Rechtspolitischer Austausch am Chiemsee Unions-Justizminister fordern zügige Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung
„Das Internet ist der Ort, an dem Kinderpornographie verbreitet wird. Es ist auch der Ort, an dem sich Missbrauchsnetzwerke organisieren. Ohne Verkehrsdatenspeicherung wird die Verfolgung solcher Taten nicht nur ganz erheblich erschwert – sie ist häufig nicht mehr möglich. Zum Schutz unserer Kinder brauchen wir deshalb schnell die Verkehrsdatenspeicherung, um diese Täter stoppen und bestrafen zu können.“
Unterstützt wird Havliza von ihren Amtskolleginnen und -kollegen, Georg Eisenreich (Bayern), Peter Biesenbach (NRW), Susanne Hoffmann (Brandenburg), Anne-Marie Keding (Sachsen-Anhalt), Eva Kühne-Hörmann (Hessen), Guido Wolf (Baden-Württemberg) sowie Staatssekretärin Birgit Gärtner (Mecklenburg-Vorpommern) und Staatssekretär Wilfried Hoops (Schleswig-Holstein).
Bei der Verkehrsdatenspeicherung sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, Telefon- und Internet- Verbindungsdaten über einen bestimmten Zeitraum zu sichern. Derzeit ist sie faktisch ausgesetzt, weil u. a. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausstehen.
Bei der Verkehrsdatenspeicherung geht es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen.
Bereits Anfang November 2019 hat sich die Justizministerkonferenz für eine Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ausgesprochen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.09.2020
Ansprechpartner/in:
Herr Hans-Christian Rümke
Nds. Justizministerium
Stv. Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044