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Justizministerium fördert Projekte gegen sexuellen Missbrauch

150.000 Euro stehen bereit / Fallzahlen der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen steigen


Das Niedersächsische Justizministerium stellt in diesem Jahr 150.000 Euro zusätzliche Mittel bereit, um Projekte zur Prävention von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Damit wird auch ein Zeichen gesetzt, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Zeiten geschlossener Schulen und Kindertagesstätten eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe ist.

Förderanträge nimmt der Landespräventionsrat ab sofort entgegen, zum Beispiel von Kommunen, freien Trägern der Jugendhilfe, Beratungsstellen oder Vereinen. Gefördert werden können Personal- und Sachausgaben für lokale Koordinierungsstellen und Informationsveranstaltungen, für die Erarbeitung von Schutzkonzepten, Fortbildungen und vieles mehr. Durch die Projekte sollen insbesondere nachhaltige Präventionsmaßnahmen auf kommunaler Ebene initiiert und unterstützt werden.

Justizministerin Barbara Havliza: „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt ist überragend wichtig. Das gilt auch und ganz besonders in Zeiten, in denen Kinderschutz wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkt möglich ist. Damit Prävention gelingen kann, müssen staatliche und private Stellen vor Ort Hand in Hand arbeiten. Dies wollen wir fördern!

Aber es geht nicht nur um Prävention. Wenn ein schrecklicher Missbrauch erstmal ans Licht gekommen ist, muss den Kindern und Jugendlichen auf ihrem schweren Weg geholfen werden. Es ist daher ein gutes Signal, dass immer mehr Menschen in Niedersachsen die wertvolle Hilfe der psychosozialen Prozessbegleitung in Anspruch nehmen.“

Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Unterstützung für Opfer von Straftaten und deren Angehörige vor, während und nach dem Strafverfahren. Die Prozessbegleiter sollen helfen, die Belastungen durch einen Strafprozess zu minimieren. Die Fallzahlen sind in Niedersachsen in der Vergangenheit stetig gestiegen. Im Jahr 2014 gab es 206 Fälle, die betreut wurden, im Jahr 2019 waren es insgesamt 628.

69 Prozent der Betroffenen nehmen die Hilfe in Anspruch im Zusammenhang mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. In 84 Prozent der Fälle stammt die Täterin oder der Täter aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen (bezogen auf die Gesamtfallzahl). Insgesamt wurden im Jahr 2019 mehr als 1.000 Menschen aus dem sozialen Umfeld in die Betreuung einbezogen, zum Beispiel Eltern oder Geschwister.

Zum Hintergrund:

Informationen und Formulare zur Förderung von Projekten zur Prävention des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen finden Sie hier.

Weiterführende Informationen zum Thema der psychosozialen Prozessbegleitung sind hier zu finden. Dort ist auch eine Liste mit anerkannten psychosozialen Prozessbegleitern abrufbar. Darüber hinaus unterstützt die Koordinierende Stelle der psychosozialen Prozessbegleitung bei der Vermittlung (0511-120/8728; E-Mail: MJH-KoordinierungsstellepProbe@mj.niedersachsen.de).

In Niedersachsen können alle Betroffenen von Straftaten über den bundesgesetzlichen Anspruch hinaus delikt- und altersunabhängig das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung in Anspruch nehmen. Das Justizministerium stellt dies als freiwillige Leistung durch die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen und durch eine Landeszuwendung an freie Träger sicher.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.04.2020

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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