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Digitale Justiz:

Start der elektronischen Grundakte in Niedersachsen


Die Digitalisierung der niedersächsischen Justiz schreitet weiter voran. Seit Anfang März gibt es bei dem Amtsgericht Aurich nun auch den elektronischen Rechtsverkehr in Grundbuchsachen. Gleichzeitig werden die Grundakten elektronisch geführt. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum vollständig digitalisierten Grundbuchamt.

Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza lobt das große Engagement aller Mitarbeiter: „Die Umstellung auf die elektronische Grundakte hat den Kolleginnen und Kollegen beim Amtsgericht bisher sehr viel Einsatz abverlangt. Das alles setzt auch ein hohes Maß an Veränderungsbereitschaft voraus. Die Kommunikation zwischen dem Grundbuchamt und den Notarinnen und Notaren findet nunmehr elektronisch statt. Papier wird es in Grundbuchsachen damit zukünftig kaum noch geben“, so die Ministerin weiter.

Das Amtsgericht Aurich ist zum ersten Gericht in Niedersachsen für den Einsatz dieser neuen, modernen Arbeitsmethoden bestimmt worden. Als nächster Schritt soll der elektronische Betrieb noch in diesem Halbjahr auch bei den Amtsgerichten in Hameln und Braunschweig starten. Nach dieser Pilotphase wird dann die sukzessive Ausweitung auf alle anderen der 80 Grundbuchämter in Niedersachsen erfolgen.


Zum Hintergrund:

In den Grundakten werden die der Eintragung im Grundbuch zugrundeliegenden Urkunden sowie alle Verfügungen und Kostenrechnungen gesammelt. Neben der bereits elektronischen Grundbuchführung wurden bisher alle Grundakten in Papierform geführt. Die elektronische Grundakte ist eine modifizierte Version der elektronischen Gerichtsakte e2A. Die elektronische Grundakte arbeitet mit dem bewährten Fachverfahren SolumSTAR zusammen, so dass nunmehr eine ganzheitliche – papierlose – Bearbeitung möglich ist. Niedersachsen ist eines der ersten Bundesländer, das die elektronische Grundakte bereits einführt. Rechtsgrundlage hierfür ist die Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten (Nds. eGruVO) vom 8. Februar 2022.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
14.03.2022

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