Elektronische Registerführung in Niedersachsen
Konzentration der Registerführung
Im Kosteninteresse hat die Niedersächsische Landesregierung Ende 2004 beschlossen, zeitgleich mit der europarechtlich vorgeschriebenen Automation der Registerführung eine weitergehende Konzentration durchzuführen. Seit dem 1. August 2005 sind daher für die Bearbeitung der Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister ausschließlich
- für den Landgerichtsbezirk Aurich das Amtsgericht Aurich
- für den Landgerichtsbezirk Braunschweig das Amtsgericht Braunschweig
- für den Landgerichtsbezirk Bückeburg das Amtsgericht Stadthagen
- für den Landgerichtsbezirk Göttingen das Amtsgericht Göttingen
- für den Landgerichtsbezirk Hannover das Amtsgericht Hannover
- für den Landgerichtsbezirk Hildesheim das Amtsgericht Hildesheim
- für den Landgerichtsbezirk Lüneburg das Amtsgericht Lüneburg
- für den Landgerichtsbezirk Oldenburg das Amtsgericht Oldenburg
- für den Landgerichtsbezirk Osnabrück das Amtsgericht Osnabrück
- für den Landgerichtsbezirk Stade das Amtsgericht Tostedt
- für den Landgerichtsbezirk Verden das Amtsgericht Walsrode
zuständig.
Die Partnerschaftsregistersachen werden seit dem 1. August 2005 zentral bei dem Amtsgericht Hannover geführt.
Übersichten zur Konzentration der Registergerichte stehen zum Download zur Verfügung.
Das Programmsystem RegisSTAR ermöglicht die Online-Einsicht in aktuelle, chronologische und historische Registerausdrucke über das Internet. Dabei kann in allen niedersächsischen Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregistern recherchiert werden. Zudem stehen Firmeninformationen wie z. B. die Vertretungsberechtigten, die Prokuristen oder auch die Firmenanschrift zur Verfügung.
Bekanntmachung von Registereintragungen
Durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10. November 2006 wurden die Länder verpflichtet, Bürgerinnen und Bürgern im In- und Ausland Einsicht in Registerdaten über eine Internetplattform zu ermöglichen. Außerdem wurde die Möglichkeit einer länderübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich des Internetregisterabrufverfahrens geschaffen. Die Länder haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und ein gemeinsames Registerportal der Länder errichtet. Das Registerportal eröffnet den zentralen Zugriff auf die automatisierten Registerabrufsysteme (§ 9 Abs. 1 HGB) der Länder und dient der Bekanntmachung der Eintragungen der Registergerichte (§ 10 HGB).
Seit dem 1. Januar 2007 machen deshalb alle niedersächsischen Registergerichte Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem in der zeitlichen Folge ihrer Eintragung nach Tagen geordnet bekannt. Bekanntmachungsorgan ist nach der in Niedersachsen getroffenen Bestimmung die Internetseite des Registerportals www.handelsregister.de. Daneben ist der Bekanntmachungsdienst unter der Adresse www.handelsregisterbekanntmachungen.de erreichbar.
Die Registrierung der Nutzer erfolgt über die Internetseite.
Mit Fragen zum Registerportal können Sie sich auch an die Servicestelle des gemeinsamen Registerportals der Länder wenden:
Amtsgericht Hagen
Heinitzstr. 42
58097 Hagen
Telefon : 02331/36748-0
Telefax : 02331/985-749
E-Mail : service@handelsregister.de
Elektronisches Unternehmensregister – www.unternehmensregister.de
Seit dem 1. Januar 2007 können unter www.unternehmensregister.de wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Damit gibt es eine zentrale Internetadresse, über die alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, online bereit stehen. Das umfasst auch den Zugang zu den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern sowie zu den veröffentlichten Jahresabschlüssen. Damit muss der Rechts- und Wirtschaftsverkehr nicht mehr verschiedene Informationsquellen bemühen, um die wesentlichen publizitätspflichtigen Angaben über ein Unternehmen zu erhalten.
Dies trägt zu der von der Europäischen Union geforderten und von der Wirtschaft angeregten Verbesserung der Publizität von Unternehmensdaten bei, da diese über das Unternehmensregister strukturiert und homogen online eingesehen und recherchiert werden können.
Zurzeit werden die Informationen im Bundesanzeiger, in den Ad-hoc-Mitteilungen der Gesellschaften, den Beteiligungsdatenbanken bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und den Börsenpflichtblättern dezentral vorgehalten.
Die offen zu legenden Unternehmensdaten werden dem Unternehmensregister von den Registergerichten, dem Bundesanzeiger und den Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Offenlegung der Jahresabschlüsse
Um die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zu erleichtern, sind für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig. Damit werden die Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet und der elektronische Bundesanzeiger wird zu einem zentralen Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen ausgebaut. Die Unterlagen der Rechnungslegung sind ebenfalls elektronisch einzureichen. Für eine Übergangszeit wird durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz jedoch bis zum 31. Dezember 2010 eine Papier-Einreichung zugelassen. Über die Einzelheiten der elektronischen Einreichung informiert der elektronische Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de.