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Rede der Niedersächsischen Justizministerin Dr. Wahlmann zu Top 14 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18. November 2025


Es gilt das gesprochene Wort!


„Sehr geehrte Frau Präsidentin,

meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete,

wir haben schon das eine oder andere Mal darüber gesprochen – und heute ist es endlich soweit: Heute legen Sie die gesetzliche Grundlage dafür, dass das zweite juristische Staatsexamen künftig auch elektronisch geschrieben werden kann.

Damit bleiben wir zukunftsfähig.

Damit bleiben wir modern.

Und damit bleiben wir vor allem wettbewerbsfähig.

Wir stellen in Niedersachsen gerade deutlich mehr Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ein als in den vorherigen Legislaturperioden.

Das ist gut so.

Als Rechtsstaat wollen wir aber nicht nur Masse – wir wollen vor allem auch Klasse.

Sprich: Wir wollen – und wir brauchen – die Besten.

Die Besten bewerben sich aber erfahrungsgemäß vor allem dann auf eine Stelle in Niedersachsen, wenn sie schon ihr Studium und/oder ihr Referendariat bei uns absolviert haben – denn wenn man erstmal irgendwo Fuß gefasst hat – und in unserem Fall festgestellt hat, wie schön es in Niedersachsen ist – dann will man oft auch bleiben.

Darum wollen wir bereits den Studienstandort und den Referendariatsstandort Niedersachsen für angehende Juristinnen und Juristen noch attraktiver machen – und dazu gehört auch die Möglichkeit, das zweite Examen am Laptop zu schreiben.

Ich habe noch die Stimmen der Handschrift-Nostalgiker im Ohr, die die Frage nach der Notwendigkeit dieser Veränderung gestellt haben.

Und einige der Argumente kann ich auch gut nachvollziehen.

Aber mit der Einführung des E-Examens kommen wir nicht nur den Forderungen der Referendarvertretungen nach und erhalten unsere Konkurrenzfähigkeit mit den Nachbarbundesländern, sondern wir sorgen auch dafür, dass das Examen näher an die juristische Praxis rückt.

Examensklausuren sind – im weitesten Sinne – Arbeitsplatzsimulationen. Geschrieben werden Gutachten, Urteile, Anklagen, anwaltliche Schriftsätze und behördliche Bescheide.

Wer die noch handschriftlich schreibt, den müssen sie in Niedersachsen aber mit der Lupe suchen. Allein für die Justiz wage ich zu behaupten, dass weit über 99 Prozent aller Anklagen und Urteile in Niedersachsen entweder diktiert oder getippt werden. Und wenn wir am 12.12. die letzte E-Akte in Strafsachen ausgerollt haben und wir als Justiz komplett digital arbeiten, dann wird auch das letzte Viertelprozent der Urteile diktiert oder getippt werden.

Im Übrigen arbeiten auch am Arbeitsplatz die Referendarinnen und Referendare mit der E-Akte digital.

Es wäre also ein Anachronismus, allein die Examensklausuren mit der Hand zu schreiben.

Und auch der Korrekturaufwand verringert sich enorm, wenn unsere Prüferinnen und Prüfer nicht mehr 700 unterschiedliche Handschriften pro Jahr entziffern müssen.

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf schaffen wir aber auch über das E-Examen hinaus weitere Verbesserungen:

Wir schaffen mehr Flexibilität im Studium und ermöglichen den Studierenden spannende Einblicke in die für sie interessanten Bereiche der Praxis.

Künftig kann das verpflichtende Gerichtspraktikum auch bei Landgerichten oder Staatsanwaltschaften absolviert werden – und bei Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- oder Finanzgerichten.

Auch die Schlüsselqualifikationen werden wir öffnen. Juristinnen und Juristen sollen in ihrer Ausbildung über den Tellerrand schauen können. Praxisrelevante Einblicke werden sie künftig auch in anderen Studiengängen erhalten können.

Den Schwerpunktbereichen werden wir mehr Autonomie einräumen. Künftig sollen sie nicht mehr an die einheitliche Vorgabe von 16 Semesterwochenstunden gebunden sein. Hier setzen wir wie andere Bundesländer auf mehr Freiheit für die Fakultäten und für die Studierenden.

Auch im Vorbereitungsdienst schaffen wir mehr Gestaltungsspielraum. Künftig wird es möglich sein, das „Speyer-Semester“ auch in der Anwaltsstation abzuleisten. Damit ermöglichen wir noch mehr Referendarinnen und Referendaren eine Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften und stärken so die Attraktivität des Referendariats in Niedersachsen.

Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

Sie sehen: Niedersachsen ist am Puls der Zeit.

Wir sind schon jetzt ein attraktiver Justizstandort – und ebenso auch ein attraktiver Standort für das Jurastudium und das Referendariat.

Damit das auch so bleibt und damit wir auch zukünftig im Wettbewerb um die besten Köpfe ganz vorne mit dabei sind, hat die Landesregierung diesen Gesetzentwurf vorgeschlagen.

Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank!“

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.11.2025

Ansprechpartner/in:
Frau Verena Brinkmann

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 5044

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