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Praktikertreffen der Länder Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zur Verkehrsdatenspeicherung

Barbara Havliza: „Wir müssen uns auch rechtlich so aufstellen, dass Produzenten und Konsumenten von Kinderpornographie je-derzeit mit einer Entdeckung rechnen müssen.“


Wiesbaden/Hannover/Düsseldorf – Auf Einladung der drei Justizminister/innen Eva Kühne-Hörmann (Hessen), Barbara Havliza (Niedersachsen) und Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) sind heute Praktiker von Staatsanwaltschaften der drei Länder zusammengekommen, um in einem Symposium über die Notwendigkeit der Wiedereinsetzung der Verkehrsdatenspeicherung zu diskutieren.

Nach dem Symposium traten Andreas May, Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität in Frankfurt am Main, Carsten Rosengarten von der Generalstaatsanwaltschaft in Celle und Markus Hartmann, Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime in Köln vor die Presse und appellierten: „Wir Ermittler fordern die Wiedereinsetzung der ausgesetzten Verkehrsdatenspeicherung in Deutschland!“

Bei der Verkehrsdatenspeicherung sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, Telefon- und Internet-Verbindungsdaten über einen bestimmten Zeitraum zu sichern. Derzeit ist sie in Deutschland faktisch ausgesetzt, obwohl der Europäische Gerichtshof jüngst entschieden hat, dass die Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung schwerer Kriminalität auch für IP-Adressen zulässig ist.

Eva Kühne-Hörmann unterstützte die Forderung der Praktiker: „Unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erwarten die Wiedereinsetzung der Verkehrsdatenspeicherung und nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gilt dies erst Recht. Die Bekämpfung von schweren Straftaten im Internet gehört zu den vordringlichsten Aufgaben unserer Zeit. Unsere Ermittler haben häufig große Schwierigkeiten, die Täter zu ermitteln, wenn diese im Internet keine Informationen von sich preisgeben. In diesen Fällen ist der digitaler Fußabdruck häufig der einzige Anhaltspunkt, den wir haben, an den wir aber nach derzeitiger Rechtslage nicht herankommen. Es ist völlig unbefriedigend, dass ohne die Verkehrsdatenspeicherung ausschließlich die Täter geschützt werden und nicht die Opfer.“

Andreas May konkretisierte den gemeinsamen Wunsch der Praktiker: „Für uns als Strafverfolger ist es noch immer ein kaum zu ertragender Zustand, dass derzeit jährlich ca. 60.000 Hinweise auf Verbreitung von Kinderpornographie und sexuellen Missbrauch von Kindern beim Bundeskriminalamt eingehen und in zigtausenden Vorgängen der letzten Jahre eine Zuordnung der übermittelten IP-Adressen zum Anschlussinhaber daran scheiterte, dass die Daten von den Providern gelöscht worden waren. Gerade nach den in Ausmaß und Tragweite erschreckenden Vorfällen von Bergisch-Gladbach. Münster und Lüdge kann kein Zweifel mehr daran bestehen, dass alles getan werden muss, um eine frühzeitige Aufdeckung solcher Straftaten zu ermöglichen."

Peter Biesenbach sagte: „Ich begrüße es sehr, dass der Europäische Gerichtshof eine generelle Speicherung von IP-Adressen möglich macht. Nichts anderes wollen wir. Wir möchten nicht irgendwelche Daten von Kleinkriminellen sammeln, wir möchten aber bei schweren Delikten wie zum Beispiel bei Kindesmissbrauch auf die Daten zugreifen können. Wir können manchmal Hinweise aus den USA zum Beispiel nicht weiterverfolgen, weil die zugehörigen Daten schon nach kürzester Zeit gelöscht sind. Wer aber effektive Verfolgung wünscht, muss den Ermittlern das nötige Handwerkszeug an die Hand geben. Damit geht eine Erhöhung des Verfolgungsdrucks und Entdeckungsrisikos einher, die viele Täter abschrecken kann.“

Barbara Havliza ergänzte: „Ich halte es für einen untragbaren Zustand, dass wir in Deutschland immer wieder auf Hinweise von unseren Partnern aus dem Ausland angewiesen sind, um insbesondere Täter von Kindesmissbrauch verfolgen und Opfer schützen zu können. Dass wir es in Europa in den vergangenen zehn Jahren nicht geschafft haben, uns rechtlich so aufzustellen, dass Produzenten und Konsumenten von Kinderpornographie jederzeit mit einer Entdeckung rechnen müssen, stellt unsere Strafverfolger vor große Probleme. Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Anfang Oktober dürfen wir als kleine Kehrtwende des Gerichts zugunsten einer erweiterten Zulässigkeit der Verkehrsdatenspeicherung verstehen. Immerhin und endlich, muss man sagen.“

Eva Kühne-Hörmann adressierte auch die Bedenken einiger Bürgerinnen und Bürger und erklärte, wieso der Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ missverständlich ist: „Bei der Verkehrsdatenspeicherung geht es nicht um die Speicherung einer Vielzahl von persönlichen Inhalten, wie es der unschöne Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ suggeriert hat. Es geht um IP-Adressen, also lediglich um digitale Spuren, die vergleichbar sind mit Fingerabdrücken im realen Leben. Hier sind weitere Verarbeitungsschritte notwendig, um Rückschlüsse auf die realen Personen hinter diesen Daten ziehen zu können. Und dies auch nur bei Straftaten von einigem Gewicht und nach richterlicher Anordnung. Ich wünsche mir daher, dass die heutige Veranstaltung zu einer Versachlichung der Debatte beiträgt.“

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.11.2020

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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