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5.4 Das Verfahren vor dem Verwaltungs∙gericht

Das Verwaltungs∙gericht entscheidet Streite zwischen Bürgern und Behörden.

Vor dem Verwaltungs∙gericht klagen Sie nicht gegen eine Person.

Vor dem Verwaltungs∙gericht klagen Sie gegen eine Behörde.

Zum Beispiel:

Sie streiten sich mit der Gemeinde um das Geld für die Müll∙abfuhr.


Vor∙verfahren

Manchmal gibt es nicht sofort

ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.

Dann gibt es zuerst ein Vor∙verfahren.

Ein anderes Wort ist: Widerspruchs∙verfahren.

Das Widerspruchs∙verfahren hat eine bestimmte Frist.


Sie wollen Widerspruch machen.

Das geht nur bis zu einem bestimmten Tag.

Nur dann gibt es ein Vor∙verfahren.

Die Behörde hilft Ihnen bei der Frist.


Im Vor∙verfahren prüft die Behörde das Problem.

Dann gibt es vielleicht kein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.

Zum Beispiel:

Sie beantragen Wohngeld.

Die Wohngeldstelle schreibt Ihnen:

Sie bekommen kein Wohngeld.

Damit sind Sie nicht zufrieden.

Sie müssen Widerspruch machen.

Dann prüft die Behörde Ihren Antrag noch einmal.

Vielleicht entscheidet die Behörde dann anders.


Die Klage

Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht beginnt mit einer Klage.


Die mündliche Verhandlung

Die mündliche Verhandlung ist ein Gespräch.

Das Gespräch haben Sie mit mehreren Richtern

und mit einer Person von der Behörde.

In dem Gespräch erklären Sie den Richtern den Streit.

Und die Person von der Behörde erklärt den Richtern den Streit.

Das schwere Wort ist: Tatsachenvortrag.


Die Beweis∙aufnahme

Sie und die Person von der Behörde haben Tatsachen erklärt.

Aber die Tatsachen passen nicht zusammen.

Dann prüfen die Richter die Tatsachen.

Dafür können die Richter auch Beweise prüfen.

Das schwere Wort ist: Beweis∙aufnahme.

Die Richter prüfen alle Beweise.


Amts∙ermittlung

Das Verwaltungs∙gericht muss Ihr Problem ganz genau prüfen.

Das schwere Wort ist: Amts∙ermittlung.

Das Verwaltungs∙gericht kann neue Tatsachen herausfinden.

Vielleicht wussten Sie nichts von diesen Tatsachen.


Das Urteil

Die Richter sprechen am Ende von dem Verfahren ein Urteil.

Das bedeutet:

Die Richter sprechen eine Entscheidung.


Die Richter entscheiden:

Sie haben Recht.

Oder die Behörde hat Recht.


Oder Sie haben teilweise Recht.

Und die Behörde hat teilweise Recht.


Oder Sie und die Behörde einigen sich.

Das schwere Wort ist: Vergleich.


Berufung vor dem Verwaltungs∙gericht

Der Richter spricht ein Urteil.

Sie sind nicht zufrieden mit dem Urteil.

Sie können dem Urteil widersprechen.

Das schwere Wort ist: Berufung.

Das Berufungs∙gericht prüft das Urteil noch einmal ganz genau.

Dafür muss das Verwaltungs∙gericht die Berufung erlauben.

Oder das Ober∙verwaltungs∙gericht muss die Berufung erlauben.

Sie haben Fragen.

Dann fragen Sie einen Rechtsanwalt.

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