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Alle Jahre wieder

Weihnachtsgnade bringt 55 Strafgefangenen eine vorzeitige Haftentlassung


Auch dieses Jahr sind rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest wieder gnadenhalber Gefangene vorzeitig aus dem Strafvollzug entlassen worden. Insgesamt 49 Männer und sechs Frauen durften nach einem Gnadenerweis die Anstalten verlassen, zu dem Justizministerin Barbara Havliza die Staatsanwaltschaften ermächtigt hat.

Eine solche Begnadigung vor Weihnachten ist nur unter engen Voraussetzungen möglich: Die restliche Haftzeit darf noch maximal einen Monat betragen und das Verhalten muss beanstandungsfrei gewesen sein. Wer will, kann die Gnade auch ablehnen. Zwei Gefangene aus Lingen sowie jeweils ein Gefangener aus Oldenburg und Meppen haben auf eine Entlassung vor dem Weihnachtsfest verzichtet.

Den insgesamt 55 Gefangenen aus zwölf Justizvollzugsanstalten bleiben insgesamt 1.258 Hafttage erspart. Die Betroffenen wären regulär in der Zeit zwischen Anfang Dezember und Anfang Januar entlassen worden. Durchschnittlich werden durch die Gnadenentscheidungen gut 22 Tage Haft erlassen. Die meisten Gefangenen – insgesamt acht – wurden in der JVA Wolfenbüttel vorzeitig entlassen, gefolgt von den Anstalten in Sehnde und Lingen (jeweils 7), der JVA für Frauen in Vechta und der JVA Hannover (jeweils 6 Gefangene).

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.12.2020

Ansprechpartner/in:
Herr Hans-Christian Rümke

Nds. Justizministerium
Stv. Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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