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Was macht das Justizministerium?

Herzlich Willkommen auf der Internet·seite vom Niedersächsischen Justiz·ministerium


Wir stellen Ihnen hier das Niedersächsische Justiz·ministerium vor.
Alle sollen den Text verstehen können.
Deshalb haben wir den Text in Leichter Sprache geschrieben.

Wir trennen sehr lange Wörter.
Zum Beispiel: Justiz·ministerium.
Dann können alle den Text besser lesen.

Wir schreiben immer nur die männliche Form von den Wörtern.
Dann kann man den Text leichter lesen.
Wir schreiben: der Mitarbeiter.
Wir schreiben nicht: der Mitarbeiter und die Mitarbeiterin.
Wir meinen aber immer alle Menschen.

Das Niedersächsische Justiz·ministerium


Das Niedersächsische Justiz·ministerium ist eine Landes·behörde.
Und das Niedersächsische Justiz·ministerium hat viele Aufgaben.
Das Justiz·ministerium ist für diese Sachen in Niedersachsen zuständig:

  • die Gerichte,
  • die Staats·anwaltschaft und
  • den Justiz·vollzug.

Justiz·vollzug bedeutet:
Eine Person hat eine Straf·tat gemacht.
Für diese Straf·tat bekommt die Person eine Strafe.
Zum Beispiel muss sie dann vielleicht ins Gefängnis.


Das Justiz·ministerium darf den Richtern nicht sagen:
So sollt ihr eure Arbeit machen.
Die Richter sind immer unabhängig.
Das Justiz·ministerium darf auch nicht die Entscheidungen
von den Richtern überprüfen.

Das Justiz·ministerium arbeitet auch an den Gesetzen
vom Land Niedersachsen mit.
Und an den Gesetzen von Deutschland.

Die Menschen in Deutschland wollen friedlich zusammenleben.
Und das Leben soll gerecht sein.
Dafür muss die Justiz gut arbeiten.
Die Entscheidungen von der Justiz sollen verständlich sein.
Die Menschen sollen sich auf die Justiz verlassen können.
Dafür sorgt das Justiz·ministerium.

Zum Beispiel sorgt das Justiz·ministerium dafür:

  • Es gibt genug Mitarbeiter.
    Zum Beispiel bei der Staats·anwaltschaft.
    Und auch im Justiz·vollzug.
  • Die Abteilungen müssen gut arbeiten.
  • Auch die Gebäude müssen gut für die Arbeit von der Justiz sein.


Am wichtigsten sind die Mitarbeiter in der Justiz.
Die Mitarbeiter müssen sehr gut ausgebildet sein.
Denn sie haben mit ihrer Arbeit sehr viel Verantwortung.
Die Mitarbeiter sollen ihre Arbeit gerne machen.
Im Justiz·ministerium arbeiten etwa 200 Mitarbeiter.

Das Justiz·ministerium hat eine Leitung.
Das ist der Justiz·minister oder die Justiz·ministerin.
Der Minister arbeitet auch bei
der Regierung vom Land Niedersachsen mit.
Und der Minister hat die Verantwortung für den ganzen Bereich Justiz.

Was gehört alles zum Justiz·ministerium?

Minister·büro
Das Minister·büro gehört zum Justiz·ministerium.
Hier arbeitet der Justiz·minister.

Landes·justiz·prüfungsamt
Das Landes·justiz·prüfungsamt gehört zum Justiz·ministerium.
Das Landes·justiz·prüfungsamt bildet die Juristen aus.
Juristen sind zum Beispiel Richter und Anwälte.
Und es macht die Prüfungen für die Juristen.
Erst nach der Prüfung dürfen die Juristen in der Justiz arbeiten.

Landes·präventions·rat
Der Landes·präventions·rat gehört zum Justiz·ministerium.
Prävention ist ein Fremdwort.
Gemeint ist damit:
Eine Sache soll nicht passieren.
Kriminal·prävention soll Straf·taten verhindern.
Der Landes·präventions·rat will mit seiner Arbeit Straf·taten verhindern.


Die 4 Abteilungen vom Justiz·ministerium

Zum Justiz·ministerium gehören 4 Abteilungen.
Die Abteilungen haben verschiedene Aufgaben.

Jede Abteilung hat einen Abteilungs·leiter.
Der Abteilungs·leiter überwacht die Arbeit in seiner Abteilung.

Jede Abteilung ist noch in kleine Einheiten aufgeteilt.
Diese Einheiten nennt man: Referate.
Jedes Referat hat auch einen Referats·leiter.

Abteilung 1 - Personal, Haushalt und Organisation
Das ist die Verwaltung vom Justiz·ministerium.

Abteilung 2 - Zivil·recht und Öffentliches Recht
Zivil·recht betrifft immer 2 private Personen.
Zum Beispiel:
2 Personen streiten sich privat.
Die Personen gehen zu einem Gericht.
Das Gericht kann über den Streit entscheiden.
Diese Gerichte nennt man Zivil∙gerichte.

Beim Öffentlichen Recht geht es um:
Streit zwischen Bürgern und dem Staat.
Zum Beispiel:
Eine Person hat Streit mit einer Behörde.

Abteilung 3 - Justiz·vollzug
Eine Person hat eine Straf∙tat gemacht.
Dafür bekommt diese Person eine Strafe von einem Gericht.
Diese Person heißt: Straftäter.
Es gibt verschiedene Strafen..
Zum Beispiel die Freiheits·strafe.
Bei einer Freiheits·strafe muss der Straftäter ins Gefängnis.
Das schwere Wort für Gefängnis ist: Justiz·vollzug.

Abteilung 4 - Straf·recht, Straf·prozess·recht und Soziale Dienste
Beim Straf·recht und Straf·prozess·recht geht es zum Beispiel darum:
Welche Strafen gibt es für eine Straf·tat?
Welche Strafe ist gerecht?

Zu den Sozialen Diensten gehört zum Beispiel
der Täter-Opfer-Ausgleich.
Beim Täter-Opfer-Ausgleich einigen sich der Täter und das Opfer:
Diese Entschädigung muss der Täter dem Opfer geben.
Zum Beispiel Geld.
Das muss nicht vor einem Gericht sein.
Eine andere Person kann Ihnen dabei helfen.
Die Person ist von den Sozialen Diensten.

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