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Auszeichnung für ehrenamtliches Engagement

Justizministerin ehrt ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer aus Niedersachsen


Ohne sie geht im Alltag vieler Menschen nichts: ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Allein in Niedersachsen sind derzeit ca. 140.000 Menschen auf die Hilfe eines rechtlichen Betreuers angewiesen. In rund der Hälfte der Fälle werden die Betroffenen durch Ehrenamtliche – meist Familienangehörige – betreut.

Um dieses Engagement zu würdigen, hat Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann heute im Amtsgericht Hannover mehrere Dutzend besonders engagierte Betreuerinnen und Betreuer ausgezeichnet. Die Geehrten wurden vorab von den Betreuungsgerichten im Zusammenwirken mit den örtlichen Betreuungsstellen und den Betreuungsvereinen vorgeschlagen.

Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann sagte zu den Geehrten: „Sie leisten einen herausragenden Dienst für unsere Gesellschaft und die Gemeinschaft. Sie üben Ihr Ehrenamt nebenberuflich aus – neben Ihren eigenen familiären und beruflichen Verpflichtungen. Dieses Engagement verdient eine besondere Würdigung. Wir können in Niedersachsen auf ein großartiges und vielfältiges, ehrenamtliches Engagement blicken. Hierzu tragen Sie als ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei, auch als aktive Mitglieder in den Betreuungsvereinen. Sie helfen dabei, Wissen und Erfahrungen weiterzugeben und unterstützen so auch andere dabei, ihr Ehrenamt kompetent und gut begleitet wahrnehmen zu können.“

Das Justizministerium organisiert seit 2010 den „Tag der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer“. Erstmals seit Dezember 2018 kann die Ehrung der Betreuerinnen und Betreuer wieder in Präsenz stattfinden.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Betreuungsverfahren bei den niedersächsischen Amtsgerichten stetig gestiegen: Waren es vor 25 Jahren noch ca. 65.000 Betreuungsverfahren, sind es inzwischen ungefähr 140.000. Viele Betreuer stammen aus dem familiären Umfeld, in rund sieben Prozent der Fälle besteht hingegen kein familiärer Bezug.

Das Betreuungsrecht ist in der Praxis von enormer Bedeutung, denn es kann jeden betreffen. Ganz egal ob alt oder jung: Jeder Einzelne kann in eine Lage kommen, in welcher er die wichtigen Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln kann. Grund dafür kann eine langsam voranschreitende, schwere Erkrankung sein - etwa eine Demenz -, aber auch ein plötzliches und überraschendes Ereignis, etwa ein Verkehrsunfall oder eine nach einer besonderen Belastungssituation auftretende Psychose.

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.12.2022

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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