Rede der Niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann zu TOP 22 – „Entschließung des Bundesrates: Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes – Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen schließen“
Sitzung des Bundesrates am 30. Januar 2026
Es gilt das gesprochene Wort!
„Sehr geehrte Frau Präsidentin/sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen,
bitte stellen Sie sich die folgende Situation vor: Zwei Frauen sitzen in einer textilfreien Sauna. Ein fremder Mann kommt herein. Obwohl die Sauna fast leer ist, setzt er sich unmittelbar neben die beiden Frauen. Dann nimmt er sein Handy, lehnt es an eine Handtuchrolle und beginnt – völlig ungeniert –, die unbekleideten Körper der beiden Frauen zu filmen.
Sie alle werden mitbekommen haben, dass sich ein solcher Fall im Sommer 2025 in Leipzig ereignet hat. Glücklicherweise waren die betroffenen Frauen zu zweit und hatten den Mut, in der Situation genau richtig zu reagieren. Sie stellten den – im Übrigen vollkommen uneinsichtigen – Mann zur Rede und riefen die Polizei. Erst daraufhin gab der Mann zu, mehrere Frauen in der Sauna gefilmt zu haben. Die Polizeibeamten stellten das Handy sicher. Die betroffenen Frauen erstatteten Strafanzeige. Einige Wochen später erhielten sie dann ein für sie überraschendes Schreiben der Staatsanwaltschaft.
Die hatte den Sachverhalt umfassend geprüft und festgestellt: Das Anfertigen der Nacktaufnahmen gegen den Willen der Betroffenen war nicht strafbar. Das Verfahren wurde eingestellt. Ganz folgerichtig erhielt der Mann sein Handy zurück – mitsamt den darauf gespeicherten Bild- und Videodateien.
Das war der zweite Schock für die beiden Frauen: dass der Mann sich auch heute noch jederzeit ungehindert die Nacktbilder und -filme von ihnen auf seinem Handy ansehen kann.
Frau Präsidentin/Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin mir sicher, dass wir uns alle darauf verständigen können, dass ein solches Ergebnis nicht hinnehmbar ist. Der Fehler liegt allerdings nicht bei der Staatsanwaltschaft – er liegt im Gesetz begründet. Das Strafgesetzbuch hat hier schlicht und einfach eine Lücke.
Eine Strafbarkeit wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen liegt nicht vor. Denn eine öffentliche Sauna ist nach bisheriger Rechtsprechung kein gegen Einblick besonders geschützter Raum im Sinne des § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB. Gleiches gilt z.B. für öffentliche Sammelumkleiden oder Duschbereiche sowie an FKK-Stränden.
Eine Strafbarkeit wegen der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen gemäß § 184k Absatz 1 Nr. 1 StGB scheidet ebenfalls aus, weil der Intimbereich nach dieser Vorschrift (z.B. durch Bekleidung oder ein Handtuch) gegen Anblicke besonders geschützt sein muss, damit eine Strafbarkeit gegeben ist. Dies ist bei nackten Personen naturgemäß nicht der Fall – und das ist nachgerade absurd.
Das bedeutet noch einmal im Klartext: Bislang ist es nicht strafbar, unbekleidete Menschen gegen ihren Willen in einer öffentlichen Sauna oder einer öffentlichen Umkleide zu filmen oder zu fotografieren. Damit muss Schluss sein. Wir müssen das StGB an dieser Stelle ganz dringend nachschärfen.
Derartige Taten können weitreichende psychische Folgen für die Opfer haben: Über das Gefühl der Erniedrigung, über Ekel und Abscheu hinaus löst ein derartiger Eingriff in die Intimsphäre bei einigen Opfern auch Ängste und Depressionen aus. Unabhängig davon hat die Straflosigkeit eines derartigen Verhaltens zur Folge, dass insbesondere Frauen sich gut überlegen, ob die öffentliche Sauna oder die öffentliche Umkleide, etwa im Fitnessstudio, noch ein sicherer Ort ist.
Aus Sorge davor, dass jemand ungestraft Nacktaufnahmen von ihnen macht, schränken also Frauen ihr Verhalten ein. Diese Entwicklung ist aber absolut falsch! Wir sind eine offene Gesellschaft. Wir wollen, dass Menschen sich frei bewegen können. Wir wollen, dass sie frei darüber entscheiden können, wie und wo sie ihre Zeit verbringen. Und darum dürfen es nicht die vielen redlichen Menschen – insbesondere Frauen – sein, denen faktisch Grenzen aufgezeigt werden.
Es müssen die Täter sein, die in ihre Schranken gewiesen werden.
Vielen Dank.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
31.01.2026
Ansprechpartner/in:
Frau Verena Brinkmann
Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 5044

