Oldenburger Justiz bleibt im Gerichtsviertel
Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz spricht sich für den Verbleib der Oldenburger Justiz im traditionellen Gerichtsviertel aus. Den Vorschlag des Neubaus eines Justizzentrums wird sie nicht unterstützen. Ihre Entscheidung hat die Ministerin gestern dem Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg Schwandner mitgeteilt.
Niewisch-Lennartz: „Die Oldenburger Justiz bleibt im Gerichtsviertel. Sie bleibt damit für die Oldenburger bodenständig, gut erreichbar und im gesamten Stadtbild integriert. Nun gilt es, im Rahmen der vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten Schritt für Schritt die Justizgebäude im Gerichtsviertel zu sanieren. Die Politik der langen Bank ist damit endgültig Geschichte.“
Ihre Entscheidung erläuterte die Ministerin: „Die Belastungen für den Landeshaushalt wären bei einer Investorenmietlösung über Jahrzehnte hinweg hoch. Eine solche Entscheidung hätte auch die traditionelle Verwurzelung der Justiz in das Oldenburger Stadtbild nachhaltig verändert. Diese Gesamthypothek wollten nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Oldenburger Justiz nicht mittragen. Auch gewichtige Stimmen außerhalb der Justiz brachten in der Diskussion vielfach ihre Sorge über das Projekt zum Ausdruck.“
Die Diskussion in Oldenburg bewertet die Ministerin positiv: „Die leidenschaftlich und öffentlich geführte Diskussion in Oldenburg zeigt uns: Es ist den Bürgerinnen und Bürgern wichtig, wo und wie die Justiz in ihren Reihen untergebracht ist. Ich anerkenne in diesem Zusammenhang das große Engagement, mit dem sich viele Streiter für ein Justizzentrum eingesetzt haben. Besonders danke ich dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg Dr. Gerhard Kircher, der das Projekt eines Justizzentrums zu seinem gemacht hatte. Ich bin mir sicher: er wird mit der ihm eigenen Tatkraft auch die nun anstehenden Aufgaben zur Sanierung der Justizgebäude begleiten.“
Wie geht es weiter?
Nach der Entscheidung der Ministerin soll nun für Oldenburg ein Unterbringungs- und Sanierungskonzept erarbeitet werden, das sämtliche Justizgebäude einbezieht. Sinnvolle Anmietungen sollen erhalten, Sanierungsstau abgebaut und das erforderliche Neubauvolumen so gering wie möglich gehalten werden. In die vorhandene Bausubstanz soll über den Abbau des Sanierungsstaus hinaus nicht eingegriffen werden.
In einem ersten Schritt wird eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Präsidenten des Oberlandesgerichts ihre Arbeit aufnehmen, in der Vertreter der Justizbehörden, aber auch Fachleute der Bau- und Liegenschaftsverwaltung vertreten sind. Diese Arbeitsgruppe soll nach einer Bestandsaufnahme die einzelnen Sanierungsschritte erarbeiten und begleiten.
Noch in diesem Jahr wird die Nebenstelle des Verwaltungsgerichts an den Kasinoplatz verlagert. Durch diese Maßnahme wird die Unterbringung von Verwaltungsgericht und Sozialgericht verbessert. Zugleich wird die Raumnot des Oberlandesgerichts vermindert, das die vom Verwaltungsgericht bislang genutzten Flächen in der Ritterstraße übernimmt. Außerdem können bereits in diesem Jahr die Fenster des Amtsgerichts Oldenburg saniert werden; hierfür stellt das Land aus dem für die Jahre 2014 bis 2018 gebildeten Sondervermögen für energetische und allgemeine Sanierung 243.000 Euro bereit.
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.03.2014
Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
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