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Rede von Frau Ministerin am 25. September 2015 zu TOP 10 der 936. Sitzung des Bundesrates:

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts


„Ich freue mich außerordentlich, dass der Bundesrat auf Antrag von immerhin neun Ländern erneut die Gelegenheit hat, zum Ausdruck zu bringen, dass auch gleichgeschlechtlichen Menschen die Schließung der Ehe ermöglicht werden soll.

Gesellschaftlich haben wir diese Entwicklung bereits vollzogen: Der sexuellen Identität des Menschen wird bei uns in aller Regel mit dem gebotenen Respekt und der erforderlichen Achtung begegnet. Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Menschen sind heute eine gesellschaftliche Normalität. Sie können in aller Öffentlichkeit gelebt werden, und auch

Menschen, die im besonderen Licht der Öffentlichkeit stehen, können sich heute - endlich - offen zu ihrer Homosexualität bekennen.

Der Begriff der „Lebenspartnerschaft“ hat sich in unserer Gesellschaft letztlich nicht durchgesetzt. Homosexuelle Personen (Gleichgeschlechtliche Menschen), die eine Lebenspartnerschaft eingehen, “verpartnern“ sich nicht, sondern sie heiraten. Sie sprechen nicht von „meinem Lebenspartner“ oder „meiner Lebenspartnerin“. Sie bezeichnen sich, ebenso wie Eheleute dies tun, als „mein Mann“ oder „meine Frau“. Und so werden sie auch von den meisten heterosexuellen Menschen bezeichnet. Folgerichtig zeigen Untersuchungen, dass rund zwei Drittel der Bevölkerung die vollständige rechtliche Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare befürworten. Mit der Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben wird dieses Institut lediglich der gesellschaftlichen Realität angepasst.

Wie selbstverständlich gehen wir heutzutage davon aus, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen und Lebenspartner die gleichen Rechte und Pflichten wie Eheleute haben. Das ist allerdings - jedenfalls soweit es deren Rechte betrifft - mitnichten der Fall. Es besteht eine erhebliche Ungleichbehandlung zulasten der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, und zwar gerade im für diese naturgemäß besonders bedeutsamen Adoptionsrecht. Dieser Diskriminierung ist mit der Einführung der Sukzessivadoption keineswegs ausreichend Abhilfe geschaffen worden.

Nunmehr gilt es, zu einer wirklichen Gleichstellung gleich- und unterschiedlich geschlechtlicher Lebenspartnerschaften zu kommen. Die Sukzessivadoption und ebenso der gegenwärtige Entwurf zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner sind lediglich kleine Schritte auf diesem Weg und allein nicht ausreichend. Die faktische Gleichstellung unterschiedlich- und gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist gesellschaftliche Realität, das Recht sollte hier jetzt endlich nachziehen. Nicht zuletzt die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in zahlreichen anderen Ländern - Irland ist hier nur ein Beispiel unter vielen - zeigt, dass die Zeit dafür reif ist.

Bedenken, diese Öffnung stelle einen Verstoß gegen Artikel 6 des Grundgesetzes dar, teile ich nicht. Richtig ist, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes vor mehr als 65 Jahren ohne Zweifel und völlig selbstverständlich von der Ehe als Lebensgemeinschaft ausschließlich zwischen Mann und Frau ausgegangen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat dies auch in ständiger Rechtsprechung bestätigt. Es hat aber auch bereits in den neunziger Jahren zum Ausdruck gebracht, dass ein Wandel dieses Verständnisses der Ehe keineswegs grundsätzlich ausgeschlossen ist. Und tritt ein solcher grundlegender Wandel des traditionellen Eheverständnisses ein, dann kann sich damit auch die Bedeutung der zugrunde liegenden verfassungsrechtlichen Norm, hier des Artikels 6 des Grundgesetzes, ändern. Einer Änderung des Grundgesetzes selbst bedarf es deshalb dafür nicht.

Von einem solchen grundlegenden Wandel des Eheverständnisses im Laufe der letzten Jahrzehnte können wir angesichts der intensiven und über Jahre geführten Debatten, angesichts zahlreicher Initiativen im Bundestag und auf europäischer Ebene, angesichts der Entwicklungen im Ausland und vor allem angesichts unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit ohne Zweifel ausgehen.

Ich bitte Sie daher, der Einbringung des Gesetzentwurfs zuzustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.09.2015

Ansprechpartner/in:
Herr Marco Hartrich

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5162

www.mj.niedersachsen.de

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