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Rede der Niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann zu TOP 9 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nds. Hinterlegungsgesetzes

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 3. März 2026


Es gilt das gesprochene Wort!

„Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

„Einfacher – schneller – günstiger“. Wie Sie wissen, ist das die Zielbestimmung dieser Landesregierung. Wir wollen Verwaltungsverfahren in unserem Land grundlegend vereinfachen und beschleunigen – wir wollen sie schneller, günstiger und bürgerfreundlicher gestalten.

Dieses Ziel wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nun auch im Hinterlegungsrecht umsetzen.

In aller Kürze ein paar Sätze zum Rechtsbegriff der Hinterlegung: Die Hinterlegung ist ein rechtlicher Prozess, bei der Vermögenswerte an eine staatliche Hinterlegungsstelle übergeben und dort verwahrt werden.

Die Hinterlegung kann dabei unterschiedlichen Zwecken dienen. Sie kann etwa als Sicherheitsleistung erfolgen oder an die Stelle der Erfüllung eines bestehenden Anspruchs treten.

Hinterlegungsstellen sind bei uns in Niedersachsen unsere insgesamt 80 Amtsgerichte, verteilt über das ganze Land.

Die dabei erforderliche Kommunikation wollen wir nun digitalisieren und vereinheitlichen. Das betrifft etwa den Antrag, der für die Annahme einer Hinterlegungssache gestellt werden muss. Dafür wollen wir die bekannten und bewährten Regelungen aus der Zivilprozessordnung auch im Hinterlegungsgesetz zur Anwendung bringen.

Wir werden mit diesem Gesetzesentwurf also keine abweichenden oder zusätzlichen Anforderungen an Antragstellerinnen und Antragsteller richten – auch nicht an die Stellen, die um eine Hinterlegung ersuchen. Alle Verfahrensbeteiligten und auch die Hinterlegungsstellen können bereits eingerichtete Strukturen nutzen.

Mit unserem Gesetzentwurf leisten wir so einen weiteren Beitrag zum Abbau der Bürokratie in unserem Land.

Außerdem beseitigen wir einen gegenwärtig noch vorhandenen Medienbruch. Künftig müssen schriftlich eingereichte Anträge für eine elektronische Aktenbearbeitung nicht mehr aufwändig eingescannt werden. Dies entlastet die amtsgerichtlichen Hinterlegungsstellen und erleichtert den zuständigen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern die Bearbeitung.

Dies sieht im Übrigen auch der Verband der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger so, den wir im Rahmen der Verbandsbeteiligung – neben anderen – beteiligt haben. Der VdR begrüßt die geplante Gesetzesänderung ausdrücklich und befürwortet ein kurzfristiges In-Kraft-Treten. Das zeigt: Wir sind hier auf dem richtigen Weg!

Darüber hinaus passen wir das Niedersächsische Hinterlegungsrecht an die jüngst erfolgte Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts an.

Durch diese Reform haben vor allem die gesetzlichen Regelungen der Vormundschaft, der Betreuung und der Pflegschaft eine grundlegende Modernisierung erfahren. Damit wurden die Rechte von Menschen gestärkt, die auf Unterstützung angewiesen sind.

Diese Novellierung soll nun durch kleinere Anpassungen im Niedersächsischen Hinterlegungsgesetz nachvollzogen werden. Damit stellen wir sicher, dass die Änderungen zugunsten betreuter Menschen auch im Hinterlegungsrecht ankommen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren Abgeordnete,

lassen Sie mich abschließend noch einmal zusammenfassen:

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf digitalisieren wir ein weiteres Leistungsangebot unseres Rechtsstaats.

Wir bauen Bürokratie ab, damit Dinge in unserem Land schneller und einfacher funktionieren.

Und wir entlasten die engagierten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger an unseren Amtsgerichten.

Ich freue mich auf die Beratungen im Rechtsausschuss.

Vielen Dank!“

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2026

Ansprechpartner/in:
Frau Verena Brinkmann

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 5044

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