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Weihnachten im niedersächsischen Justizvollzug

59 Gefangene profitieren 2019 von der alljährlichen Weihnachtsamnestie – Gottesdienste, Weihnachtlicher Schmuck und Würstchen mit Kartoffelsalat in den Anstalten


I. Weihnachtsamnestie

Rechtzeitig zum Weihnachtsfest sind auch in diesem Jahr wieder einige Gefangene in Niedersachsen gnadenhalber vorzeitig aus der Haft entlassen worden: 52 Männer und sieben Frauen kamen in den Genuss einer Weihnachtsamnestie, zu deren Gewährung Justizministerin Barbara Havliza die Staatsanwaltschaften landesweit ermächtigt hat. Eine Haftentlassung zum Fest kommt jedoch nur unter engen Voraussetzungen in Betracht: Die restliche Haftzeit darf noch maximal einen Monat betragen und das Verhalten des bzw. der Gefangenen muss beanstandungsfrei gewesen sein.

Die Inanspruchnahme der Weihnachtsamnestie ist freiwillig, niemand wird gegen den persönlichen Willen „vor die Tür gesetzt“. Drei Inhaftierte haben ihre vorzeitige Entlassung in diesem Jahr abgelehnt.

Den 59 Gefangenen aus zwölf Justizvollzugsanstalten werden insgesamt 1.146 Hafttage erlassen. Die Betroffenen wären regulär in der Zeit zwischen Anfang Dezember und Anfang Januar entlassen worden. Im Schnitt werden den Begünstigten auf Grund der Gnadenentscheidung der Staatsanwaltschaften rund 19 Tage Haft erlassen. Die meisten Gefangenen (10) wurden in der JVA Lingen vorzeitig entlassen, gefolgt von der JVA Oldenburg (7), der JVA für Frauen in Vechta (7) und der JVA Wolfenbüttel (6).

Ein in den vergangenen Jahren einmaliger Fall ereignete sich im Jahr 2018: Eine aufgrund der Weihnachtsamnestie vorzeitig entlassene Frau wurde wenige Tage nach ihrer Entlassung beim Diebstahl erwischt. Im Wege eines beschleunigten Verfahrens wurde sie noch vor dem Weihnachtsfest von dem Amtsgericht Hannover zu zwei weiteren Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

II. Weihnachten im Vollzug

Auf jene Häftlinge, die das Weihnachtsfest im Vollzug zu verbringen haben, wartet ein besonderes Programm an den Festtagen:

  • Alle Anstalten bieten Gottesdienste am 24. Dezember an. Darüber hinaus finden in einige Anstalten weitere Gottesdienste am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag statt.
  • In vielen Anstalten steht zu Heiligabend Kartoffelsalat mit Würstchen auf dem Speiseplan. Teilweise wird auch gemeinsam gekocht oder gebacken. An den Feiertagen bereiten die Küchen ein Weihnachtsessen zu.
  • In einigen Anstalten werden „Weihnachtstüten“, in denen auch Süßigkeiten enthalten sind, für bedürftige Gefangene ausgegeben. Diese werden teilweise von der Justizvollzugsanstalt, teilweise auch von Ehrenamtlichen oder von der Seelsorge beschafft. Mehrere Anstalten verteilen weihnachtliches Gebäck oder Süßigkeiten an alle Gefangenen.
  • Die Vollzugsanstalten sind in den unterschiedlichsten Bereichen weihnachtlich geschmückt. In der Regel werden Weihnachtsbäume aufgestellt sowie Adventskränze und anderer Weihnachtsschmuck angebracht.
  • Die Hafträume werden von Gefangenen zum Teil eigenständig geschmückt. Echte Kerzen sind aufgrund der Brandgefahr in den meisten Anstalten nicht zugelassen.
  • Die regulären Arbeitsbetriebe sind über die Weihnachtstage geschlossen. Es arbeiten nur wenige Gefangenen, zum Beispiel in den Küchen.
  • Gemeinschaftliche Freizeitaktivitäten, wie z.B. Tischtennis-, Darts- oder Fußballturniere, stehen in vielen Anstalten auf dem Programm.
  • In einigen Anstalten wird auch gemeinschaftlich gebastelt (z.B. Weihnachtskarten).
  • In der JVA Uelzen lesen Väter Geschichten und Märchen vor, die anschließend auf CDs gebrannt werden. Die CDs verschenken die Väter in der Vorweihnachtszeit an ihre Kinder. In diesem Jahr haben 18 Gefangene an dem Angebot teilgenommen.
Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.12.2019

Ansprechpartner/in:
Herr Hans-Christian Rümke

Nds. Justizministerium
Stv. Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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