Gerichtskosten online zahlen
Niedersachsens Justiz führt digitale Kostenmarken ein
Niedersachsen treibt die Digitalisierung der Justiz weiter voran: Ab dem 1. Juli 2020 gibt es die Möglichkeit, elektronische Kostenmarken als neues Zahlungsmittel für Gerichtskosten zu verwenden. Auf einer gemeinsamen Internetseite von Bund und Ländern können ab Juli gegen Zahlung Codes erworben werden, die dann elektronisch an die Gerichte übertragen werden können. Das System ergänzt den bereits bestehenden elektronischen Rechtsverkehr, der seit zwei Jahren Anwaltschaft und Gerichte verbindet.
Niedersachsen ist erst das dritte Bundesland, das diesen Zahlungsweg einführt. Bislang gibt es die digitale Kostenmarke nur in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.
Zum Verständnis der Abläufe:
Viele Gerichtsverfahren kosten Gebühren. Diese kann man zum Beispiel per Überweisung einzahlen. Insbesondere für das Massengeschäft der Rechtsanwaltskanzleien ist das nicht immer praktikabel. Deshalb gibt es bislang Marken aus Papier, die mit einem sog. „Gerichtskostenstempler“ bedruckt und anschließend auf einen Schriftsatz geklebt werden können. Hierzu verfügen viele Rechtsanwaltskanzleien über ein spezielles Stempelgerät, das sich mit Guthaben aufladen ließ. Dieses traditionelle Verfahren wird jetzt digitalisiert, denn der klassische Stempel kann nicht auf einem digitalen Dokument aufgebracht werden.
Das neue Verfahren ist besonders in eiligen Fällen vorteilhaft. Nach dem Gerichtskostengesetz sollen die Gerichte bestimmte Handlungen erst nach Zahlungseingang ausführen. Eine schnelle Kosteneinzahlung war deshalb bis jetzt nur auf dem Papierwege mittels Stempel möglich. Wer sich elektronisch an das Gericht wandte, musste auf die Vorschusskostenrechnung warten und dann überweisen. Wer elektronische Marken einsetzt, kann sich ab jetzt auf dem elektronischen Weg an das Gericht wenden – und trotzdem sogleich die Kosten einzahlen. Das spart Zeit und Mühe.
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.06.2020
Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044