Justizministerin beantwortet die Mündliche Anfrage „„VW-Abgasaffäre“ - Gegen wen ermittelt die Staatsanwaltschaft?“ (Teil 2)“
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 15. Oktober 2015, Mündliche Anfrage Nr. 58
Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 58 der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner, Christian Dürr, Jörg Bode und Christian Grascha und Gabriela König (FDP):
Vorbemerkung der Abgeordneten
Am 28. September 2015 veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Braunschweig unter der Überschrift „Ermittlungsverfahren in der ‚VW-Abgasaffäre´ eingeleitet“ eine Pressemitteilung, die folgenden Wortlaut hatte: „Die Staatsanwaltschaft Braunschweig, Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen, hat aufgrund von Strafanzeigen ein Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Martin Winterkorn, den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Volkswagen AG, eingeleitet.
Der Schwerpunkt der Ermittlungen liegt auf dem Vorwurf des Betruges durch den Verkauf von Kraftfahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten. Weiter ist in diesem Zusammenhang eine Strafanzeige der Volkswagen AG ohne Benennung eines Beschuldigten eingegangen. Zielrichtung der Ermittlungen ist insbesondere die Klärung der Verantwortlichkeiten.
Mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen können keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden.“
Daraufhin setzte weltweit eine umfassende Berichterstattung darüber ein, dass gegen Prof. Dr. Martin Winterkorn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen der „VW-Abgasaffäre“ eröffnet worden sei.
Unter dem 29. September 2015 veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Braunschweig dann zu dem gleichen Sachverhalt folgende Pressemitteilung: „Die Staatsanwaltschaft Braunschweig, Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen, hat aufgrund von Strafanzeigen im Zusammenhang mit der ‚Abgasaffäre‘ ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Der Schwerpunkt der Ermittlungen liegt auf dem Vorwurf des Betruges durch den Verkauf von Kraftfahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten. Weiter ist in diesem Zusammenhang eine Strafanzeige der Volkswagen AG ohne Benennung eines Beschuldigten eingegangen.
Zielrichtung der Ermittlungen ist insbesondere die Klärung der Verantwortlichkeiten. Da namentlich gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Martin Winterkorn Anzeige erstattet wurde, erfolgt auch diesbezüglich die Prüfung eines Anfangsverdachts. Bei Vorliegen eines Anfangsverdachts besteht die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Der Anfangsverdacht muss jedoch auf konkreten Tatsachen beruhen, wobei offenkundige Tatsachen des Zeitgeschehens eine Rolle spielen können.
Mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen können keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden.“
Die Pressemitteilung vom Vortag war fortan nicht mehr auffindbar und abrufbar, und die neue Pressemitteilung ist nicht als Korrektur der vorangegangenen gekennzeichnet worden.
Vorbemerkung der Landesregierung
Bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig sind im Zusammenhang mit der sog. Abgas-Affäre des Volkswagen-Konzerns mehrere Strafanzeigen eingegangen, von denen sich einige gegen Herrn Prof. Dr. Winterkorn richteten.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat daraufhin im Rahmen von Vorermittlungen einen strafrechtlichen Anfangsverdacht gegen Herrn Prof. Dr. Winterkorn geprüft.
Die Anzeigen sind bei der Staatsanwaltschaft in das Register für Strafsachen (Js-Register) mit einem sogenannten Js-Aktenzeichen eingetragen worden. Grundlage für die Eintragung war § 47 Abs. 1 Satz 2 der Anweisung für die Verwaltung des Schriftguts bei den Geschäftsstellen der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften - Aktenordnung (AktO) (Nds. Rpfl. 2014, 46). Danach sind Strafanzeigen unabhängig von einem Anfangsverdacht gegen die von dem Anzeigeerstatter beschuldigte Person in das Js-Register für Strafsachen und Bußgeldsachen einzutragen. In der Aktenordnung wird insofern nicht unterschieden zwischen Vorermittlungsverfahren und Ermittlungsverfahren.
Bislang ist gegen Herrn Prof. Dr. Winterkorn kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Die Prüfung der Staatsanwaltschaft, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung einen Anfangsverdacht gegen Herrn Prof. Dr. Winterkorn und damit die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn begründen, war am 28.09.2015 noch nicht abgeschlossen und dauert auch heute noch an.
Seit dem 25.09.2015 sind bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig zahlreiche Presseanfragen eingegangen, ob dort Strafanzeigen gegen Herrn Prof. Dr. Winterkorn vorlägen. Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft sah sich daher veranlasst, am 28.09.2015 eine Pressemitteilung herauszugeben, in der es u. a. heißt: „Die Staatsanwaltschaft Braunschweig, Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen, hat aufgrund von Strafanzeigen ein Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Martin Winterkorn, den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, eingeleitet.“
Für die Landesregierung steht außer Frage, dass in einem Rechtsstaat strafrechtliche Verfahren ohne Ansehen der beteiligten Personen und ohne politische Einflussnahme von den zuständigen Staatsanwaltschaften in eigener Verantwortung geführt werden. In diesem Zusammenhang obliegt es allein den zuständigen Staatsanwaltschaften zu entscheiden, ab welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen eine bestimmte Person vorliegen. Bestehende Berichtspflichten gegenüber dem Justizministerium bleiben hiervon unberührt.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund wessen Entscheidung bzw. Veranlassung wird Herr Prof. Dr. Martin Winterkorn nunmehr nicht mehr als Beschuldigter geführt?
Siehe Vorbemerkung.
2. Gab es seitens der Landesregierung im Hinblick auf die Frage, ob Herr Prof. Dr. Winterkorn als Beschuldigter zu führen ist, mündlich oder schriftlich Kontakt zur Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig oder der Staatsanwaltschaft Braunschweig oder auch umgekehrt? Wenn ja, wann, durch wen, in welcher Form und mit welchem Inhalt?
Die Landesregierung hat auf die Frage, ob Herr Prof. Dr. Winterkorn als Beschuldigter zu führen ist, keinen Einfluss genommen und hierzu auch keinen Kontakt zur Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig oder zur Staatsanwaltschaft Braunschweig aufgenommen!
Der Generalstaatsanwalt in Braunschweig setzte den Leiter der Strafrechtsabteilung im Niedersächsischen Justizministerium am 28.09.2015 telefonisch von dem Umstand in Kenntnis, dass entgegen der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Braunschweig von diesem Tage tatsächlich noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war. Nach Erhalt der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft führte der Abteilungsleiter Strafrecht noch zwei weitere Telefonate mit der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig, in denen er um Richtigstellung bat. Außerdem gab es am Abend des 28.09.2015 je eine SMS des Strafrechtsabteilungsleiters und des Generalstaatsanwalts zu diesem Thema. Hintergrund dieser Kontakte war, dass die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Braunschweig weiterhin unberichtigt auf der Internetseite der Staatsanwaltschaft zu lesen war. Diesen Umstand nahm auch die Staatssekretärin des Justizministeriums am späten Nachmittag des 28.09.2015 und am Abend des 29.09.2015 zum Anlass, den Generalstaatsanwalt zu bitten, dem in der Öffentlichkeit entstandenen falschen Eindruck entgegenzuwirken und die Pressemitteilung zu korrigieren.
Die Niedersächsische Staatskanzlei und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hatten ihrerseits keinen Kontakt zur Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft in Braunschweig.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung und auf die Antwort zur Frage 2 der Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung des Abgeordneten Karl-Heinz Bley (CDU): „Welche Ermittlungen laufen bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig im Zusammenhang mit dem Volkswagen Konzern?“ verwiesen.
3. Gab es seitens des Generalstaatsanwalts in Braunschweig im Hinblick auf die Frage, ob Herr Prof. Dr. Winterkorn als Beschuldigter zu führen ist, mündlich oder schriftlich Kontakt zur Staatsanwaltschaft Braunschweig oder auch umgekehrt? Wenn ja, wann, durch wen, in welcher Form und mit welchem Inhalt?
Aufgrund der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 28.09.2015 fragte der Generalstaatsanwalt in Braunschweig den amtierenden Leitenden Oberstaatsanwalt, welcher Anfangsverdacht gegen Herrn Prof. Dr. Winterkorn bestehe. Der amtierende Leitende Oberstaatsanwalt stellte daraufhin gegenüber dem Generalstaatsanwalt klar, dass aufgrund mehrerer Strafanzeigen ein Anfangsverdacht erst geprüft werde.
Im Übrigen steht der Generalstaatsanwalt im Rahmen der allgemeinen Dienstaufsicht fortlaufend im regelmäßigen Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Braunschweig.
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.10.2015
Ansprechpartner/in:
Herr Marco Hartrich
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5162

