankenhaus. Im Justizvollzugskrankenhaus gibt es keine Möglichkeit für eine intensivmedizinische Behandlung.

Welche Auswirkungen hat dies auf Entlassungen?

Sofern Entlassungen während der Isolationsphase anstehen, wird das zuständige Gesundheitsamt informiert, um die weitere Aufrechterhaltung der Isolation oder Quarantäne zu gewährleisten.

Darüber hinaus sind frühere Entlassungen wegen COVID-19 gesetzlich nicht vorgesehen.

Müssen Bedienstete des niedersächsischen Justizvollzuges im Dienst eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen?

Ja, das ist Pflicht. Es gibt aber auch einige Ausnahmen. Zum Beispiel im Freien, wenn 1,5 Meter Abstand eingehalten werden können.

Gilt das auch für Gefangene?

Gefangene, Sicherungsverwahrte sowie Arrestantinnen und Arrestanten sind während der ersten 14 Tage nach ihrer Aufnahme in eine niedersächsische Justizvollzugseinrichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen verpflichtet, wenn sie sich außerhalb ihres Haftraumes, Unterkunftsbereiches oder Arrestraumes aufhalten.

Außerdem müssen Gefangene auch bei Transporten, bei Besuch und bei der Teilnahme an Gruppenmaßnahmen, Freizeitmaßnahmen und religiösen Veranstaltungen Masken tragen, wenn die Mindestabstände unterschritten werden könnten und es sich nicht ausschließlich um Gefangene handelt, die in derselben Station oder Wohngruppe untergebracht sind.

Darüber hinaus können sich die Gefangenen zusätzlich schützen, wenn sie dies für erforderlich halten. Dazu können sie in den Anstalten FFP2-Masken zum Beschaffungspreis beziehen.


Wie viele mit Corona/COVID-19 infizierte Inhaftierte gab es bislang in den Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen?

Seit Beginn der Pandemie 2020 gab es insgesamt 305 bestätige Infektionen bei Gefangenen, und zwar größtenteils bei Neuaufnahmen. Mehr als zwei Drittel hiervon sind auf die sog. Omikron-Welle zurückzuführen. Aktuell sind 54 Gefangene infiziert, schwere Verläufe hat es bislang nicht gegeben.

Werden Gefangene auch geimpft?

Auch Gefangene können geimpft werden, wenn sie dies wünschen, wobei sich die Reihenfolge sich nach der Priorisierung der Coronavirus-ImpfV des Bundes richtet.

65% der Gefangenen landesweit sind vollständig geimpft. Gut 21% sind „geboostert“.


LANDESJUSTIZPRÜFUNGSAMT

Alle wichtigen Informationen rund um den Prüfungsbetrieb finden Sie hier.

Das Coronavirus.   Bildrechte: iStock/wildpixel

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
28.04.2023

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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