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Einheitlicher, effektiver, schneller – Asylverfahren durch zügige Leitentscheidungen beschleunigen – Bundesrat gibt grünes Licht für Niedersachsens Gesetzesinitiative

„Asylverfahren müssen auch vor Gericht deutlich schneller werden – darin sind sich alle einig. Als Land Niedersachsen gehen wir dabei mit konkreten Vorschlägen zur Beschleunigung der Gerichtsabläufe voran. Wir wollen gerichtliche Asylverfahren durch frühzeitige Leitentscheidungen einheitlicher, effektiver und schneller machen. Es ist ein gutes Signal, dass wir heute im Bundesrat eine Mehrheit der anderen Länder von dieser Idee überzeugen konnten.“ Mit diesen Worten würdigte Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann einen großen Erfolg Niedersachsens in der heutigen Bundesratssitzung.

Niedersachsen hatte dort einen Entwurf zur Überarbeitung des Asylgesetzes vorgelegt, dessen Zielsetzung die niedersächsische Justizministerin so auf den Punkt bringt: „Wir wollen unseren Verwaltungsgerichten die Möglichkeit geben, bei Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung verbindlich den Weg zur nächsthöheren Instanz zu eröffnen. Der Entwurf erlaubt es den Verwaltungsgerichten, in entsprechenden Fällen künftig die Berufung oder Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht zuzulassen. Das Oberverwaltungsgericht kann so durch eine frühzeitige Leitentscheidung Rechtssicherheit für künftige Verfahren schaffen und eine einheitliche Entscheidungspraxis im Land fördern. Das beschleunigt zugleich die Bearbeitung künftiger gleichgelagerter Verfahren an den Verwaltungsgerichten.“

Wichtig aus Sicht der Justizministerin: „Mit der geplanten Reform passen wir die Rechtslage in Asylsachen an die seit Langem bewährten Regeln im allgemeinen Verwaltungsprozessrecht an. Das ist auch ein Beitrag zur Rechtsvereinheitlichung. Die Oberverwaltungsgerichte entlasten wir gleichzeitig, indem nach Klärung der grundsätzlichen Rechtsfragen weitere Rechtsmittelverfahren durch den Einzelrichter statt den gesamten Senat entschieden werden können.“

In der heutigen Bundesratssitzung wurde der niedersächsische Entwurf von der Mehrheit der Ländervertreter ohne Änderungen angenommen. Dazu Dr. Kathrin Wahlmann: „Ich möchte mich bei den anderen Ländern ausdrücklich für ihre Unterstützung bedanken. Die heutige Entscheidung des Bundesrats ist zugleich ein klarer Auftrag an den Bundestag, nun schnell nachzuziehen und das Votum der Länder umzusetzen. Die Zahl der gerichtlichen Asylverfahren ist nach wie vor hoch und die Menschen im Land erwarten zurecht, dass wir hier anpacken und bestehende Verbesserungsmöglichkeiten nutzen. Niedersachsen wird hier am Ball bleiben.“

Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann betont in diesem Zusammenhang abschließend: „Wir ruhen uns auf dem heutigen Erfolg im Bundesrat nicht aus. Unsere dortige Gesetzesinitiative ist nur ein Teil eines ganzen Bündels an Maßnahmen zur Beschleunigung gerichtlicher Asylverfahren. So haben wir in Niedersachsen die Verwaltungsgerichte in den vergangenen Monaten personell deutlich verstärkt. 22 befristete Richterstellen haben wir verlängert; zusätzlich haben wir 15 neue Stellen geschaffen; die neuen Kolleginnen und Kollegen haben die Arbeit zum Teil bereits aufgenommen. Wir werden außerdem bestimmte Asylverfahren landesweit konzentrieren, um Fachwissen zu bündeln und Synergieeffekte zu nutzen.“

Zum Hintergrund: In Niedersachsen wurden an den Verwaltungsgerichten im letzten Jahr (2023) mehr als 11.200 erstinstanzliche Asylverfahren abgeschlossen. Darunter waren rund 8.500 Hauptsacheverfahren und weitere rund 2.700 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz. Gleichzeitig gingen rund 9.500 neue Verfahren ein, darunter ca. 6.800 Hauptsacheverfahren und ca. 2.800 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz. Der Bestand an Hauptsacheverfahren von rund 11.300 Hauptsacheverfahren Ende 2022 konnte zum Ende des ersten Quartals 2024 auf rund 9.200 Verfahren abgebaut werden. Dazu kommen rund 190 aktuell laufende Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz.

Trotz der erheblichen Verfahrenszahlen konnte die Bearbeitung der gerichtlichen Asylverfahren zuletzt deutlich beschleunigt werden: Aktuell, im ersten Quartal 2024, liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Hauptsacheverfahren bei gut 18 Monaten – im Jahr 2022 waren es noch mehr als 28 Monate. Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz werden schon seit mehreren Jahren regelmäßig nach nur einem Monat abgeschlossen.

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.05.2024

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Christoph Sliwka, LL.M.

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 05111205044

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