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Rede der Niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza zu TOP 35 „Haushaltsberatungen 2020 – Haushaltsschwerpunkt Justiz“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17. Dezember 2019


Es gilt das gesprochene Wort!

„Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

als allererstes möchte ich mich bedanken:

Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, ohne die der vorliegende Haushalt nicht denkbar wäre.

Bei den Mitgliedern des Rechtsausschusses, in denen ich stets gute und konstruktive Gesprächspartner hatte.

Bei den Fraktionen von SPD und CDU, für die Unterstützung und das vertrauensvolle Miteinander. Die „Politische Liste“ ist ein gutes Beispiel für diese ausgezeichnete Zusammenarbeit.

Aber auch bei den Fraktionen der FDP und von Bündnis 90/ Die Grünen, die sich Diskussionen und Fragen nie verschlossen haben.

Gerade in der Frage, wie es uns gemeinsam gelingen kann, den grassierenden Antisemitismus in unserer Gesellschaft zu bekämpfen, haben die vier Fraktionen ein starkes und parteiübergreifendes Zeichen gesetzt: Der gemeinsame Änderungsvorschlag vom 3. Dezember 2019 sieht unter anderem für den Justizhaushalt die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Tätigkeit des dem Niedersächsischen Justizministerium zugeordneten Landesbeauftragten gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens vor.

Ich halte es für ein ganz wichtiges politisches Signal, dass auf diesem Wege ein gemeinsames Zeichen für den Schutz und die Förderung des jüdischen Lebens in Niedersachsen gesetzt wird. Wir stehen an der Seite unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Gerade in der heutigen Zeit, in der unsere staatlichen Institutionen von Populisten und Extremisten aus verschiedenen Richtungen besonders herausgefordert werden, ist die Justiz eine ganz maßgebliche Konstante, die das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in unseren demokratischen Rechtsstaat stärkt und auch stärken muss. Mit dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 wird das Ziel konsequent weiterverfolgt, die Justiz auf allen Ebenen zukunftsfest aufzustellen!

Wie Sie wissen, ist die Sicherheit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften eines meiner besonderen Anliegen. Für diesen Bereich sieht der Haushaltsplanentwurf 28 weitere Stellen im Justizwachtmeisterdienst vor. Mit diesen Stellen soll der Aufbau sogenannter regionaler Sicherheitsteams erfolgen, die folgende Vorteile haben:

Sie führen zu einem effektiveren Personaleinsatz im Bereich der Sicherheitsaufgaben, weil sie ausschließlich für Sicherheitsaufgaben und nicht auch für andere, dem Justizwachtmeisterdienst zugewiesenen Aufgaben eingesetzt werden. Die regionalen Sicherheitsteams führen zu einer Erhöhung der Qualität und Quantität der Einlasskontrollen – mehr Vollkontrollen statt Sichtkontrollen.

Sie geben den kleineren Amtsgerichten, die häufig mit zwei oder drei Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern ausgestattet sind, endlich die Möglichkeit, regelmäßig und häufiger anlassunabhängige Vollkontrollen durchzuführen.

Mit den 28 zusätzlichen Stellen für das Haushaltsjahr 2020 und den bereits zugewiesenen 25 Stellen für das aktuelle Haushaltsjahr wird die Justiz nun in die Lage versetzt werden, jeden unserer 11 Landgerichtsbezirke mit einem regionalen Sicherheitsteam auszustatten – in den Bezirken Braunschweig, Oldenburg und Osnabrück gibt es sie seit diesem Jahr bereits.

Neben den zusätzlichen Stellen im Justizwachtmeisterdienst ist es für den Bereich der Sicherheit gelungen, investive Maßnahmen für technische Sicherheitseinrichtungen in Höhe von knapp 1,7 Mio. EUR an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu bringen. Dies ermöglicht die technische Aufrüstung weiterer Gerichtsstandorte mit z.B. Gepäckscannern, Durchgangsdetektoren, Handsonden, Schließfächern und mobilen Durchsuchungs-Kabinen.

Es freut mich, dass wir mit dem Haushalt 2020 auch den Justizvollzug mit Personal und Sachmitteln stärken. Die Bevölkerung erwartet zu Recht einen sicheren und funktionierenden Justizvollzug. Um die Funktionsfähigkeit unserer Anstalten gewährleisten zu können, muss regelmäßig in die Erneuerung der Sicherheitstechnik investiert werden. Im Haushaltsjahr 2020 stehen dafür – neben zahlreichen kleineren Maßnahmen – 4 Mio. EUR bereit.

Über die „Politische Liste“ konnten zudem 1,5 Mio. EUR für die Schaffung bzw. Sanierung notwendiger Haftplätze veranschlagt werden. Der Vollzug wird außerdem auch personell mit 10 neuen Stellen verstärkt! Damit erfahren die Kolleginnen und Kollegen im Vollzug eine wichtige Unterstützung.

Auch im Vollzug der Abschiebungshaft in der Abteilung Langenhagen der JVA Hannover werden wir die Sicherheitstechnik ausbauen. Dafür stehen im Haushalt 2020 insgesamt 900.000 € zur Verfügung.

Im Bereich Personal können wir mit dem Haushalt 2020 noch weitere wichtige Schwerpunkte setzen. Neben 3 Richterstellen für die Sozialgerichtsbarkeit zur Bewältigung des Mehrbedarfs bei den sog. Krankenhausabrechnungsstreitigkeiten, freue ich mich besonders, dass über die „Politische Liste“ 9 Stellen für Staatsanwälte und 9 Stellen für die mittlere Beschäftigungsebene für die Bekämpfung von Clankriminalität neu geschaffen werden. Hier haben wir gemeinsam ein wirklich gutes Ergebnis erreicht. Herzlichen Dank dafür.

Clans missachten und negieren unsere Rechtsordnung und das staatliche Gewaltmonopol in perfider Art und Weise. Clan-Kriminalität bewirkt, dass ein großer rechtsschaffender Teil der Gesellschaft das Vertrauen in staatliche Institutionen verliert. Denn die Clans wollen den Eindruck erwecken, über dem Recht zu stehen. Dies können und dürfen wir keinesfalls tatenlos hinnehmen. Aus diesem Grund setzen wir mit der Verstärkung unserer Staatsanwaltschaften und der Bildung spezieller Einheiten ein wichtiges Signal!

Der schreckliche Mord an Walter Lübcke und der Anschlag auf die jüdische Gemeinde in Halle in diesem Jahr haben uns alle tief bestürzt. Aber bei dieser Bestürzung darf es nicht bleiben! Wir müssen Hasskriminalität frühzeitig erkennen und konsequent verfolgen! Mit zunehmender Besorgnis nehmen wir nicht erst seit den eben benannten schrecklichen Ereignissen Hassreden, gezielte Desinformationen, Drohungen und Hetze gegen Einsatz- und Rettungskräfte sowie Amts- und Mandatsträger wahr. Denken wir beispielsweise nur an die widerlichen Verunglimpfungen, denen sich unserer ehemaliger Kollege Belit Onay nach seiner Wahl zum Hannoveraner Oberbürgermeister erwehren musste.

Insbesondere auf der kommunalen Ebene, wo sich Menschen vor allem ehrenamtlich für unsere Demokratie einsetzen, nehmen diese Angriffe zu. Der Rechtsstaat ist hier aus meiner Sicht ganz besonders gefordert. Wir dürfen diesen Entwicklungen auf keinen Fall tatenlos zusehen. Deshalb wird der Staatsanwaltschaft Göttingen zentral die Aufgabe übertragen, landesweit gezielt gegen Hasskriminalität im Internet vorzugehen. Hier sollen Staatsanwälte mit Computerspezialisten zusammenarbeiten, um dem Problem der im Netz schwer aufklärbaren Täteridentitäten Herr zu werden. Mit dem Haushalt 2020 stellen wir hierfür 2 zusätzliche Staatsanwälte sowie Personalmittel für die erforderliche IT-fachliche Unterstützung bereit.

Neben diesen politischen Schwerpunkten ergeben sich auch bei der laufenden Aufgabenerledigung ständig neue Fragestellungen, die zum Teil ohne große „Vorwarnung“ auf uns zu laufen. Lassen Sie mich hier auf zwei Dinge eingehen, die im kommenden Jahr zwingend Personalverstärkungen erfordern:

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fixierung von Patientinnen und Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung liegt jetzt knapp eineinhalb Jahre zurück. Die Entscheidung hat bei einigen Amtsgerichten ganz erhebliche Auswirkungen auf den richterlichen Bereitschaftsdienst. Um diese zusätzliche Aufgabe auch stellenmäßig abzubilden, sieht der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 insgesamt 8 Richterstellen und 8 Stellen für die mittlere Beschäftigungsebene vor.

Der weitere Schwerpunkt betrifft den Bereich der Vermögensabschöpfung: Hier soll die bisherige Verstärkung der Staatsanwaltschaften zum Ausgleich der Mehrbelastung aufgrund des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung mit dem Haushaltsplan 2020 durch Schaffung von weiteren 7 zusätzlichen Stellen fortgesetzt werden.

Mit dem von der Landesregierung beschlossenen Programm zur „Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen“ schaffen wir auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen Justiz weitere berufliche Perspektiven! Dieses Programm umfasst nicht nur die Sonderzahlungskomponente, das sogenannte Weihnachtsgeld, sondern neben weiteren Punkten auch ein Stellenhebungs- und Beförderungsprogramm in der Justiz. Damit werden im kommenden Jahr über 100 Stellenhebungen und Beförderungen möglich sein.

Neben der angemessenen personellen Ausstattung und der Sicherheit ist die Digitalisierung der Justiz die größte Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Und wir stellen uns dieser Herausforderung sehr zuversichtlich. Davon zeugt auch der Justizhaushalt für die IT. Wir planen Personalausgaben in Höhe von knapp 18,7 Millionen Euro. Das ist gegenüber dem laufenden Jahr ein Anstieg von rund 1,8 Millionen Euro. Dieser Ausgabenzuwachs ermöglicht uns im kommenden Jahr die Bereitstellung von 20 zusätzlichen Vollzeiteinheiten für erforderliche Personalzuwächse im IT-Bereich.

Auch bei den Sachausgaben wollen wir wieder einen Schwerpunkt im Bereich der IT setzen. Sie sollen im Einzelplan 11 von rund 31,2 Millionen Euro in diesem Jahr auf rund 32 Millionen Euro leicht steigen. Die zusätzlichen Mittel möchten wir insbesondere für die Zentralisierung und Erneuerung der technischen Infrastruktur nutzen.

Zum Abschluss möchte ich drei wichtige gesellschaftspolitische Aufgaben hervorheben, die dem Niedersächsischen Justizministerium neu übertragen wurden. Mit dem Haushaltsplan 2020 werden die erforderlichen finanziellen Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben geschaffen.

Ich hatte es eingangs schon kurz angesprochen: Zu nennen ist als erstes die Berufung des Landesbeauftragten gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens. Nicht weniger wichtig ist der ebenfalls meinem Haus zugeordnete neue Landesbeauftragte für Opferschutz. Der Landesbeauftragte soll sowohl Opfer allgemeiner Kriminalität als auch Betroffene besonderer Lagen wie zum Beispiel Amokläufen oder großer Unglücke unterstützen.

Schließlich wird die im MJ angesiedelte Geschäftsstelle des Landespräventionsrates mit den erforderlichen Personal- und Sachmitteln unterstützt, um die neu eingerichtete Kinderschutzkommission fachlich begleiten zu können. Aus Anlass der allgemein bekannten Missbrauchsfälle in Lügde soll die Kommission eine strukturelle Analyse des Systems der Jugendhilfe vornehmen und Empfehlungen für eine Neuausrichtung der staatlichen Jugendhilfe in Niedersachsen geben. Hierdurch wollen wir einen wichtigen Beitrag leisten, um künftig ähnlich gelagerte Fälle zu vermeiden. Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, die genannten Aufgaben insgesamt finanziell abzusichern.

Ich möchte jetzt noch kurz auf die Änderungsanträge der Opposition eingehen:

Meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, es freut mich, dass Sie Ihre Vorschläge zur Aufstockung der Zuwendungen für den Täter-Opfer-Ausgleich, die freie Straffälligenhilfe und die Schöffenvereinigung ganz überwiegend aus den Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen übernommen haben. Allerdings hätte es hierfür eines eigenen Änderungsantrags nicht bedurft!

Soweit Sie Ansatzminderungen aufgrund vermeintlich niedriger Istausgaben im Haushaltsjahr 2019 beantragen, haben Sie nicht berücksichtigt, dass bei den Ausgaben sowohl das Jahresendergebnis, als auch die zu erwartende Entwicklung im nächsten Jahr zu berücksichtigen sind. Für Kürzungen besteht daher kein Raum. Dies gilt insbesondere für den Vorschlag, die Haushaltsmittel für die Sicherheitsausstattung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu kürzen. Für Ihren Antrag, ausgerechnet bei der Sicherheit unserer Justizbediensteten zu sparen, fehlt mir das Verständnis.

Auch die AfD-Fraktion hat sich offenbar nur unzureichend mit der vorliegenden Drucksache auseinandergesetzt. Sonst hätten Sie bemerkt, dass Ihre Vorstellungen im Bereich der Zuwendungen für die Straffälligenhilfe bereits von den Regierungsfraktionen erfüllt worden sind. Die Forderung nach Erhöhungen bei der personellen Ausstattung ohne konkrete Gegenfinanzierungsvorschläge, sind schlicht nicht seriös.

Abschließend bleibt mir nur noch die Bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Haushalt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!“

Justizministerin Havliza hält eine Rede im Landtag  

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.12.2019

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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