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Startschuss für die Häuser des Jugendrechts

Erste Kooperationsvereinbarung in Osnabrück unterzeichnet


Es ist die erste Abrede ihrer Art in Niedersachsen: In den Räumen der Staatsanwaltschaft Osnabrück wurde heute die Kooperationsvereinbarung für ein „Haus des Jugendrechts“ geschlossen. Unterschrieben wurde die Vereinbarung von dem Leitenden Oberstaatsanwalt Bernard Südbeck, der Polizeidirektorin Andrea Menke und dem Osnabrücker Oberbürgermeister Wolfgang Griesert. Anwesend waren zudem die Justizministerin Barbara Havliza, der Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, der Generalstaatsanwalt von Oldenburg, Andreas Heuer, und der Polizeipräsident von Osnabrück, Michael Maßmann.

Die Errichtung von „Häusern des Jugendrechts“ ist ein wichtiges Justiz-Vorhaben des Koalitionsvertrages der Niedersächsischen Landesregierung. Demnach soll in jedem der drei Oberlandesgerichtsbezirke mindestens ein solches Modellprojekt eingerichtet werden. Ausgewählt wurden nun zunächst fünf Städte: neben Osnabrück auch Göttingen, Lüneburg, Hannover und Salzgitter. An diesen Standorten werden die Sachbearbeiter von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Jugendgerichtshilfe und freien Trägern künftig noch enger als bislang zusammenarbeiten, um Jugendkriminalität gemeinsam zu verhüten und zu bekämpfen. Das Justizministerium hat für die „Häuser des Jugendrechts“ eine Grundkonzeption entworfen. Darin enthalten sind Vorschläge, wie man Jugendstrafverfahren beschleunigen kann und wie eine optimale Präventionsarbeit durch frühzeitiges, aufeinander abgestimmtes Handeln der beteiligten Professionen aussieht. Wie die „Häuser des Jugendrechts“ mit Leben gefüllt werden, entscheiden jedoch die Beteiligten vor Ort. Wichtig ist die enge Vernetzung der am Jugendstrafverfahren beteiligten Institutionen.

Justizministerin Havliza: „Bei Jugendlichen gilt viel stärker als bei Erwachsenen, dass die Strafe auf dem Fuße folgen muss. Dies erzielt noch immer die beste Wirkung. Die „Häuser des Jugendrechts“ sollen für straffällig gewordene Jugendliche die Betreuung aus einer Hand sichern. Im besten Fall können wir dadurch spätere Straftaten verhindern. Und ich freue mich sehr, dass wir in Osnabrück heute den Startschuss für die Modellprojekte in Niedersachsen geben konnten.“ Innenminister Boris Pistorius: „Die Häuser des Jugendrechts sollen dazu beitragen, kriminelle Karrieren junger Menschen bereits ganz am Anfang durch abgestimmtes Eingreifen zu stoppen. Gerade bei jungen Menschen ist entscheidend, dass die staatliche Sanktion auf eine Straftat so schnell wie möglich erfolgt. Durch die enge Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe wird in diesen Einrichtungen zukünftig frühzeitiger, effektiver und gezielter reagiert.“

Und Oberbürgermeister Wolfgang Griesert sagte: „Zukünftig können Fälle vermehrt parallel bearbeitet werden, so dass dadurch eine erhebliche Beschleunigung entsteht. Der Abstand zwischen Tat und Maßnahme lässt sich dadurch verkürzen.“

Osnabrück ist der erste Standort, an dem die Kooperationsvereinbarung von den Beteiligten unterzeichnet wird. In den kommenden Monaten ist der Bezug einer gemeinsamen Immobilie geplant, in dem Jugendstaatsanwälte, Jugendsachbearbeiter der Polizei und Jugendgerichtshilfe enger verzahnt miteinander arbeiten werden. Für den Umzug und den Betrieb sind im Justizhaushalt Mittel bereitgestellt. Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht haben in Osnabrück zur Umsetzung des „Hauses des Jugendrechts“ jeweils eine zusätzliche Stelle erhalten. Das Amtsgericht in Osnabrück ist auf Grund der richterlichen Neutralität kein unmittelbarer Kooperationspartner, jedoch erfolgt hier eine enge Abstimmung.


Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.01.2019

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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