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Stärkung des Ehrenamtes

Neue Unterstützung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in belastenden Situationen


Ihre Beteiligung ist vielfältig: Ehrenamtliche Richterinnen und Richter unterstützen die Gerichte im Land, sie sind in allen Gerichtsbarkeiten vertreten – und sprechen gleichberechtigt mit den Berufsrichtern Recht. Doch sie arbeiten ehrenamtlich und üben das Amt nicht hauptberuflich aus. Im Falle einer belastenden Situation können sie sich im Gegensatz zu den Berufsrichtern nicht so leicht Rat und Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen im Gericht einholen.

Aus diesem Grund hat am heutigen Montag Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza in den Räumen des Landgerichts Hannover den Startschuss für ein Unterstützungsprogramm für ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Justiz gegeben.

Havliza: „Ehrenamtliche Richterinnen und Richter bringen tagtäglich ihre Kenntnisse, Erfahrungen und ihren Gerechtigkeitssinn in die gerichtlichen Verfahren ein. Sie übernehmen eine verantwortungsvolle und gesellschaftlich bedeutende Aufgabe. Das ist die positive Seite. Die Tätigkeit bei Gericht kann aber auch Belastungen mit sich bringen, das weiß ich aus eigener Erfahrung. Ich erinnere mich nur zu gut, welche Bilder sich im Laufe eines Verfahrens im Kopf eines Richters festbrennen können. Da spielt es keine Rolle, ob man Berufsrichter oder ehrenamtlicher Richter ist. Deshalb wollen wir jetzt Unterstützung anbieten.“

Die Belastungen, die mit dem Amt einhergehen können, können viele Ursachen haben. Zu denken ist vor allem an Strafverfahren, in denen schockierendes Bild- und Videomaterial zur Verhandlung gehören kann, zum Beispiel bei schweren Gewalt- oder Missbrauchstaten. Aber nicht nur die Berührung mit dem Inhalt eines Verfahrens, sondern auch der Umfang der Tätigkeit kann im Einzelfall Belastungen mit sich bringen, zum Beispiel bei sich hinziehenden Wirtschaftsstrafverfahren.

Das von Ministerin Havliza vorgestellte Unterstützungsprogramm sieht deshalb vor, in schwierigen Lagen einen raschen Zugang zu geschulten Ansprechpartnern anzubieten. Dafür sind künftig drei Stufen einer möglichen Unterstützung vorgesehen, je nach Schwere der Belastung. Auf einer ersten Stufe stehen sensibilisierte Ansprechpartner in der jeweiligen Gerichtsbarkeit zur Verfügung. Diese sollen für Gespräche außerhalb des jeweiligen Spruchkörpers zur Verfügung stehen, zum Beispiel bei Konflikten mit einem Berufsrichter oder anderen Problemen, die sich vor Ort lösen lassen. Auf einer zweiten Stufe stehen geschulte Kräfte des ambulanten Justizsozialdienstes zur Verfügung, zum Beispiel, wenn der Inhalt eines Verfahrens nur schwer zu verkraften ist. Und in ganz gravierenden Fällen stehen Kriseninterventionskräfte des Justizvollzugs zur Verfügung.

Der Vorsitzende des Schöffenverbandes Niedersachsen-Bremen e. V., Michael Schmädecke, begrüßte den Startschuss des Projekts: „Mit der neuen Beratungsstruktur wird ein wichtiger Schritt getan, um mögliche Belastungssituationen zu entschärfen. Ich hoffe, dass die Kontakte vor Ort rasch hergestellt werden können.“

In Niedersachsen sind mehr als 6.000 ehrenamtliche Richter tätig.

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.06.2021

Ansprechpartner/in:
Herr Hans-Christian Rümke

Nds. Justizministerium
Stv. Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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