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Videoanhörung für Strafgefangene:

Niedersächsischer Vorstoß zur Änderung der Strafprozessordnung heute im Bundesrat


Mit einer Gesetzesinitiative will Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza die vorgeschriebenen Anhörungen von Strafgefangenen vor Strafvollstreckungsgerichten erleichtern. Die Gerichte sollen künftig entscheiden können, ob die Anhörung per Videotechnik durchgeführt werden soll. Nach geltender Rechtslage können die Kammern dieses Verfahren nur anregen; ohne Zustimmung des Gefangenen geht es nicht.

Heute wird sich der Bundesrat mit der niedersächsischen Initiative befassen, denn das Strafprozessrecht wird vom Bund geregelt. Stimmt die Länderkammer der Gesetzesänderung zu, muss der Bundestag entscheiden.

Justizministerin Barbara Havliza: „Die Strafprozessordnung muss auch bei dieser Frage den technischen Möglichkeiten angepasst werden, um zeitgemäß zu bleiben: Durch den Wegfall von vielen Gefangenentransporten gewinnen wir nicht nur Sicherheit und sparen Geld, auch Termine werden flexibler möglich und langes Warten in den Vorführzellen der Gerichte entfällt.“

Zum Verständnis: Es ist ein Alltagsgeschäft an den deutschen Landgerichten – die Strafvollstreckungskammern haben über vorzeitige Entlassungen aus der Strafhaft zu entscheiden. Denn die Gefangenen können unter anderem nach Verbüßung von zwei Dritteln einer Freiheitsstrafe eine gerichtliche Entscheidung darüber verlangen, ob sie bereits entlassen werden können und der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Strafprozessordnung sieht vor, dass die Gefangenen dazu persönlich angehört werden. Meldet er sich allerdings nicht, muss er für eine oft nur wenige Minuten dauernde Anhörung in das zuständige Gericht gebracht werden. Im Flächenland Niedersachsen kommen hier jährlich viele Kilometer zusammen; die Kapazitäten vieler Mitarbeiter im Justizvollzug werden dadurch gebunden, denn die Sicherheit muss gewährleistet sein.


Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.06.2020

Ansprechpartner/in:
Herr Hans-Christian Rümke

Nds. Justizministerium
Stv. Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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