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Videoverhandlungen in der Justiz immer beliebter

Hoher Anteil bei Zivilverfahren / technische Ausstattung geht voran


Videoverhandlungen sind in den Pandemie-Monaten zu einem festen Bestandteil im Sitzungskalender der niedersächsischen Justiz geworden. Die sog. Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung (§ 128a ZPO) gehören in Zivilverfahren inzwischen vielerorts zum Tagesgeschäft. Für die Monate Januar und Februar 2021 wurden dem Niedersächsischen Justizministerium dazu für die Oberlandesgerichte und Landgerichte Quoten in Höhe von 37 Prozent (Bezirk Oldenburg), 25 Prozent (Bezirk Celle) und 10 Prozent (Bezirk Braunschweig) in Zivilverfahren gemeldet.

Häufig genutzt werden die digitalen Verhandlungsmöglichkeiten insbesondere in Zivilverfahren an den elf Landgerichten. Einzelne Landgerichte erreichten in den ersten beiden Monaten des Jahres Quoten von z.B. 49 Prozent (Aurich), 44 Prozent (Stade), 41 Prozent (Osnabrück), 28 Prozent (Oldenburg), 26 Prozent (Hildesheim), 21 Prozent (Hannover) oder 18 Prozent (Göttingen). Die meisten Videoverhandlungen wurden im Januar und Februar am Landgericht Hannover durchgeführt, insgesamt 210. An den drei Oberlandesgerichten sind die Quoten ebenfalls hoch, zum Beispiel 75 Prozent in Celle, 58 Prozent in Oldenburg und 34 Prozent in Braunschweig.

Um sich von den Möglichkeiten und des Ablaufs einer Videoverhandlung ein Bild zu machen, hat Justizministerin Barbara Havliza heute das Landgericht Oldenburg besucht.

Havliza: „Seien wir ehrlich, rechtlich möglich sind digitale Verhandlungen schon seit vielen Jahren. Aber die Pandemie hat dieser Möglichkeit einen gehörigen Schub gegeben. Wir verbessern deshalb in diesen Wochen die technische Ausstattung der Gerichte. Eine Videoverhandlung ist natürlich aktuell vor allem ein Beitrag zum Infektionsschutz. Aber ich bin sicher, dass die Vorteile auch über die Pandemie hinaus erhalten bleiben. Der Anfang ist gemacht.“

Viele Sitzungssäle wurden in den vergangenen Monaten neu ausgestattet. Mit Finanzmitteln aus dem 2. Nachtragshaushalt in Höhe von rund 3,6 Mio. Euro wird aktuell in jedem niedersächsischen Gericht ein Sitzungssaal mit der notwendigen Medientechnik ausgestattet, dazu gehören insbesondere Großbild-Monitore, Kameras und Lautsprecher. Mit der Installation der neuen Medientechnik wurde nach Abschluss des notwendigen Ausschreibungsverfahrens Mitte Januar 2021 begonnen, inzwischen verfügen bereits gut 50 Gerichte über einen entsprechend ausgestatteten Saal. In den kommenden Wochen werden vor allem auch die kleineren Amtsgerichte in den Blick genommen. Das Ende des sog. Rollouts ist bis Juni 2021 geplant.

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.03.2021

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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