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Niedersachsen und Brandenburg bringen Rechtsreferendariat in Teilzeit in den Bundesrat ein

Der Bundesrat befasst sich am kommenden Freitag mit einer gemeinsamen Initiative der Länder Niedersachsen und Brandenburg für eine Öffnung des Deutschen Richtergesetzes. Damit soll den Ländern die Einführung eines Teilzeitreferendariats für angehende Juristinnen und Juristen ermöglicht werden.

Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz betonte im Vorfeld der Bundesratssitzung: „Ziel ist es, schon bereits im juristischen Vorbereitungsdienst die Vereinbarkeit von Familie und Berufsausbildung zu gewährleisten. Doppelbelastungen, die Referendarinnen und Referendare mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen haben, sollen vermieden werden. Ihnen soll ermöglicht werden, künftig ihr Referendariat über einen längeren Zeitraum zu absolvieren und ihre Ausbildungszeit flexibler einzuteilen. Bisher wird ein Referendariat häufig gar nicht begonnen oder muss abgebrochen werden, weil beides - Familie und Referendariat - in Vollzeit nicht zu bewältigen sind. Und es ist der richtige Weg, angesichts des demographischen Wandels weiterhin qualifizierten juristischen Nachwuchs für die Justiz, die Verwaltung und die Anwaltschaft zu gewinnen. Den jungen Leuten ist es schlichtweg nicht vermittelbar, warum eine spätere Tätigkeit als Juristin oder Jurist in Teilzeit möglich ist, nicht aber die Ableistung des juristischen Vorbereitungsdienstes, der die Voraussetzung ist für jeden Volljuristen.“

Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrats haben sich für den Gesetzesantrag ausgesprochen. Stimmt der Bundesrat zu, wird der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

Hintergrund:

Die geplanten Änderungen führen selbst das Teilzeitreferendariat noch nicht ein, sondern schaffen die bundesrechtlichen Voraussetzungen dafür. Durch die Öffnungsklausel können die Länder den juristischen Vorbereitungsdienst in Teilzeit anbieten, wenn Referendarinnen oder Referendare mindestens ein minderjähriges Kind oder einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen bzw. pflegen. Unter anderem kann die Dauer des Vorbereitungsdienstes, die bisher im Regelfall zwei Jahre beträgt, verlängert werden. So können die durch die Übernahme familiärer Betreuungsaufgaben entstehenden Nachteile in Ausbildung und Examensvorbereitung zum Teil ausgeglichen werden. Über die konkrete Ausgestaltung eines Teilzeitreferendariats können sich die Länder in bewährter Weise in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe verständigen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Katja Josephi

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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