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Erstes gemeinsames Lagebild von Polizei und Justiz zur Clankriminalität 2020 in Niedersachsen

Pistorius: „Wer unsere Gesetze ignoriert und die Allgemeinheit sowie Angehörige der Sicherheitsbehörden provoziert und angreift, muss mit einer entsprechenden Reaktion rechnen“

Havliza: „Wir werden die Clankriminalität konsequent verfolgen und bekämpfen – mit den neuen Strukturen sind wir dafür gut aufgestellt.“

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, und die Niedersächsische Justizministerin, Barbara Havliza, haben heute (19.07.2021) gemeinsam das erste gemeinsame Lagebild von Polizei und Justiz zur Clankriminalität in Niedersachsen vorgestellt.

Pistorius: „Niedersachsen war das erste Bundesland mit einem dezidierten polizeilichen Lagebild zur Clankriminalität. Wir kennen die regionalen Schwerpunkte, wir wissen, was passiert und wir greifen konsequent ein, wie schon die Beispiele Visselhövede, Peine und Bramsche in den vergangenen Monaten belegt haben. Wir sind immer präsent, auch niedrigschwellig mit den entsprechenden Maßnahmen, die die Machenschaften von Clankriminellen schwerer machen. Konsequent und ausdauernd! Wir lassen nicht zu, dass unsere Gesetze ignoriert werden. Allen Versuchen, hier vermeintlich rechtsfreie Zonen zu schaffen, treten wir entschieden und mit allen zur Verfügung stehenden polizeilichen Mitteln entgegen. Wir packen da an, wo es den Kriminellen am meisten wehtut. Die laufend intensivierten Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung und die konsequente Einziehung illegal erlangter Vermögenswerte sind dabei wichtige Mittel der Polizei. Ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt im Kampf gegen die Clankriminalität ist zudem die noch engere Vernetzung mit der Justiz, wie das heute vorgelegte gemeinsame Lagebild belegt.“

Havliza: „Mitglieder von Clans missachten und negieren unsere Rechtsordnung in perfider Weise. Sie wollen den Eindruck erwecken, sie stünden über dem Recht. Das gefährdet das Vertrauen der rechtschaffenden Bevölkerung in unseren Rechtsstaat und seine funktionierenden Institutionen. Und das darf nicht geschehen.

Entscheidend für den Ermittlungserfolg ist, dass die Ermittler die Strukturen eines Clans genau aufklären und dann kennen. Nur so lassen sich Straftaten in den richtigen Zusammenhang einordnen, denn dieses Geflecht ist vielfach durch eine dichte Vernetzung der Beschuldigten gekennzeichnet. Das ermöglicht ihnen arbeitsteiliges Vorgehen.

Deshalb dürfen die grundlegenden Strukturen nicht im Dunkeln bleiben. Das ist die Grundlage für entschlossenes und erfolgreiches Handeln. Gute Ermittlungsergebnisse setzen deshalb eine besonders enge und langfristige Arbeit zwischen den Staatsanwaltschaften und der Polizei voraus. Dafür haben wir in Niedersachsen beste Voraussetzungen geschaffen. Mit der Zentralstelle „Organisierte Kriminalität“ bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle (ZOK) stellen wir nicht nur die landesweite Koordination sicher, sondern gewährleisten auch die bundesweite und internationale Vernetzung.“


Wesentliche Inhalte des Lagebildes 2020

Die Clankriminalität stellt die Strafverfolgungsbehörden anhaltend vor große Herausforderungen, auch wenn sie statistisch weniger als ein halbes Prozent der polizeilich erfassten Kriminalität ausmacht. Der Clankriminalität werden nach einer zwischen Justiz und Polizei abgestimmten Definition sämtliche Fälle – von kleineren Ordnungswidrigkeiten bis hin zur organisierten Kriminalität – zugeordnet, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Hierzu werden die Fälle bei der Polizei im Vorgangsbearbeitungssystem entsprechend markiert, damit sie dann fortlaufend gezielt ausgewertet werden können.

Grundlage der polizeilichen Erfassung für dieses Lagebild ist ein zweiteiliges Begriffsverständnis, wonach der Clan eine durch verwandtschaftliche Beziehungen und eine gemeinsame ethnische Herkunft verbundene Gruppe ist. Die kriminelle Clanstruktur ist ein durch ergänzende Indikatoren geprägter Clan. Diese Indikatoren umfassen unter anderem

  • das Ausleben eines stark überhöhten familiären Ehrbegriffs und das innerfamiliäre Sanktionieren von Verstößen gegen diesen Ehrbegriff,
  • das Voranstellen von familieninternen, oft im Gewohnheitsrecht verwurzelten Normen über das Gesetz und die Verfassung,
  • ein hohes Maß an Gewaltbereitschaft, welche durch ein hohes Mobilisierungspotential gestützt wird,
  • das Provozieren von Eskalationen auch bei nichtigen Anlässen oder geringfügigen Rechtsverstößen unter Ausnutzung clanimmanenter Mobilisierungs- und Bedrohungspotentiale,
  • eine mangelnde Integrationsbereitschaft, die mitunter Aspekte einer Ghettoisierung bis hin zur inneren Abschottung enthält und ein bewusstes oder generelles Ablehnen der allgemeinen Rechtsordnung erkennen lässt und
  • eine den Rechtsstaat umgehende oder unterlaufende Paralleljustiz.

Es handelt sich um Strukturen, in denen neben der Begehung von Straftaten das Verursachen von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch ein familiäres Netzwerk geduldet, gefördert oder geprägt wird.

Insgesamt 1.951 Fälle wurden im Jahr 2020 der Clankriminalität zugeordnet. Verglichen mit der gesamten Polizeilichen Kriminalstatistik ergibt dies für die Clankriminalität einen prozentualen Anteil von 0,39 Prozent.

Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit machen dabei den überwiegenden Teil der Gesamtfälle der Clankriminalität aus.

1.886 Personen wurden als Tatverdächtige oder Beschuldigte erfasst. Davon waren 85 Prozent männlich und mehr als 40 Prozent in einem Alter von unter 25 Jahren.

Die Tatverdächtigen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit (ca. 71 Prozent) wurden auch überwiegend in Deutschland geboren (ca. 76 Prozent). In Bezug auf die Herkunft dominieren neben der Bundesrepublik Deutschland die Staaten Türkei und Libanon.

Insgesamt wurden Vermögenswerte in Höhe von 946.000 Euro vorläufig gesichert.

Die Tatorte verteilen sich – in unterschiedlicher Ausprägung – nahezu über das gesamte Flächenland Niedersachsen und zwar sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten.

Eine dauerhafte Konzentration an bestimmten Orten ist nicht festzustellen. Sogenannte Hot Spots wie in anderen Bundesländern gibt es nicht.

„Die Bedeutung des Phänomens Clankriminalität lässt sich nicht allein an den Zahlen ablesen. Diese spiegeln nicht die Intensität wieder, mit der sich die Polizei Niedersachsen dem Phänomen widmen muss. Eine verhältnismäßig geringe Zahl von Fällen bindet in der Lagebewältigung Ressourcen im hohen Maße. Die eigenen Regeln werden Gesetzen vorangestellt, gerichtliche Beschlüsse nicht akzeptiert oder Selbstjustiz ausgeübt. Hinter einzelnen Straftaten stehen oftmals dutzende eingesetzte Polizeikräfte. Das Provozieren massiver Eskalationen bei nichtigen Anlässen oder sogenannte Tumultlagen stellen nicht nur die Polizei, sondern auch das gesellschaftliche Umfeld immer wieder vor Herausforderungen“, so der Präsident des Niedersächsischen Landeskriminalamtes, Friedo de Vries.

Entwicklung des Lagebildes von 2013 bis heute

Das aktuelle Lagebild zur Clankriminalität für das Jahr 2020 gewährt seit dem Berichtsjahr 2019 öffentlich einen umfangreichen Einblick in die verschiedenen Ausprägungen der Clankriminalität sowie der behördlichen Maßnahmen und Bewertungen. Niedersachsen hatte – als eines der ersten Bundesländer – einen Schwerpunkt in der Bekämpfung der Clankriminalität gesetzt und bereits seit 2013 interne Lagebilder erstellen lassen.

Landespolizeipräsident Axel Brockmann ordnet das Phänomen Clankriminalität in Niedersachsen weiter ein: „Jeder der meint, das „Recht auf der Straße“ für sich beanspruchen zu können, wird feststellen: Das Gewaltmonopol liegt beim Staat! Wir stehen Gefährdern, Straftätern und Unruhestiftern erforderlichenfalls auf den Füßen. Diese Vorgehensweise ist nicht neu. Wir werden unsere Maßnahmenkonzepte weiterhin konsequent umsetzen, wenn es sein muss noch intensiver und in noch höherer Sichtbarkeit. Bei einigen kriminellen Clanangehörigen ist es wichtig - dass zeigen die bisherigen Erfahrungen - Stärke zu demonstrieren und unmissverständlich aufzuzeigen, wer das Sagen hat. Dies wirkt sich letztlich auch deeskalierend auf die jeweilige Einsatzsituation aus.“

Da die Bekämpfung krimineller Clanstrukturen Polizei und Justiz unvermindert vor große Herausforderungen stellt und seit Jahren einen landesweiten Schwerpunkt in der Aufgabenwahrnehmung bildet, hat die „Landesrahmenkonzeption zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen in Niedersachsen“ vom 01.03.2018, die landesweit einheitliche Standards definiert und auf einen ganzheitlichen und niedrigschwelligen Ansatz abzielt, ein wichtiges Instrument geschaffen. Das bedeutet, dass alle mit der Bekämpfung des Phänomens befassten Institutionen auf der Basis einer einheitlichen Definition von Clankriminalität arbeiten. Polizei und Staatsanwaltschaft wirken intensiv zusammen. Dazu dient auch die seit November 2020 gültige gemeinsame „Richtlinie über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Bekämpfung krimineller Clanstrukturen“, die eine noch engere phänomenbezogene Zusammenarbeit etabliert.

Havliza: „Die einheitliche Landesrahmenkonzeption und die gemeinsame Richtlinie über die Zusammenarbeit sind wichtige Bausteine, um konsequent und erfolgreich auf die vielen Erscheinungsformen der Clankriminalität reagieren zu können. Das ist wichtig, denn Clanstrukturen finden sich im städtischen wie im ländlichen Raum. Und Clan-Kriminalität beginnt nicht erst ab der Schwelle zur Organisierten Kriminalität sondern deutlich darunter. Das Ziel ist daher, dass konsequente Strafverfolgung auch dort einsetzt. Wenn leichtere und kleinere Delikte nicht strikt geahndet werden, ermutigt das zu schwerer Kriminalität.

Hier ist die enge Vernetzung von Polizei und Staatsanwaltschaft der zentrale Baustein. Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen. Bei den Folgen für die Täter geht es darüber hinaus nicht nur um Strafe im klassischen Sinn. Nachhaltige Bekämpfung der Clankriminalität heißt auch Vermögenssicherung und Vermögensabschöpfung. Verbrechen darf sich niemals lohnen.“

Ein weiterer wichtiger Baustein bei der Bekämpfung der Clankriminalität: die „Einschränkung der Mobilität“. Hochwertige Kraftfahrzeuge stellen bei kriminellen Clanangehörigen ein wichtiges Statussymbol dar. Neben der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (z. B. Einziehung von Kraftfahrzeugen) stellen deshalb auch fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen ein wirksames Mittel bei der Bekämpfung der Clankriminalität dar.

Auch Finanzermittlungen sollen noch stärker in den Fokus rücken. Hierzu wird derzeit im Innenministerium eine Landesrahmenkonzeption entwickelt mit der Zielsetzung, die Vermögensabschöpfung im Bereich herausragender krimineller Akteure und Strukturen weiter zu stärken.

Pistorius dazu: „Dabei nehmen wir auch intensiv die neuesten technischen Entwicklungen im Bereich der Finanzkriminalität in den Blick. So spielen beispielsweise Kryptowerte bereits heute eine erhebliche Rolle bei der Geldwäsche. Tatverdächtige können diese Kryptowährungen innerhalb von Sekunden weltweit transferieren und damit dem Zugriff der Ermittlungsbehörden entziehen. Darauf reagieren wir sowohl im Bereich der Ermittlungsarbeit als auch im Bereich der Gesetzgebung - insbesondere zur Geldwäsche. Wir tun das, was Kriminellen neben der Einschränkung ihrer Mobilität am meisten wehtut: Ihnen das Geld und die Vermögenswerte wegnehmen, die sie illegal erlangt haben.“

Ein weiterer Hebel im Kampf gegen Clankriminalität ist die Prüfung von Abschiebungen.

Pistorius: „Wenn die Täter massiv gegen geltendes Recht verstoßen und gleichzeitig einen Aufenthaltsstatus haben, schöpfen wir alle Mittel des Aufenthaltsrechts in jedem Einzelfall aus, um den Aufenthalt hier zu beenden! Das Innenministerium hat hierzu eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die im Zusammenwirken mit den Sicherheitsbehörden die Ausländerämter beraten und unterstützen soll“, so Pistorius weiter. „Es ist wichtig und notwendig, dass wir die Bekämpfung der Clankriminalität mit 150 zusätzlichen Ermittlerinnen und Ermittler und der Einrichtung von sogenannten Ständigen Ermittlungsgruppen in allen Polizeiinspektionen weiter stärken und intensivieren.“

Präsentation "Bekämpfung krimineller Clanstrukturen in Niedersachsen - Lagebild 2020 -"

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.07.2021

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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