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Vertrag mit DITIB über Seelsorge in Gefängnissen wird gekündigt

Der Niedersächsische Justizvollzug wird die Zusammenarbeit mit aus der Türkei entsandten Imamen, die als Beamte bei der Religionsbehörde der Türkischen Republik (Diyanet) beschäftigt sind und auch von dort bezahlt werden, nicht weiter fortsetzen. Dazu ist am Montag eine mit dem niedersächsischen DITIB-Verband geschlossene Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Seelsorge für Gefangene und Arrestanten gekündigt worden.

Justizministerin Barbara Havliza: „Wir haben der Angelegenheit nun eine Zeit des Nachdenkens gegeben. Die Rücktritte Ende November von Herrn Yilmaz Kilic und des gesamten Landesvorstandes sowie der DITIB Landesjugend- und des Frauenverbandes bestätigen leider unseren in letzter Zeit zunehmend gewonnenen Eindruck, dass es dem Landesverband nicht gelingt, sich von fremden staatlichen Einflüssen zu lösen und zu einer unabhängigen, in Deutschland verorteten Religionsgemeinschaft zu entwickeln. In so einem sensiblen Bereich wie dem Justizvollzug ist es wichtig, ein ungetrübtes Vertrauen darin zu haben, dass die Seelsorgerinnen und Seelsorger unabhängig vom Einfluss dritter Staaten sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie direkten Kontakt zu Inhaftierten haben.“

Eine Entscheidung gegen die weiteren engagierten Musliminnen und Muslime in der muslimischen Gefangenenseelsorge ist damit nicht verbunden. Der Landesverband Schura ist von der Kündigung der Vereinbarung nicht betroffen. Auch nicht betroffen sind die neben- oder ehrenamtlich tätigen Seelsorger, die zwar zu einer deutschen DITIB-Moscheegemeinde gehören, aber nicht aus der Türkei entsandt wurden bzw. nicht von dort bezahlt werden. Für alle zurzeit und künftig in der muslimischen Gefängnisseelsorge tätigen Personen erfolgt jedoch zusätzlich zur geltenden Sicherheitsüberprüfung eine Abfrage beim Niedersächsischen Verfassungsschutz. Dies ist DITIB und Schura bereits vor dem seinerzeit erfolgten Rücktritt des DITIB-Landesvorstandes angekündigt worden.

Zum weiteren Hintergrund:

Das Niedersächsische Justizministerium arbeitet bislang auf der Grundlage einer im Jahr 2012 mit „DITIB Landesverband der islamischen Religionsgemeinschaften Niedersachsen und Bremen e.V.“ und „Schura – Landesverband der Muslime in Niedersachsen e.V.“ zur Gefängnisseelsorge geschlossenen Vereinbarung zusammen. Die Vereinbarung mit DITIB wurde nun gekündigt.

In neun von 14 Justizvollzugsanstalten existieren Angebote muslimischer religiöser Betreuung (Gesprächsgruppen, Freitagsgebete, Einzelgespräche, Begleitung des Ramadan und islamischer Feiertage). Insgesamt 19 Personen sind bislang in der muslimischen Seelsorge im Justizvollzug tätig. Davon sind sieben Personen theologisch ausgebildet und haben die Befähigung zum Imam-Amt; darunter sind auch die drei von der türkischen Religionsbehörde Diyanet entsandten Imame. Zwölf Personen sind ehrenamtlich in der muslimischen Seelsorge tätig.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.01.2019

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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