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Vorstellung der Strafverfolgungsstatistik 2019

Leichter Anstieg bei den Verurteilungen / Rückgang im langfristigen Vergleich


Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza hat am heutigen Donnerstag in Hannover die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2019 vorgestellt. Die Zahl der in Strafverfahren rechtskräftig verurteilten Personen in Niedersachsen ist danach im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr (68.572) um knapp 1 Prozent auf 69.187 gestiegen. Die Zahl der Freisprüche ging hingegen um ein Prozent zurück, sie sank von 2.811 auf 2.785.

Justizministerin Havliza: „Nach einem Rückgang bei den Verurteilungen in den vergangenen beiden Jahren verzeichnen wir nun wieder einen leichten Anstieg. Doch dieser Wert soll uns nicht täuschen: Noch im Jahr 2007 gab es in Niedersachsen insgesamt 89.395 Verurteilte. Die Zahl der Menschen, die in unserem Bundesland zu einer Strafe verurteilt wurden, ist also zwölf Jahre später um knapp 23 Prozent gesunken. Natürlich dürfte hier auch der demographische Faktor eine Rolle spielen. Zugleich können wir aber auch feststellen: Die Kriminalität geht in Niedersachsen in vielen Bereichen zurück.“

Zugleich gibt es in einzelnen Bereichen auch signifikante Anstiege, zum Beispiel bei den Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. „Ursächlich für den Anstieg dürften insbesondere Verschärfungen des Sexualstrafrechts sein, aber auch eine erhöhte Anzeigebereitschaft der betroffenen Frauen“, so Havliza.

Allgemeine Daten: Einen traditionell deutlichen Unterschied gibt es zwischen den Geschlechtern: Vor den Strafgerichten in Niedersachsen werden ganz überwiegend Männer verurteilt. Von den 69.187 Verurteilten im Jahr 2019 waren insgesamt 56.440 Männer, ein Wert von rund 82 Prozent. Rund 77 Prozent (53.071) der 69.187 Personen wurden zu einer Geldstrafe verurteilt, rund 15 Prozent (10.171) zu einer Freiheitsstrafe. Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung wurde in 3.110 Fällen verhängt. Erwachsene über 21 hatten im Jahr 2019 einen Anteil an den Verurteilungen in Höhe von 87,6 Prozent; Erwachsene bis 21 – sog. Heranwachsende – einen Anteil von 7,6 Prozent. Und Jugendliche, also Personen zwischen 14 und 18 Jahren, hatten einen Anteil von ca. 4,8 Prozent.

Bei den Straftaten gegen das Leben (z.B. Mord, Totschlag) gab es im Jahr 2019 insgesamt 149 Verurteilungen, 26 Verurteilungen mehr als im Vorjahr, aber zwei weniger als noch 2016. Die Zahl der Verurteilungen wegen Mordes bewegt sich in den vergangenen drei Jahren auf einem stabilen Niveau, hier gab es im Jahr 2019 insgesamt zehn Verurteilungen. 40 Verurteilungen gab es wegen eines Totschlags, das sind 14 Verurteilungen mehr als 2018. Der Wert aus 2019 bewegt sich damit jedoch auf dem Niveau der Jahre 2017 (37) und 2016 (36).

Einen Rückgang gibt es bei den Verurteilungen aufgrund von Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (z.B. Körperverletzungsdelikte). Der Rückgang von 2018 (6.902) auf 2019 (6.588) beträgt knapp 5 Prozent, von 2015 (7.332) im Vergleich zu 2020 gehen die Verurteilungen sogar um knapp zehn Prozent zurück. Der höchste Wert seit 2007 wurde 2008 erreicht, hier wurden 10.744 Personen wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit verurteilt. Im Vergleich zu 2019 ist das also ein Rückgang von knapp 39 Prozent.

Rückläufig sind auch die Verurteilungen aufgrund sogenannter Vermögensdelikte. Bei Diebstahl und Unterschlagung sind die Zahlen im Vergleich zu 2018 um knapp 3 Prozent gesunken (11.649 auf 11.351), im Vergleich zu 2015 (13.327) um rund 15 Prozent. Ein ganz ähnliches Bild gibt es bei Betrug und Untreue. Hier sind die Verurteilungen von 2018 zu 2019 um 4 Prozent gesunken (13.463 auf 12.929), im Vergleich zu 2015 (15.643) sogar um 17 Prozent. „Ganz sicher macht sich hier auch bemerkbar, dass wir die Staatsanwaltschaften in diesem Bereich massiv gestärkt haben“, so Justizministerin Havliza.

Ein deutlicher Anstieg der Verurteilungen ist bei den Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu erkennen. Von 2018 (757) auf 2019 (824) beträgt der Anstieg der Verurteilungen ca. 8 Prozent. Insbesondere die Verurteilungen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung haben zugenommen (2018: 38; 2019: 63).

Rechtspolitisch in der Diskussion sind immer wieder Delikte, bei denen Attacken auf Amtsträger verübt werden. Seit Mitte 2017 gibt es im Strafgesetzbuch den neuen § 114 StGB (Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte). Bei den Verurteilungen ist ein deutlicher Anstieg zu beobachten; von 234 Verurteilungen in 2018 auf 548 in 2019, ein Anstieg von rund 134 Prozent.

Einen stetigen Anstieg gibt es bei den Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz, also der sog. Drogenkriminalität. Hier stiegen die Verurteilungen von 5.514 (2018) auf 5.823 (2019). „Dieser Anstieg kann vielfältige Gründe haben“, so Justizministerin Havliza. „Zu denken ist an konsequente Ermittlungen der Polizei. Denn wir dürfen nicht vergessen, dass es sich im Bereich der Betäubungsmittel um sog. „Holkriminalität“ handelt, also um Taten, die meistens nur durch polizeiliche Kontrollmaßnahmen bekannt werden.“

Einen Großteil der Arbeit der Strafgerichte verursachen im Übrigen Straftaten im Straßenverkehr. Hier gab es hier im vergangenen Jahr 16.038 Verurteilungen, das sind knapp 3 Prozent mehr als im Vorjahr. Einen Anstieg gab es auch bei den Verurteilungen aufgrund des noch recht neuen Tatbestandes des verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Hier stiegen die Verurteilungen von 6 in 2018 auf 19 in 2019.

Weitere Informationen zur Strafverfolgungsstatistik

Die Strafverfolgungsstatistik wird jährlich erhoben. In der Statistik wird die Tätigkeit der Strafgerichte erfasst, nachdem Anklage erhoben wurde. Damit sind diejenigen Taten nicht berücksichtigt, bei denen keine Tatverdächtigen ermittelt werden konnten. Ebenso wenig fließen Zahlen zu Taten ein, bei denen das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften eingestellt wurde. Insofern kann die Strafverfolgungsstatistik kein umfassendes Bild der Kriminalität vermitteln. Sie darf nicht mit der Kriminalstatistik der Polizei verwechselt werden.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.10.2020

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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