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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes und anderer Gesetze

Rede der Niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza im Niedersächsischen Landtag zum Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes und anderer Gesetze“ am 18. Juni 2019 (LT-Drs. 18/3764)

„Ziel der von SPD und CDU im vergangenen Jahr beantragten und vom Landtag angenommenen Entschließung ist die Anpassung der gesetzlich garantierten Anzahl von Ausführungen Sicherungsverwahrter.

Das Niedersächsische Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz gesteht Sicherungsverwahrten zur Zeit einen Anspruch auf mindestens eine Ausführung im Monat zu. Alle anderen Länder lassen eine Ausführung im Quartal, also vier Ausführungen pro Jahr zu. Einzige Ausnahme ist Bremen, dessen Sicherungsverwahrungen allerdings bei uns in Niedersachsen vollzogen werden.

Jede Ausführung verlangt eine sorgfältige Abwägung zwischen dem berechtigten Interesse der oder des Sicherungsverwahrten an einem - beaufsichtigten - Verlassen der Anstalt und dem nicht weniger berechtigten Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit.

Ausführungen sind kein Selbstzweck: Sie dienen insbesondere dem Erhalt der Lebenstüchtigkeit der Sicherungsverwahrten, der Förderung ihrer Mitwirkung an der Behandlung oder der Vorbereitung weiterer vollzugsöffnender Maßnahmen.

Es war an der Zeit, den Mindestanspruch auf Ausführungen im Lichte dieser Erwartung zu hinterfragen. Hat sie sich erfüllt? Die Antwort darauf lautet: Eher nicht. Viele Sicherungsverwahrte konzentrieren sich derart stark auf die jeweils nächste Ausführung, dass sie für Angebote innerhalb der Anstalt kaum zugänglich sind. Therapieerfolge, die die Fortdauer der Verwahrung entbehrlich machen könnten, bleiben dadurch aus. Der Anreiz, sich für vollzugsöffnende Maßnahmen ohne Aufsicht durch gutes Mitarbeiten zu „empfehlen“, scheint durch den Umstand relativiert zu werden, dass solche Maßnahmen regelmäßig eine intensivere Vor- und Nachbereitung erfordern. Einmal im Monat ausgeführt zu werden ist da wesentlich einfacher.

Eine Reduzierung des Mindestanspruchs auf eine Ausführung im Quartal ist aus meiner Sicht der richtige Weg, um den Zielen des Vollzuges und damit auch den Sicherungsverwahrten gerecht zu werden.

Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs dieses Gesetzes ergibt sich aus dem Koalitionsvertrag: Die elektronische Aufenthaltsüberwachung bei Vollzugslockerungen und vollzugsöffnenden Maßnahmen. Wir schaffen damit ein zusätzliches Instrument, um die Einhaltung ortsbezogener Weisungen - etwa ein definiertes Gebiet nicht zu verlassen oder nicht zu betreten - effektiv zu kontrollieren. Das dient insbesondere dem Opferschutz.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. Juli 2018 klargestellt, dass die Fixierung einer Person in öffentlich-rechtlicher Unterbringung eine Freiheitsentziehung darstellt, die dem Richtervorbehalt unterliegt. Wir gehen davon aus, dass dies auch für den Justizvollzug gilt. Der vorliegende Gesetzentwurf bietet die Gewähr dafür, dass Fixierungen - wenn sie zum Schutz von Leib oder Leben unerlässlich sind - in verfassungskonformer Weise angeordnet und durchgeführt werden.

Abschließend möchte ich die Vorgaben der Europäischen Union zum Datenschutz ansprechen. Die so genannte JI-Richtlinie verfolgt das Ziel, insbesondere in den Bereichen Polizei und Justiz eine Mindestharmonisierung innerhalb der EU herbeizuführen. Sie bedarf der Umsetzung in nationales Recht. Mit der Novelle des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes ist dies bereits zum überwiegenden Teil geschehen. Es gibt jedoch spezifische Anforderungen, die davon nicht erfasst werden. Insoweit erfolgt eine Anpassung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes.

Ich bin überzeugt, dass wir mit dieser umfassenden Novelle unseren Anspruch erfüllen, die Qualität des niedersächsischen Justizvollzuges weiter zu verbessern und damit zur Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger unseres Landes beizutragen. Ich freue mich auf die weiterführenden Diskussionen in den Ausschüssen und bitte um Ihre Zustimmung zu dem Entwurf.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.“

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.06.2019

Ansprechpartner/in:
Martin Speyer

Nds. Justizministerium
Stv. Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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