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23. Niedersächsischer Jugendgerichtstag in Braunschweig

Justizministerin warnt vor sozialer Ausgrenzung junger Menschen


Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat sich heute anlässlich des 23. Niedersächsischen Jugendgerichtstages im Landgericht Braunschweig für mehr Prävention zur Verhinderung von Jugendkriminalität ausgesprochen.

Veranstalter des Niedersächsischen Jugendgerichtstages ist die Landesgruppe der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V. (DVJJ). Der Niedersächsische Jugendgerichtstag fand - nicht wie bisher stets in Hannover - in diesem Jahr erstmals in Braunschweig statt.

Verallgemeinernden Forderungen nach einer härteren Gangart im Bereich der Jugendkriminalität erteilte die Ministerin im Rahmen ihres Grußwortes eine klare Absage. Niewisch-Lennartz: „ Deren Wirksamkeit ist durch Nichts belegt. Forderungen nach härterer Bestrafung setzen erst ein, wenn die jungen Menschen bereits sprichwörtlich in den Brunnen gefallen sind. Und genau das ist viel zu spät!“

Sie appellierte an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung, den Schwerpunkt ihrer Arbeit der Untersuchung von Risikofaktoren zu widmen, denen junge Menschen in der Gesellschaft ausgesetzt sind und die erst darüber entscheiden, ob sie in erheblicher Weise straffällig werden. Die Ministerin hob dabei hervor, dass die Kriminalitätsbelastung junger Menschen nicht nur Auswirkungen auf die Gesellschaft, sondern vor allem auch Ursachen in der Gesellschaft habe.

Vor diesem Hintergrund lobte Niewisch-Lennartz die hervorragende Arbeit der etwa 200 kommunalen Präventionsgremien und des Landespräventionsrates sowie den guten Standard der ambulanten sozialpädagogischen Angebote für junge Straffällige in Niedersachsen. Sie kündigte an, dass diese auch weiterhin von der Landesregierung uneingeschränkt unterstützt werden sollen.

Abschließend ging die Ministerin auf die Notwendigkeit der Ausarbeitung eines modernen Jungendarrestvollzugsgesetzes sowie die fachübergreifende Ausarbeitung eines Konzepts zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung von Gefangenen im Justizvollzug ein.

Im Mittelpunkt des vom Niedersächsischen Justizministerium auszuarbeitenden Gesetzesentwurfs soll die erzieherische Ausgestaltung des Arrestvollzugs sowie die Unterstützung und Förderung der jungen Arrestantinnen und Arrestanten liegen. Der Gesetzesentwurf soll im Sommer nächsten Jahres zur Einbringung in den Niedersächsischen Landtag vorliegen.

Die Ergebnisse der bereits am 4. Juli 2013 beauftragten Projektgruppe zur fachübergreifenden Erarbeitung eines Konzepts zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung im Justizvollzug sollen im März 2014 vorliegen.

Niewisch-Lennartz abschließend: „Psychisch auffällige junge Gefangene gehören zu den schwierigsten Insassen mit hoher Rückfallgefahr. Je früher die Störungen erkannt und fachkundig behandelt werden, umso größer sind die Chancen, den Weg aus Drogenabhängigkeit und Straffälligkeit herauszufinden.“
Presseinformation

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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