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Rede der Niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz zum TOP 32 - der EA der Fraktion der FDP zu „Kein Fahrverbot als eigenständige Sanktion bei allgemeiner Kriminalität“ (Drs. 17/7271)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 07. April 2017, TOP 32, Abschließende Beratung


Es gilt das gesprochene Wort!

„Der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zielt darauf ab, eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Fahrverbots auf Delikte ohne Bezug zum Fahren eines Kraftfahrzeugs ohne weitere Diskussion abzulehnen und zu verhindern.

Auch ich habe durchaus Bedenken bei der Einführung des Fahrverbotes auch bei nicht verkehrsbezogenen Straftaten mit einer beabsichtigten Heraufsetzung der Höchstdauer auf 6 Monate.

Wir diskutieren dieses Thema schon lange. Das Gesetzgebungsverfahren ist im Bund bereits weit fortgeschritten. Die beabsichtigten Änderungen bergen in der Tat Risiken. Ich habe meine Meinung hier in diesem Hause bereits geäußert. Ich teile grundsätzliche Skepsis, weil erstmals ohne inhaltlichen Bezug zur Straftat als Sanktion der Entzug einer hoheitlichen Erlaubnis erfolgen soll. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass diese Tür - einmal geöffnet - möglicherweise nur schwer wieder geschlossen werden kann.

Die Diskussion um die Ausweitung des Fahrverbotes ist aber doch letztlich Ausfluss der Suche nach alternativen Sanktionsmöglichkeiten gerade bei Taten geringerer Intensität. Ich habe mich immer dafür eingesetzt, Möglichkeiten weiterer Strafsanktionen neben Haft- und Geldstrafe auszuloten. Es ist dringende Aufgabe zu prüfen, wie wir Täter erreichen und kurze Freiheitsstrafen oder bei Mittellosigkeit sogar Ersatzfreiheitsstrafen mit ihren vielen unerwünschten Nebenwirkungen vermeiden können. Auf dieses Gebiet sollten wir unsere Bemühungen konzentrieren. Auf der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2016 haben wir uns dafür ausgesprochen, in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe neue Vorschläge zur Haftvermeidung - gerade auch bei Ersatzfreiheitsstrafen - und alternative Sanktionsmöglichkeiten zu erörtern. Diese Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit umgehend aufgenommen und erörtert - gerade erst auf einem zweitägigen Treffen Ende letzten Monats - eine Vielzahl von Möglichkeiten. Das Ergebnis sollten wir abwarten. Hier lohnt eine grundsätzliche Befassung. Unabhängig von der Ausweitung des Fahrverbotes kommen eine Reihe von interessanten haftvermeidenden Alternativen in Betracht und werden in Niedersachsen auch schon praktiziert. So haben wir seit 1991 gute Erfahrungen mit dem Programm „Schwitzen statt Sitzen“ gemacht, womit gerade die unerwünschte Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe durch freie unentgeltliche Arbeit abgewendet werden kann. Insoweit können wir nützliche Arbeiten mit dem Sanktionsgedanken verbinden und Sanktionen gesellschaftlich sinnvoll vollstrecken.

Wir brauchen also unbestritten Alternativen zu den herkömmlichen Geld- und Freiheitsstrafen. Hier sollte es generell keine Denkverbote und keinen Abbruch der Diskussion geben.

Beim Fahrverbot überwiegen bei mir im Ergebnis zwar die Bedenken, aber die Diskussion bietet die Chance die Möglichkeiten der Erweiterung des Sanktionsspektrums auszuloten. Wir sollten sie nicht - wie mit dem Entschließungsantrag der FDP gefordert - vorschnell abbrechen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!“

Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hält eine Rede im Landtag   Bildrechte: Sven Brauers

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.04.2017

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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