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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Braucht die Demokratie in Deutschland einen Radikalen-Erlass für Richterinnen und Richter?“

20. Sitzung des Niedersächsischen Landtages, Mündliche Anfrage Nr. 38


Die Justizministerin Barbara Havliza beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 38 der Abgeordneten Julia Hamburg, Helge Limburg und Meta Janssen-Kucz (GRÜNE):

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Medien berichten im Vorfeld der Justizministerkonferenz in Eisenach über einen Vorstoß der hessischen Justizministerin, die eine Regelüberprüfung der Verfassungstreue für Bewerberinnen und Bewerber für ein Richteramt einführen möchte.

In einer Vorlage für die bundesweite Justizministerkonferenz am 6./7. Juni 2018 heißt es: „Es häufen sich Fälle, in denen verfassungsfeindliche Personen nicht nur in die Beamtenschaft, sondern in den gesamten öffentlichen Dienst, d. h. auch die Justiz drängen.“ Deshalb sei die Verfassungstreue bei Bewerberinnen und Bewerbern für ein Richteramt sorgfältig zu prüfen. „Denn der Schaden, den bereits ein einziger verfassungsfeindlicher Richter dem demokratischen Rechtsstaat zufügen könnte, ist nicht zu unterschätzen.“

Damit soll sichergestellt werden, dass nur Bewerberinnen und Bewerber, die für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten, zu Richterinnen und Richtern ernannt werden können.

Die SZ-Online vom 4. Juni 2018 titelte nach dem Bekanntwerden: „Die deutsche Justiz braucht keinen neuen Radikalenerlass!“

1. Teilt die Landesregierung die Auffassung aus Hessen, dass die deutsche Justiz eine Regelüberprüfung der Verfassungstreue für Richterinnen und Richter benötigt, und welche Maßnahmen wird sie gegebenenfalls kurzfristig einleiten?

Die Landesregierung weiß um die zentrale Bedeutung der Richterschaft für das Funktionieren einer wehrhaften Demokratie. Nur Richterinnen und Richter, die sich zu den Werten des Grundgesetzes bekennen, können dieses gegen seine Gegner schützen. Die Landesregierung sieht jedoch derzeit keine Notwendigkeit einer Regelüberprüfung der Verfassungstreue von Richterinnen und Richtern etwa durch das Landesamt für Verfassungsschutz. Maßnahmen mit einer entsprechenden Zielrichtung sind derzeit nicht geplant.

2. Wie viele Richterinnen und Richter gibt es aktuell in Niedersachsen, bei denen Zweifel an der Verfassungstreue bestehen?

Es ist derzeit kein Fall bekannt, in dem Zweifel an der Verfassungstreue eines Richters bzw. einer Richterin im Dienst des Landes Niedersachsen bestehen.

3. Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Landesregierung, auch ohne eine Regelüberprüfung Erkenntnisse zu erlangen, ob es sich bei der Ernennung eines Richters/einer Richterin um geeignete und damit auch verfassungstreue Personen handelt?

Im Bewerbungsverfahren fordert Niedersachsen ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O an. Ergänzend müssen alle Bewerber und Bewerberinnen versichern, dass sie nicht vorbestraft sind und ihnen keine Ermittlungsverfahren gegen sie bekannt sind.

Eine falsche Beantwortung dieser Fragen eröffnet die Möglichkeit einer Arglistanfechtung der Ernennung. Eine formularmäßige Abfrage der demokratischen Gesinnung erfolgt nicht und dürfte in den problematischen Fällen auch nicht zielführend, da wenig justiziabel sein.

Es ist zudem das Bestreben der Interviewkommissionen bei allen Einstellungsinterviews, ein möglichst authentisches Bild der Bewerberinnen und Bewerber zu erhalten. Ergeben sich Zweifel an der Verfassungstreue besteht die Möglichkeit, eine Einstellung in den Justizdienst zu versagen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2018

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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