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Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

Justizministerin Havliza begrüßt die Entscheidung / ähnliche Regelung soll auch in Niedersachsen in Kürze kommen


Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit einem am heutigen Tage veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde einer hessischen Rechtsreferendarin zurückgewiesen. Die Referendarin, die ihren juristischen Vorbereitungsdienst leistete, sah sich durch das hessische Verbot, bei dienstlichen Tätigkeiten ein Kopftuch zu tragen, insbesondere in ihrer Religionsfreiheit verletzt.

Den Eingriff in die grundrechtlich geschützte Religionsfreiheit hielt das Bundesverfassungsgericht für gerechtfertigt. Die Grundsätze der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates und die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege erlaubten einen Eingriff in die Religionsfreiheit.

Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza begrüßt die Entscheidung: „Die Neutralität der Justiz ist gerade in unserer multikulturellen und multireligiösen Welt ein überragend hohes Gut für unsere Demokratie. Die Justiz entscheidet tagtäglich über existenzielle Sachverhalte und ist dabei ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden. Für die Bürgerinnen und Bürger darf daran kein Zweifel bestehen. Deshalb muss die innere Neutralität auch nach außen zum Ausdruck kommen. Die Entscheidung aus Karlsruhe sorgt für Klarheit in dieser so wichtigen Frage.“

Die niedersächsische Justizministerin hat bereits im vergangenen Jahr ein Gesetz zum Verbot religiöser Symbole auf der Richterbank auf den Weg gebracht. Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich in Kürze abgeschlossen werden. Der Entwurf der geplanten Vorschrift im Niedersächsischen Richtergesetz lautet:

§ 31 a

Neutrales Auftreten im Dienst

„Wer in einer Verhandlung oder bei einer anderen Amtshandlung, bei deren Wahrnehmung Beteiligte, Zeuginnen oder Zeugen, Sachverständige oder Zuhörerinnen oder Zuhörer anwesend sind, ihr oder ihm obliegende oder übertragene richterliche oder staatsanwaltliche Aufgaben wahrnimmt, darf keine sichtbaren Symbole oder Kleidungsstücke tragen, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen.“

Sie finden die Entwurfsfassung, die nun in den Landtag eingebracht werden soll, auf der Website des Landes Niedersachsen unter der Rubrik Gesetz- und Verordnungsentwürfe.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.02.2020

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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