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Aufnahme in die Liste von Gutachterinnen und Gutachtern mit forensisch-psychiatrischer Sachkunde und Erfahrung für das Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB:

Durch verschiedene Gesetzesnovellen, zuletzt das Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften vom 08.07.2016, steigt der Bedarf der Strafjustiz an psychologischen und psychiatrischen Sachverständigengutachten. Als reine Arbeitshilfe für die niedersächsischen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte führt das Niedersächsischen Justizministerium daher eine Liste von in Niedersachsen tätigen Sachverständigen, die quartalsweise aktualisiert wird.

Sollten Sie als ärztliche/-r oder psychologische/-r Sachverständige oder Sachverständiger im Erkenntnis- oder Überprüfungsverfahren tätig sein, die erforderliche forensisch-psychiatrische Sachkunde und Erfahrung besitzen und dem Anforderungsprofil entsprechen, dann beantragen Sie unter Verwendung des Formulars im Downloadbereich an das Funktionspostfach MJH-MRV@mj.niedersachsen.de gerne die Aufnahme in die Liste für das Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB.

 

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