Erfolg für Niedersachsen in Berlin - Bundesrat beschließt Initiative zur Strafbarkeit sexuell motivierter Bildaufnahmen
Bundesrat beschließt Initiative der Niedersächsischen Justizministerin Dr. Wahlmann zur Strafbarkeit sexuell motivierter Bildaufnahmen
„Heute ist ein großer Tag für die Selbstbestimmung eines jeden Menschen – und ein schlechter Tag für Voyeure“: So fasst die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann das Abstimmungsergebnis im Bundesrat zu einem von Niedersachsen eingebrachten Entschließungsantrag zusammen. In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die von Dr. Wahlmann angestoßene Initiative zur Schließung von Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen beschlossen und grünes Licht für eine Änderung des Strafgesetzbuchs erteilt. Damit setzen die Länder auf Vorschlag Niedersachsens ein starkes Zeichen für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der Intimsphäre der – zumeist – weiblichen Opfer.
Nach bislang geltendem Recht ist das heimliche Anfertigen von Bildaufnahmen einer unbekleideten Person nicht in jedem Fall strafbar. Denn nach der bisherigen Rechtslage sind solche Aufnahmen nur dann strafbar, wenn sie in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum angefertigt werden. Das heimliche Filmen oder Fotografieren in öffentlich zugänglichen Bereichen, etwa einer Sauna oder einer öffentlichen Sammelumkleide, wird hiervon bislang nicht umfasst. Dies könnte sich durch den niedersächsischen Vorstoß nun bald ändern „Wer andere Menschen in unbekleidetem Zustand heimlich fotografiert oder filmt, greift in massiver Weise in die Intimsphäre der Betroffenen – meist Frauen und junge Mädchen – ein. Solche Taten sind grenzüberschreitend und demütigend, sie können das Leben der Opfer nachhaltig beeinträchtigen. Dass ein solches Verhalten bislang nicht strafbar ist, finde ich unerträglich. Hier muss der Staat klare Grenzen setzen, um die Opfer zu schützen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Deshalb freue ich mich sehr, dass der niedersächsische Entschließungsantrag auf die breite Zustimmung der anderen Bundesländer gestoßen ist“, so die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann.
Die Initiative erfasst neben unbefugten Nacktaufnahmen auch das unbefugte Anfertigen von Bildaufnahmen von intimen Körperteilen, die durch Kleidung bedeckt sind. Hintergrund sind mehrere Fälle in jüngster Vergangenheit, die am Ende für die Täter ohne Konsequenzen blieben. In einem Fall besuchten zwei junge Frauen eine Sauna in Leipzig, als sie bemerkten, dass sie von einem Mann heimlich gefilmt wurden. Die Opfer stellten den Mann zur Rede und informierten die Polizei, die das Handy des Mannes samt den Aufnahmen sicherstellten. Das in der Folge eingeleitete Strafverfahren wurde mangels Strafbarkeit des Verhaltens eingestellt; das sichergestellte Handy wurde inklusive der heimlich gefertigten Nacktaufnahmen an den Mann zurückgeben.
In einem weiteren Fall aus Köln wurde eine junge Joggerin von einem Mann verfolgt, der erkennbar ihr durch eine Sporthose bekleidetes Gesäß filmte. Auch hier stellte sich das Verhalten des Verfolgers als nicht strafbar heraus.
„Beide Fälle zeigen glasklar, dass das Strafgesetzbuch an dieser Stelle schnellstmöglich geändert werden muss. Es ist völlig inakzeptabel, dass das heimliche Filmen in einer Sauna straflos ist und – wie der Fall der zwei jungen Frauen aus Leipzig zeigt – am Ende noch die Aufnahmen zurück in die Hände des Täters gelangen. Wer unbefugt Nacktaufnahmen von anderen Menschen macht, steht moralisch auf unterster Stufe. Ein solches Verhalten gehört besser heute als morgen unter Strafe gestellt.
Genauso ist es im Fall der verfolgten Joggerin aus Köln. Die Würde einer Frau endet nicht am Stoff ihrer Sporthose. Jetzt ist der Bundestag am Zug, das Strafgesetzbuch schnellstmöglich anzupassen“, fasst Dr. Wahlmann den niedersächsischen Vorstoß zusammen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
06.03.2026
Ansprechpartner/in:
Frau Verena Brinkmann
Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 5044

