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Reduzierung der Insolvenzgerichte vom Tisch

Havliza: „Eine gute Entscheidung für das Flächenland Niedersachsen“


Der Bundestag hat heute abschließend das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts beraten. In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung war ursprünglich vorgesehen, gerichtliche Zuständigkeiten für Unternehmensinsolvenzen bei nur noch einem Insolvenzgericht pro Landgerichtsbezirk zu konzentrieren. Das hätte die Zahl der Insolvenzgerichte in Niedersachsen von 33 auf 11 reduziert. Niedersachsen hat deshalb gemeinsam mit anderen Bundesländern über den Bundesrat einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Daraufhin hat der Bundestag heute auf die geplante Konzentration der gerichtlichen Zuständigkeiten verzichtet.

Dazu äußert sich Justizministerin Barbara Havliza wie folgt:

„Der Druck aus den Ländern hat Wirkung gezeigt. Die geplante Konzentration der Zuständigkeiten auf wenige Gerichte hätte negative Auswirkungen auf die niedersächsische Justiz und den ländlichen Raum gehabt. Das Fachwissen der engagierten Kolleginnen und Kollegen vor Ort wäre verloren gegangen. Die Erreichbarkeit der Gerichte hätte sich verschlechtert. Gewiss hätten sich Insolvenzverwalterbüros aus der Fläche zurückgezogen. Und da wir im Hinblick auf die wirtschaftlichen Folgen der COVID 19-Pandemie mit einem Anstieg von Unternehmensinsolvenzen rechnen, ist es von besonderer Bedeutung, bei den Insolvenzgerichten auf bewährte Strukturen zurückgreifen zu können. Für die starke Justiz im Flächenland Niedersachsen ist das heute eine gute Entscheidung!“

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.12.2020

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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