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Entweichung eines Strafgefangenen

Das Niedersächsische Justizministerium informiert über folgenden Sachverhalt:

Am 16. Juni 2026 ist in Peine ein Strafgefangener der Justizvollzugsanstalt Celle im Rahmen eines begleiteten Ausgangs entwichen und noch immer flüchtig (Stand: 17. Juni 2026, 18:00 Uhr). Es handelte sich dabei um den 38. Begleitausgang des Strafgefangenen seit September 2023, wobei die vorherigen 37 Ausgänge beanstandungslos verlaufen waren.

Dem 42-jährigen Deutschen war am 16. Juni 2026 in der Zeit von 09.00 bis 17.00 Uhr in Begleitung eines JVA Bediensteten Ausgang gewährt worden. Ziel des Ausgangs war die Wohnanschrift der Mutter des Gefangenen in Peine, wo er gemeinsam mit dem JVA Bediensteten gegen 10:30 Uhr eintraf. Nach ersten Erkenntnissen nutzte der Gefangene gegen 14.30 Uhr einen Aufenthalt in einer nahegelegenen Garage, um sich mit seinem in dieser Garage abgestellten Motorrad zu entfernen. Die umgehend eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen der Polizei Peine und der Staatsanwaltschaft Hildesheim blieben erfolglos.

Der Verurteilte befindet sich seit dem 28. Oktober 2010 in Haft. Er verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung, wobei das erkennende Landgericht Hildesheim die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat. Die zuständige Strafvollstreckungskammer hat durch Beschluss vom 23. Mai 2025 eine Mindestverbüßungsdauer von insgesamt 19 Jahren festgesetzt.

Das Landgericht Hildesheim hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim die Öffentlichkeitsfahndung angeordnet. Bei Fragen zu den Fahndungsmaßnahmen und ihrem Verlauf wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hildesheim als zuständige Vollstreckungsbehörde.

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.06.2026

Ansprechpartner/in:
Frau Verena Brinkmann

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 5044

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