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Post vom Gericht in Blindenschrift

Justizministerin Havliza eröffnet ZMV-Stelle bei dem Oberlandesgericht Celle


Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Deshalb müssen sie auch die Möglichkeit haben, barrierefrei und ohne fremde Hilfe Zugang zu allem zu bekommen – auch zu Gerichtsakten.

Aus diesem Grund hat heute Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza die „ZMV-Stelle“ der niedersächsischen Justiz in den Dienst gestellt. Die Abkürzung ZMV steht dabei für eine Rechtsverordnung des Bundes, die sog. Zugänglichmachungsverordnung. Die neue Stelle dient dem Zweck, blinden oder sehbehinderten Personen gerichtliche Dokumente nach ihrer Wahl in schriftlicher, elektronischer, akustischer, mündlicher, fernmündlicher oder in anderer geeigneter Weise zugänglich zu machen.

Justizministerin Havliza: „Diese Systeme ermöglichen, die Welt für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu gestalten. Die ZMV-Stelle in Celle hat nun die Aufgabe, die Dokumente für alle Justizbehörden im Land umzuwandeln, und zwar nach den Bedürfnissen der sehbehinderten Verfahrensbeteiligten. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer barrierefreien Justiz. Der Zugang zu Dokumenten im gerichtlichen Verfahren trägt wesentlich dazu bei, den blinden oder sehbehinderten Menschen eine möglichst eigenständige und selbstbestimmte Teilhabe am Rechtsleben zu ermöglichen. So stärken wir auch den im Grundgesetz verankerten Rechtsgewährungsanspruch.“

Die ZMV-Stelle ist bei der Textstelle des Oberlandesgerichts in Celle eingerichtet und mit der für diese Aufgabe notwendigen Hard- und Software ausgestattet. Sie verfügt unter anderem über einen so genannten Braille-Drucker und Computerprogramme, die Texte in ein Audioformat umwandeln können. Insgesamt hat die Ausstattung rund 15.000,- EUR gekostet.

Die Präsidentin des OLG Celle Stefanie Otte erklärt dazu: „Es ist mir ein großes Anliegen, die Barrierefreiheit – auch im Oberlandesgericht – noch weiter zu verbessern. Wir arbeiten nicht nur daran, bauliche Barrieren im Gebäude zu beseitigen, damit Menschen mit Behinderungen sich ungehindert durch das Gerichtsgebäude bewegen können. Wichtig ist es mir vor allem auch, dass Menschen mit Sehbehinderungen sich einen unmittelbaren Eindruck von gerichtlichen Entscheidungen und dem Akteninhalt, zum Beispiel anhand von Ausdrucken in Brailleschrift, verschaffen können. Deshalb freut es mich sehr, dass solche Dokumente jetzt in der ZMV-Stelle beim Oberlandesgericht hergestellt werden und wir auch auf diese Weise zu einer transparenten Rechtsprechung beitragen können.“

Beispiel für einen Vorgang in der ZMV-Stelle: Herr B. ist sehbehindert und macht vor dem Amtsgericht Celle Schadensersatz geltend. Gleichzeitig zeigt er seine Behinderung an. Sein Gegner verteidigt sich schriftlich ausführlich gegen die Klage des Herrn B. Bevor das Gericht diesen Schriftsatz an B. zustellt, legt ihn das Amtsgericht der ZMV-Stelle vor, lässt ihn dort umwandeln – und leitet den Schriftsatz auch in barrierefreier Form an B. weiter.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.05.2020

Ansprechpartner/in:
Herr Hans-Christian Rümke

Nds. Justizministerium
Stv. Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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