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Mit kleinen Aktionen Großes bewirken

Förderung von Kleinprojekten zur Stärkung der Demokratie / Neue Antragsfrist läuft


Mit vielen kleinen Projekten die Demokratie stärken: Erstmalig stellt das Landes-Demokratiezentrum (L-DZ) im Niedersächsischen Justizministerium in diesem Jahr Gelder bereit, um vor allem junge Menschen zu ermutigen, sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft einzusetzen.

Für gemeinnützige Träger besteht dreimal jährlich die Möglichkeit, sich über ein vereinfachtes Antragsverfahren um eine Förderung zu bewerben. Die Antragsfrist für neue Projekte ist terminiert: Bis zum 28.9.2020 können Anträge beim L-DZ eingereicht werden. Informationen und Unterlagen sind auf der Website des L-DZ zu finden.

Folgende Kleinprojekte wurden in diesem Jahr bereits gefördert:

  • Die katholische Erwachsenenbildung im Lande Niedersachsen e.V. hat unter anderem Kommunalpolitikerinnen und -politiker mit Online-Kursen zur sog. Reichsbürgerszene und ihren Methoden geschult. „Reichsbürger“ stellen unsere Staatsordnung in Frage, verbreiten Verschwörungsideologien und sind teilweise gewaltorientiert.
  • Unter dem Titel „Corona – Unfall oder Absicht? Schöner leben ohne Verschwörungstheorien“ griff der Verein KURVE Wustrow e.V. in Online-Veranstaltungen vor allem die verstärkte Präsenz von Verschwörungsideologien sowie den möglichen Umgang damit auf.
  • Das digitale Kunstprojekt „Vielfalt macht Schule“ des Cuxhavener Kunstvereins richtet sich an Schülerinnen und Schüler aller weiterführenden Schulen in Cuxhaven und thematisiert Schule als Ort der Vielfalt und des solidarischen Miteinanders.
  • Eine Aktionsgruppe des Vereins Refugium Flüchtlingshilfe e.V. aus Braunschweig unterstützt Menschen mit unterschiedlichen Lebensgeschichten, mit Flucht- oder Migrationserfahrungen dabei, sich für Menschenrechte und Demokratie einzusetzen, sich politisch zu beteiligen und eigene Anliegen zu formulieren.
  • Die offene Gesellschaft Langenhagen will mit einem Videoprojekt das Bewusstsein dafür wecken, dass demokratische Werte und Grundrechte keine Selbstverständlichkeit sind. Hierfür sollen junge Menschen mit verschiedenen Hintergründen zu Wort kommen und dabei auf soziale Medien wie Youtube, TikTok oder Instagram zurückgreifen.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der stark wachsenden Bedeutung sozialer Medien wurden bislang vor allem digitale Projekte gefördert; aber auch analoge Projekte sind förderfähig. Die maximale Fördersumme einzelner Kleinprojekte ist auf 2.500 Euro begrenzt, die Mindestförderung beträgt 500 Euro.





Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.08.2020

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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