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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Was unternimmt die Landesregierung, um die Arbeit im Justizvollzug attraktiver zu machen?“

20. Sitzung des Niedersächsischen Landtages, Mündliche Anfrage Nr. 18



Die Justizministerin Barbara Havliza beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 18 der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP):

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Koalitionsvertrag haben sich die Parteien von SPD und CDU zu einem personell und sächlich gut ausgestatteten Justizvollzug bekannt. Dazu gehöre laut Vertrag u. a. motiviertes und qualifiziertes Personal. Als eine Maßnahme wird die Erhöhung der Zulage genannt.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Niedersächsischen Justizvollzuges sind durchweg hoch motiviert und erhalten durch ein umfassendes Fortbildungsprogramm die Möglichkeit, sich auch auf die geänderten Anforderungen ihrer beruflichen Tätigkeit einzustellen und hierfür zu qualifizieren. Die Anwärterinnen und Anwärter werden mit einem vollständig neu gestalteten Ausbildungsrahmenplan auf ihre Tätigkeit in den Anstalten vorbereitet.

  1. Wann wird die Landesregierung die Vollzugszulage um wie viel erhöhen?

    Die Erhöhung der besonderen Stellenzulage für die Justizvollzugsbediensteten ist Gegenstand der Haushaltsberatungen zwischen dem Niedersächsischen Justizministerium und dem Finanzministerium. Das Ergebnis dieser Beratungen bleibt abzuwarten.

  2. Beabsichtigt die Landesregierung, das Trennungsgeld bei Anwärtern im Justizvollzug von 75 % auf 100 % zu erhöhen?

    Nach § 86 Abs. IV NBG sind für eine Beamtin oder einen Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst für Ausbildungsreisen das Tagegeld und das Übernachtungsgeld in vollem Umfang zu erstatten. Alle ihr oder ihm durch die Ausbildungsreise entstehenden notwendigen Mehrausgaben sind mindestens in Höhe von 75 vom Hundert des Betrages, der einer Beamtin oder einem Beamten mit Dienstbezügen zu erstatten wäre, zu erstatten.

    Diese Vorschrift wird durch § 23 der Niedersächsischen Reisekostenverordnung sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften ergänzt. Für Reisen zur Wahrnehmung von Dienstgeschäften erhalten auch Beamte auf Widerruf in vollem Umfang Trennungsgeld, einschließlich der notwendigen Mehrausgaben.

    Eine Reise zum Zweck der Ausbildung ist jedoch kein reines Dienstgeschäft, sie erfolgt auch im Interesse der Anwärterin oder des Anwärters selbst. Deshalb werden hier nur 75% der Mehrausgaben erstattet.

    Eine Änderung dieser für alle Ressorts geltenden Vorschrift ist nicht beabsichtigt.

  3. Vor dem Hintergrund, dass geplant ist, einen Ausbildungslehrgang im ehemaligen offenen Vollzug in Hameln zum August 2018 unterzubringen: Zu welchem Zeitpunkt plant die Landesregierung eine vollständige Sanierung der betreffenden Räume?

    Der vorübergehend geschlossene offene Vollzug der Jugendanstalt Hameln in der Eugen-Reintjes-Straße befand sich in einem üblichen Mehrfamilienhaus. Das Haus hat keine vergitterten Fenster und keine Haftraumtüren. Nach einem Brand in dem Haus im Jahr 2013 wurde die zweite Etage des Gebäudes bereits grundlegend saniert.

    Der Ruhestandseintritt der geburtenstarken Jahrgänge mit den entsprechenden Anwärterzahlen führt dazu, dass nicht alle Ausbildungslehrgänge im Bildungsinstitut in Wolfenbüttel untergebracht werden können. Um dennoch angemessen ausbilden zu können, wurden bereits mehrfach Kurse an die JVAen Lingen/Meppen und an die JA Hameln ausgelagert. Die Bildungsstätte in Hameln wird wegen anstehender Baumaßnahmen in den nächsten Jahren nur noch eingeschränkt und teilweise gar nicht zur Verfügung stehen. Eine externe Unterbringung müssten die Anwärterinnen und Anwärter zu 25% selbst finanzieren (s. unter Punkt 2). Deshalb ist das Niedersächsische Justizministerium bemüht, eigene Unterbringungskapazitäten für auswärtige Anwärterinnen und Anwärter auch bei den ausgelagerten Lehrgängen zu schaffen.

    Die Jugendanstalt Hameln hat den Offenen Vollzug in der Eugen-Reintjes-Straße vorübergehend geschlossen. Das Gebäude steht für andere Nutzungszwecke zur Verfügung. Das Erdgeschoss wird weitgehend durch die Arbeitsverwaltung der Jugendanstalt genutzt werden.

    In der zweiten Etage des Gebäudes stehen insgesamt 8 Unterbringungsplätze (Einzelzimmer) zur Verfügung. Diese acht Zimmer werden bis Anfang August 2018 komplett renoviert, neu möbliert sowie mit neuen TV-Geräten ausgestattet. Die Maler-, Fußbodenbeläge- und Sanitärinstallationsarbeiten sind bereits abgeschlossen. Im Keller befindet sich ein Sportraum, der renoviert wird. Auf dem Außengelände ist ein Sportplatz vorhanden. Es wird einen großen Unterrichtsraum für 25 Personen mit moderner Technik ausgestattet. Zudem stehen ein zweiter Unterrichtsraum und ein EDV-Schulungsraum für ca. 8 Teilnehmer zur Verfügung.

    Es werden ein Gruppenraum und eine Küche (mit Komplettausstattung) eingerichtet.

    Eine Bedienstetenwohnung, die sich im Gebäude befindet, wurde durch die Anstalt bereits vollständig umgestaltet, sodass dort vier weitere Einzelzimmer mit zwei Badezimmern, einer Küche und einem Gemeinschaftsraum zur Verfügung stehen. Somit können mit Wirkung zum Lehrgangsbeginn (06.08.2018) insgesamt 12 Anwärterinnen und Anwärter angemessen untergebracht werden. Auch der Unterricht wird in dem Gebäude stattfinden können.

    Mit einem etwas höheren Sanierungsaufwand (auch Erneuerung aller Fußböden und Lampen) können in der zweiten Jahreshälfte 2018 auf der gleichen Etage acht weitere Einzelunterbringungsplätze geschaffen werden. Die Kosten, die hier entstehen würden, werden derzeit ermittelt.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2018

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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