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Niewisch-Lennartz: Homosexuelle Männer müssen komplett rehabilitiert werden

Veranstaltung zu Ehren des „ersten Schwulen der Weltgeschichte“


„Es kann nicht sein, dass in Deutschland immer noch homosexuelle Männer mit dem Stigma der Vorbestrafung leben müssen – nur weil sie schwul sind“, erklärte Antje Niewisch-Lennartz, niedersächsische Justizministerin, heute Abend anlässlich einer Veranstaltung zur Ehren von Karl-Heinrich Ulrichs in der Landesvertretung Niedersachsens in Berlin.

Die Ministerin forderte, dass auch die Opfer der antihomosexuellen Sondergesetze nach 1945 rehabilitiert und damit den aufgrund ihrer Homosexualität während der NS-Diktatur Verurteilten gleichgestellt werden. „Das ist wichtig, damit auch diese Gruppe einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen bekommt“.

Karl-Heinrich Ulrichs (1825-1895) gilt als der „erste Schwule der Weltgeschichte“ (so der Sexualwissenschafter Volkmar Sigusch). Der Jurist und Publizist hat sich trotz erheblicher beruflicher und gesellschaftlicher Konsequenzen zeitlebens zu seiner homosexuellen Veranlagung bekannt und für die Rechte homosexueller Männer gekämpft.

Ulrichs ist dem Justizministerium Niedersachsen als ehemaliger Mitarbeiter in unrühmlicher Weise verbunden. Das Justizministerium als Dienstherr strengte aufgrund Ulrichs Homosexualität ein Disziplinarverfahren gegen ihn an und zwang ihn damit, 1854 seinen Dienst zu quittieren. „Darauf sind wir wahrlich nicht stolz“, resümierte Niewisch-Lennartz.

„Wir haben etwas wieder gut zu machen. Aber nicht nur an Karl-Heinrich Ulrichs, sondern an allen Männern, die jahrzehntelang in Deutschland aufgrund ihrer Homosexualität staatlich verfolgt wurden. Fehler der Vergangenheit in Gesetzgebung und Rechtsprechung müssen korrigiert werden“, so die Justizministerin. Damit zeige der Rechtsstaat seine Stärke.

Hintergrund:

Jahrzehntelang wurden in Deutschland homosexuelle Männer staatlich verfolgt. Erst 1994 wurde der entsprechende § 175 Strafgesetzbuch endgültig gestrichen. 2002 wurden die unter der NS-Diktatur wegen ihrer Homosexualität Verurteilten gesetzlich rehabilitiert. Für die Opfer der antihomosexuellen Sondergesetze nach 1945 steht dieser Schritt aber noch aus.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.11.2014

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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